Unfall: Ist die geschätzte Schadenssumme zu hoch?

  • Ein Gutachten beschreibt ja nicht nur die Reperaturkosten, sondern auch Schadensausfall, Wertminderung...
    Zudem kann sich der Gutachter aussuchen welchen Stundensatz er nimmt. Durchschnitt wäre ca. 67 Euro glaub ich.


    Bedenke wenn du deine Versicherung anrufst und denen sagst die sollen das anfechten, kann es sein das die einen eigenen Gutachter schicken. Sollten die die Zahlung verweigern, wird wohl der Geschädigte einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen... und auch gewinnen.
    Gutachter der Versicherung schreiben immer weniger auf, dass weiss jede Werkstatt.


    Das heisst im Endeffekt, deine Versicherung muss auch für die Anwaltskosten... aufkommen. Diese drücken die an dich ab, indem die deine Schadenfreiheitsklasse dementsprechend anpassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Ein Gutachten beschreibt ja nicht nur die Reperaturkosten, sondern auch Schadensausfall, Wertminderung...
    Zudem kann sich der Gutachter aussuchen welchen Stundensatz er nimmt. Durchschnitt wäre ca. 67 Euro glaub ich.


    Also aussuchen kann sich das ein Gutachter mit Sicherheit nicht sondern nimmt Markt- & Regional übliche Sätze.


    Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Bedenke wenn du deine Versicherung anrufst und denen sagst die sollen das anfechten, kann es sein das die einen eigenen Gutachter schicken. Sollten die die Zahlung verweigern, wird wohl der Geschädigte einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen... und auch gewinnen.
    Gutachter der Versicherung schreiben immer weniger auf, dass weiss jede Werkstatt.


    Das stimmt auch nicht, eine Versicherung beauftragt in der Regel einen unabhängigen Gutachter. "Weniger aufschreiben" geht da eigentlich nicht weil das repariert werden muss was kaputt ist. Warum sollten Sie die Zahlung verweigern?


    Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Das heisst im Endeffekt, deine Versicherung muss auch für die Anwaltskosten... aufkommen. Diese drücken die an dich ab, indem die deine Schadenfreiheitsklasse dementsprechend anpassen.


    Das weiss ich ehrlich gesagt nicht genau, höre ich aber auch zum erstem mal das die Anwaltskosten auf die SF Klasse umgelegt werden?! Die Anwälte der Versicherungen sind doch in der Regel dort auch angestellt?

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Danke schonmal für die vielen Antworten,
    werde morgen nochmal mit dem Hyundaifahrer telefonieren und Ihn fragen wer dieses Gutachten erstellt hat. Berichte dann gleich was dabei raus gekommen ist.


    Die ganze Aufregung wäre ja nicht zustande gekommen wenn ich das Fahrzeug heute nicht bei mir Hof stehen hätte sehen. Ich hab mich echt zusammenreißen müssen das ich ned gleich schrei.... Is ja nunmal wirklich nichts zu sehen.


    Bei 1.400 Euros hätte ich mir eine Total Kaputte Stoßstange vorgestellt. aber nicht solche AAAAAAAAAAaaaahhhhhh

  • Re: Unverschämtheit! Gutachter vermutlich besoffen...


    Zitat

    Original geschrieben von ParadoxxX
    Bodenlose Frechheit,
    meine Freundin ist letzte Woche an der Kreuzung jemanden hinten auf gefahren. Traurig aber passiert nunmal.....


    Tja, da sollte man nicht mit Gerät am Ohr telefonieren. ;)


    Deine Bilder gehen ALLE nicht. Schade, hätte ich mir gern angeguckt.

    Oh Snap!

  • Vielleicht ist bis morgen früh Dein Mütchen wieder etwas abgekühlt und Du kannst die ganze Sache aus einem sachlichen Blickwinkel angehen. ;)


    Sowohl der Threadtitel als auch Deine aktuelle Schreibe kommen ziemlich besserwisserisch-stänkernd rüber, obwohl Du auf keinerlei fachliche Grundlage bis auf Dein aufgeregtes "Gefühl" zurückgreifen kannst.


