Wartezeit bei Garantiereparaturen...

  • Hallöle,
    der Einfach heit halber, mal den Schriftwechsel, den ich mit einer Computer-Geschäft habe:


    Folgende Mail hab ich gestern geschrieben:
    ................
    ich habe am 24.9.02 eine Asus Grafikkarte vorbeigebracht,
    bei der der Lüfter extrem laut war.
    Kaufdatum: 29.05.2002 (Rechnung Nr. 1488446)


    Diese wurde zur Reparatur/Tausch eingeschickt.
    Bis heute habe ich noch keine Antwort erhalten.


    Falls ich bis Ende nächste Woche keine Antwort über den Verbleib der Grafikkarte habe,
    bzw. keine neue Grafikkarte bekomme, fühle ich mich leider gezwungen,
    den Kauf zu wandeln und das Geld zurückzuverlangen.
    Eine schriftliche Mahnung per Einschreiben werde ich Ihnen dann rechtzeitig zu schicken.


    Ich hoffe, in dieser Angelegenheit in Kürze von Ihnen Antwort eine zu erhalten.


    ................


    Antwort heute:


    wir sind nur für die kostenlose Abwicklung zuständig.
    Von unserer Firma werden Garantieaufträge immer schnellstens bearbeitet.
    Für die Dauer der Abwicklung ist der Hersteller verantwortlich.
    Wenn Sie Mahnungen verschicken wollen, wenden Sie sich am besten an den
    Hersteller.
    Das Geld für ein Einschreiben würde ich mir sparen. (unnötig)
    Sollten wir Ihren Artikel vom Hersteller zurückbekommen, werden Sie von uns
    postalisch benachrichtigt.


    .................


    Stellt mich jetzt irgendwie nicht zufrieden.
    Welche rechtliche Möglichkeiten hab ich jetzt überhaupt,
    und gegen wen muß ich die vortragen ?


    Muß dazusagen, dass ich in der Zwischenzeit eine billige Graka gekauft habe,
    welche wieder zurückgenommen wird. (steht extra auf der Rechung drauf).
    Bin also nicht ganz ohne PC.

  • Ich gehe mal davon aus, daß dieses Geschäft dasjenige ist, wo Du die Karte gekauft hast. (Mich würde interessieren, welches das ist...) Wenn dem so ist, dann ist dieses Schreiben eine bodenlose Frechheit. :mad:


    Der Händler ist Dir gegenüber gemäß der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet, die Karte instandzusetzen oder für Ersatz zu sorgen. Wie er das macht, hat Dich nicht zu interessieren. Insbes. hat es Dich nicht zu interessieren, ob der Händler seinerseits auf den Hersteller warten muß.


    Allein schon wegen dieses frechen Schreibens würde ich gleich morgen per Einschreiben die Lieferung entweder der reparierten Karte oder einer neuen Karte bis Ende nächster Woche verlangen. Du hast mit 2 Monaten schon deutlich länger gewartet, als Du müßtest. Schreibe dazu, daß, falls Du zum Stichtag weder Deine Karte repariert zurück noch eine neue Karte erhalten hast, Du vom Kaufvertrag zurücktrittst, eine spätere Lieferung nicht mehr akzeptierst und den Kaufpreis erstattet haben willst.


    Natürlich mußt Du darauf vorbereitet sein, Dein Recht ggf. mit juristischen Mitteln durchzusetzen. Soweit man das von hier aus beurteilen kannst, bist Du aber 100%ig im Recht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Der Laden ist Arlt in Mannheim :mad:


    Werde nochmals einen netten Brief schreiben.
    Sollte ich bis Ende nächster Woche keine Grafikkarte haben,
    geht's zum Anwalt. :(

  • Wie sich die Dinge gleichen :(


    Bei mir war es damals ein defektes Asus Board und Arlt in Frankfurt.
    War ein sehr unerfreulicher "Service" und extrem lange Wartezeit! Zum Glück sind die nicht mehr in Frankfurt, wie ich letztens feststellte :D

  • Tja, und bei mir war es ein defektes Motherboard (sofort umgetauscht!) und eine defekte Festplatte (3 Monate gewartet) bei Arlt in Stuttgart.....:rolleyes: :mad:


    So langsam tun sich Parallelen auf...


    Gruß
    Upprcalypse

    KN-Bug? -> PN :)

  • Re: Wartezeit bei Garantiereparaturen...


    Zitat

    Original geschrieben von SB68Manm

    Sollten wir Ihren Artikel vom Hersteller zurückbekommen, werden Sie von uns
    postalisch benachrichtigt.



    Sollten wir Ihren Artikel zurückbekommen:confused: ?
    Das ist wohl ein ziemlichr Witzbold, der dir da geschrieben hat.
    Wenn nicht, haben sie eben Pech gehabt....;)


    Wie der große Blaue schon gesagt hat, würde ich an deiner Stelle unbedingt eine Nachfrist zur Erfüllung setzen und danach vom Vertrag zurücktreten. Alles andere macht da wenig Sinn.


    Gruß
    DaFunk

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  • So isses. Auch wenn er letztlich dann nicht wirklich vor Gericht ziehen will, so sollte er zumindest den Anschein erwecken. D.h. ein ordentliches Schreiben aufsetzen, auf die entsprechenden Paragraphen verweisen und ggf. das Einklagen des Kaufpreises androhen.


    BTW, auch wenn man eine Rechtsschutz mit SB hat - der Fall hier scheint mir dermaßen klar zu sein, daß man gefahrlos mit den Kosten in Vorleistung gehen kann - Arlt müßte am Ende die Kosten des Klägers eh tragen.


    Und unbedingt dieses Schreiben aufbewahren. Das alleine reicht vor Gericht schon fast aus, daß die Jungs untergehen... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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