Welche gesetzliche Krankenkasse / Krankenversicherung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Kannst du mir sagen, wo im SGB V das steht?


    §8


    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Die Post ist durch und es ist somit auch diese Woche wieder keine Karte gekommen. Kann ich wieder kündigen und mir eine andere Kasse suchen wenn die mich nicht versichern wollen?


    Nein. Du bist doch da versichert. Die haben es nur nicht geschafft dir eine Karte zu schicken. Die haben im Moment (Mitgliedschaftsbeginn 01.12.2008) einen sehr starken Andrang von "alten" IKK direktlern und dadurch kommt es hier und da zu Verzögerungen. Einfach noch einmal anrufen oder noch besser die Karte einfach online bestellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Nein. Du bist doch da versichert. Die haben es nur nicht geschafft dir eine Karte zu schicken.


    Klar bin ich da versichert, aber dann können sie mich einfach beliebig lange hinhalten? Wenn sie wenigstens schreiben würden das noch nicht absehbar ist wann die Karte kommt, aber mir zweimal etwas zusagen und dann nicht einhalten macht keinen guten Eindruck.
    Wenn ich zum Beispiel ins Ausland fahren würde, hätte ich dort keine Karte die ich vorzeigen kann und da hilft mir auch kein deutscher Abrechnungsschein.

  • Partybombe:


    Wenn es dir SO wichtig ist:


    Dann fordere sie doch einfach schriftlich auf unter Setzung einer Frist dir eine Karte zuzuschicken.


    Wenn sich nach Ablauf der Frist nichts getan hat, gehst du damit zum Rechtsanwalt und der kann dann für dich die notwendigen Schritte einleiten.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Jetzt kommt der "Trick", den kaum jemand kennt: da wir ein freiheitlicher Staat sind, muss niemand sich in diese Pflichtversicherung reinsperren lassen. Bei der "Aufnahme" in die Pflichtversicherung hat man 3 Monate lang Zeit sich befreien zu lassen. Wenn man das dann aber nicht tut, ist man gebunden.


    §8 SGB V


    Die Möglichkeit zur Befreiung haben aber nur spezielle Gruppen bzw. nur bei bestimmter Sachlage und die Befreiung gilt nur je genanntem 'Pflichtversicherungstatbestand' und nicht generell. Sprich tritt ein anderer Pflichtversicherungsgrund nach §5 ein, so ist man wieder pflichtversichert.
    Insbesondere für 'normale' Arbeitnehmer -die nicht zuvor schon als Arbeitnehmer in der PKV waren- unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze gibt der §8 keinen Befreiungstatbestand her.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Die Möglichkeit zur Befreiung haben aber nur spezielle Gruppen bzw. nur bei bestimmter Sachlage und die Befreiung gilt nur je genanntem 'Pflichtversicherungstatbestand' und nicht generell.


    Was erwartest du? "Einfach so" lässt dich der "Politiker" (selbst kann er als Bundestagsabgeordneter frei wählen zwischen gesetzlich, privat und Beihilfe) nicht aus der Wohltat "gesetzliche Krankenversicherung" raus. Zumindest gibt es überhaupt (!) die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    (selbst kann er als Bundestagsabgeordneter frei wählen zwischen gesetzlich, privat und Beihilfe) nicht aus der Wohltat "gesetzliche Krankenversicherung" raus.


    Und hier sollten alle Abgeordneten mal schön in die gesetzliche Versicherung verschoben werden, irgendwie kann ich kaum glauben dass denen bewusst ist, wie scheiße es im Moment ist und wie scheiße es noch werden wird ^^


    Gruß

     iMac 27' Late 2012
     iPad Pro 12.9 Cellular 64GB
     iPhoneX 64 GB Spaegrau

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Was erwartest du? "Einfach so" lässt dich der "Politiker" (selbst kann er als Bundestagsabgeordneter frei wählen zwischen gesetzlich, privat und Beihilfe) nicht aus der Wohltat "gesetzliche Krankenversicherung" raus. Zumindest gibt es überhaupt (!) die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen.


    Schon klar, aber einige könnten deine Aussage dahingehend missverstehen, daß eine Befreiung generell und dauerhaft für alle in der 3-Monatsfrist möglich wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    Und hier sollten alle Abgeordneten mal schön in die gesetzliche Versicherung verschoben werden, irgendwie kann ich kaum glauben dass denen bewusst ist, wie scheiße es im Moment ist und wie scheiße es noch werden wird ^^


    Wieso? Der SPD Gesundheitsexperte Lauterbach erzählt doch in JEDER Talk-Show wie gerne er in die gesetzliche Versicherung gehen würde, aber es wäre ihm nicht möglich.


    Wie sich diese (aus meiner Sicht falsche) Aussage mit § 27 Abgeordnetengesetz verträgt, hat ihn noch niemand gefragt.


    Die regeln, wir haben es zu erleiden und zu bezahlen. Sie sind selber größtenteils von den Regeln ausgenommen (Steuerprivilegien, Immunität, Vorratsdatenspeicherung usw.).


    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Schon klar, aber einige könnten deine Aussage dahingehend missverstehen, daß eine Befreiung generell und dauerhaft für alle in der 3-Monatsfrist möglich wäre.


    Da könntest du Recht haben, insofern sollten sich alle die nähere Fragen dazu haben den §8 SGB V durchlesen.

  • Hallo,


    ich möchte das Thema Krankenkasse mal wieder etws beleben, zumal seit einigen Tagen die Angebote mit Prämienauszahlung und anderen Bonusleistungen ins Haus flattern sollten.


    z.B. bietet die IKK Sachsen eine Prämiensystem an, welches in L und XL gestaffelt wird.
    Hierbei sind bis zu 900EUR Erstattung pro Kalenderjahr und Gehaltsstufe bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich. Des Weiteren wird ein "Gesundheitskapital" in Höhe von 150EUR für Vorsorgeprogramme bereitgestellt.


    Welche Angebote liegen bei euch vor?? Vllt. kann man ja mal nen kleinen "Leistungsstest bei KK" machen bzw. welche das "Beste Angebot" bietet.


    Vielen Dank.


    MFG
    Kevin

  • Zitat

    Original geschrieben von kevi21
    z.B. bietet die IKK Sachsen eine Prämiensystem an, welches in L und XL gestaffelt wird.
    Hierbei sind bis zu 900EUR Erstattung pro Kalenderjahr und Gehaltsstufe bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich. Des Weiteren wird ein "Gesundheitskapital" in Höhe von 150EUR für Vorsorgeprogramme bereitgestellt.


    Hallo Kevin, ich finde auf der Homepage gar nichts dazu....sollte ich dort mal anrufen?


    Ich bin bei der IKK Sachsen versichert und nachdem ich am 15.01. einen gehörigen Schock beim Blick aufs Konto bekam, wollte ich nun trotz mitversichertem Kind in eine Private wechseln. (habe noch nix rechnen lassen, aber wollte mich mal in die Spur machen)


    900 EUR :eek: Erstattung pro Jahr könnten mich da sehr gut zum Bleiben bewegen. Allerdings müssten Kinderarztbesuche ausgenommen sein...ich gehe ja eigentlich erst zum Arzt wenn ein Krankenwagen dazu nötig wäre, aber mit Kind ist man da ja Dauergast ;-)


    EDIT:
    mal fix meinen Freund google gefragt: http://www.krankenkassentarife…eportal/wahltarife&kk=147

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