    No offense, aber wenn Du dem Gutachter oder dem Gegner mit derartigem Verhalten bzw. Vokabular daherkommst, hast Du ruckzuck den Stempel "Querulant" auf der Akte... ;)


    Runterkommen, sachlich argumentieren, weitersehen. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • entweder kann ich nicht lesen, oder du schreibst an keiner stelle, was genau repariert werden muss.


    fotos haben bei auffahrunfällen einfach nicht die nötige aussagekraft.


    mir ist auch mal jemand aufgefahren, man sah auf den ersten blick nur ein paar 0815-kratzer an der noch nicht mal lackierten stoßstange.. da aber auch ein rücklicht kaputt gegangen ist, ist das auto ab in die werkstatt... und die haben dann festgestellt, dass der fahrzeugunterboden fast bis zum fahrersitz angerissen war... 3500,-Mark .. bei nem twingo, bei dem man nahezu nichts sah und ich den unfall auch nicht als heftig wahrgenommen hatte.


    bei nem anderen fall hat sich ein kumpel von mir cool auf der motorhaube abgestützt, um lässig zur beifahrerseite zu springen. dabei ist er mit einem niet seiner jeans unglücklich über die motorshaube und hat nen kratzer verursacht. weil er ein freund ist, haben wir das einfach über die privathaftpflicht lackieren lassen wollen... und dabei wurde dann festgestellt, dass die motorhaube bei der aktion eingerissen ist, was man aber nur von unten sah...


    aber nun genug meiner lebensgeschichte
    :rolleyes:


    ich kann jedenfalls gut nachvollziehen, wenn sich der geschädigte ein gutachten erstellen läßt. ein unfall ist nunmal für beide beteiligten nicht witzig. und warum sollte der unschuldig geschädigte für die kosten selbst aufkommen, wenn er nichts dafür kann und es versicherungsschutz gibt?
    in deutschland ist man da einfach einiges eitler als bspw. in italien oder spanien..

  • Ganz ruhig!


    Was ist das für ein Gutachten? Gibt es überhaupt irgendein Gutachten, oder ist es nur die Aussage eines befreundeten Mechanikers...?


    Üblicherweise entscheidet die Versicherung ob ein Gutachter bestellt wird, oder ein Gutachten/Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt akzeptiert wird (sofern nicht direkt über die Werkstatt geregelt wird).


    Gutachten können nämlich schnell mehrere 100 Euros kosten. Bei kleineren Schäden (1400€ sind für Versicherungen ein kleiner Schaden), wird i.d.R. auf einen Gutachter verzichtet.


    Sollte der Geschädigter tatsächlich einen Gutachter bestellt haben, so könnte er auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleiben.


    Ich würde empfehlen, die Angelegenheit über die Versicherung klären zu lassen. Die Kosten kannst Du später immer noch übernehmen (und so den SF beibehalten).


    1400€ kommen schnell zusammen. Bei einem Bekannten wurde letztens ein Schaden von > 10 Tsd € beziffert. Von Aussen war nur die Hecklappe leicht verbeult (eigentlich ein ziemlich harmloser Auffahrunfall).

    mfg supersiggi

  • Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    Üblicherweise entscheidet die Versicherung ob ein Gutachter bestellt wird, oder ein Gutachten/Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt akzeptiert wird (sofern nicht direkt über die Werkstatt geregelt wird).


    Falsch.
    Enscheidet der Unfallgegner. Die Versicherung wird natürlich sehr gerne immer Ihren eigenen Gutachter schicken wollen.
    Als Geschädigter muss man nur das Kostenminderungsprinzip (sinngemäß) einhalten.
    Bei einem Bagetellschaden wird die gegnerische Versicherung keinen Gutachter bezahlen und damit auch vor Gericht durchkommen.

  • Ob ein Gutachter beaftragt wird entscheidet immer noch die Versicherung des Unfallfahrers (bzw. die den Schaden reglieren soll) und dies sind in der Regel unabhängige Gutachter. Man kann als Schadensnehmer immer noch entscheiden ob man dannn einen eigenen Gutachter beauftrage möchte. Wenn das Gutachten der Versicherung zu hoch erscheint kann und darf diese immer noch einen von sich aus beauftragten Gutachter schicken.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Ob ein Gutachter beaftragt wird entscheidet immer noch die Versicherung des Unfallfahrers (bzw. die den Schaden reglieren soll) und dies sind in der Regel unabhängige Gutachter.


    unabhängige Gutachter?
    lol :D
    EDIT: Jede größere Versicherung hat ihre Sachverständigen, mit denen sie zusammenarbeitet. Das gibt 2x weniger Kosten: 1x für den Sachverständigen und 1x für den Schaden.



    Als Geschädigter kann man gleich zu seinem eigenen Gutachter gehen.
    Klar kann die Versicherung dieses Gutachten nicht anerkennen.
    Aber in den allermeisten Fällen wird es anerkannt.
    Bezieht sich natürlich nicht auf Bagatellfälle s.o.


    Akzeptiert man den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter/Sachverständigen oder Werkstatt. Glückwunsch. Eigentor.


    Dass man sich immer einen Anwalt nehmen kann ohne überhaupt mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt getreten zu sein, ist auch klar oder?

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