BU-Versicherung, Frage zur Rente

  • Hallo,


    ich möchte jetzt endlich mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.


    Eigentlich ist mir bis auf einen Punkt soweit auch alles klar, nur...


    Die Versicherung schließt man ja über einen bestimmten Betrag ab, welcher bei BU als Rente gezahlt wird.


    Was habe ich denn alles, bis auf die privaten Ausgaben natürlich, von dieser Rente zu zahlen?


    Ist es wie ein Brutto-Gehalt anzusehen, also muss ich davon noch Steuern und Versicherung bezahlen?


    Also wie gesagt, dass ich davon meine Ausgaben wie Miete, private Versicherungen und Vorsorge etc. bezahlen muss ist klar. Aber wird die Rente vom Staat als Einkommen angesehen und ich bezahle dann noch sämtliche Steuern und Sozial-Abgaben?


    Kann mich jemand aufklären?


    Danke & Gruß
    Lars

  • Die Versorgungslücke wird vom Nettogehalt berechnet!!!


    Es gibt übrigens auch ein Bereicherungsverbot! Das heißt man darf nicht mehr absichern als wie man bisher Netto in der Tasche hat!


    MfG

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von lars1509
    danke, aber was heißt das jetzt genau???


    Bevor man eine BU abschließt sollte man auf jedenfall erstmal mit seinem Berater seine Versorgungslücke errechnen. Man kann natürlich bei seiner Versorgungslücke noch die Erwerbminderunsrente vom Staat berücksichtigen was ich Persönlich für Quatsch halte. Denn jeder der nach 1961 geb ist hat schlechte Karten überhaupt was vom Staat bei BU zu bekommen. Denn Vater Staat hat mittlerweile auflagen das wenn derjenige der BU wird zb noch in irgendeinem Beruf (Pförtner, Kinokasse) 3 Std am Tag arbeiten kann (kann eigentlich jeder) nur 30% von seinem letzten Netto bekommt. Anderseits ist es natürlich sehr teuer sein komplettes Netto abzusichern. Ich würde 70% von deinem jetzigen Netto mit einer BU absichern. Desweiteren kann ich auch nur Raten dazu noch eine Unfallversicherung mit Unfallrente abzuchließen für einen gewissen Betrag. Diese ist nämlich um vieles Günstiger und leistet bereits ab 50% Invalididät. Man sollte aber auch beachten das die BU Renten mittlerweile versteuert werden.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • nochmal danke.


    Mit Deinem letzten Satz hast Du mir eigentlich am meisten geholfen.


    Du schreibst, dass die BU-Renten versteuert werden.


    Also muss ich die BU-Rente so sehen, wie mein Brutto-Gehalt?
    Wenn ja, welche Abzüge gibt es denn? Genau die selben, wie bei einen normalen Brutto-Gehahlt?


    Um das zu klären, ging es mir eigentlich.

  • Zitat

    Desweiteren kann ich auch nur Raten dazu noch eine Unfallversicherung mit Unfallrente abzuchließen für einen gewissen Betrag. Diese ist nämlich um vieles Günstiger und leistet bereits ab 50% Invalididät.


    50% sind aber noch ne Menge. Berufsunfähigkeitsversicherung gilt ja sobald ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann. Eine Unfallversicherung zahlt ja nur einmalig für den entstandenen Schaden. Eine BU ersetzt sie imho nicht.

  • Was ich auf jeden Fall auch noch machen würde ist die Option, dass Du am Ende der Laufzeit für den Fall, dass die BU *nicht* eingetreten ist (was ja im Grunde jeder hofft), Deine eingezahlten Beiträge verzinst ausgezahlt bekommst. Auch das lässt sich nämlich vereinbaren und dann ist die Kohle auf keinen Fall futsch, egal welcher Fall eintritt.



    Das find ich bei vielen Versicherungen nämlich echt nervig: Du zahlst und zahlst und zahlst und wenn denn doch nie ein Versicherungsfall eintritt, hat die Versicherung mehr als gut verdient...



    @Admin:
    Falsch. Bei der Unfallversicherung muss ein Unfall vorausgegangen sein, der Dich jetzt körperlich so beeinträchtigt, dass Du eingeschränkt bist. Im Zentrum der Versicherung steht die körperliche Unversehrtheit. Stichwort ist hier "Gliedertaxe", der Grad der Invalidität ist in Tabellen festgelegt (z.B. mit einem Auge weniger biste genau bei 50%, ein Finger bringt afair nur 5%). Gezahlt wird dann monatlich ein bestimmter Betrag, je nach Versicherungssumme. Wenn die Invalidität sich wieder durch Reha oder so rückgängig machen lässt, so dass Du wieder arbeiten gehen kannst und das auch machst, hört die VS natürlich auf zu zahlen.


    Und Berufsunfähigkeit gibt es in diesem Sinne nicht mehr - wie schon geschrieben teilt der Staat das danach ein, wie viele Stunden Du noch einsatzfähig bist, egal in welchem Job. Erst wenn Du nicht mal mehr 3 Std. pro Tag eine Schranke bedienen kannst (ist immer ein beliebtes Beispiel) bist Du voll berufsunfähig in Sinne des Gesetzgebers. Die BU-Versicherung hingegen zahlt, wenn Du Deinen jetzigen Job nicht mehr ausüben kannst, unabhänigig von Gründen (die BU wird vom Arzt bescheinigt, fertig).

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Im großen ung ganzen musst du es schon so wie dein Bruttogehalt ansehen. Außer das du dann eigentlich nicht mehr für die Arbeitslosenversicherung zahlen musst falls du garnicht mehr Arbeiten kannst.


    Im Falle der BU bekommt man dann ja auch für einen gewissen Zeitraum Arbeitslosengeld und dann kommt es wieder auf Steuerfreibeträge an etc. Das ist selbst für mich als Versicherungskfm kein einfaches Thema. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Was ich auf jeden Fall auch noch machen würde ist die Option, dass Du am Ende der Laufzeit für den Fall, dass die BU *nicht* eingetreten ist (was ja im Grunde jeder hofft), Deine eingezahlten Beiträge verzinst ausgezahlt bekommst. Auch das lässt sich nämlich vereinbaren und dann ist die Kohle auf keinen Fall futsch, egal welcher Fall eintritt.


    Das bieten aber die wenigsten Versicherungen an, außerdem ist bei der BU ja ein Risiko versichert. Wenn ich am Ende meine verzinsten Beiträge wiederbekommen würde (in vollem Umfang) und dafür ein Risiko abgesichert hätte - was hat eine Versicherung denn davon? Ist doch logisch, dass das Modell auf Dauer nicht gut geht.

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