ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von phoneparadies.de
Selbst wenn das Gerät einen Netlock hat ( davon gehe ich aus ) kann man das nicht zum Nachteil des Händlers auslegen.
Der Artikel ist in der angebotenen Form nutzbar, egal ob Netlock oder nicht.
Immerhin beinhaltet das Angebot einen T-Mobile Vertrag und somit ist es legitim den Netlock nicht noch konkret auszuweisen.
Man kann also nicht von einer mangelhaften Angebotsbeschreibung ausgehen !
Für diejenigen die das T-Mobile Netz nutzen möchten ist es schon ein gutes Angebot
Ich kenne mich mit der genauen rechtlichen Situation nicht aus, aber rein vom Gefühl her kann ich mir nicht vorstellen, dass man solche eine "Eigenschaft" in der Produktbeschreibung unterschlagen darf. Schließlich erwirbt man hier 2 Sachen: Ein Quad-Band Handy und einen Vertrag. Das Handy bekommt man sozusagen als "Belohnung" für den Vertrag. Wenn nun aber das Handy einen Netlock hat, ist die Quad-Band Funktion zumindest für 2 Jahre definitiv nicht gegeben und muss auch erwähnt werden.
Kein Gericht der Welt würde da dem Händler recht geben.
Aus diesem Grund ist ja auch bei jedem halbwegs seriösen Händler/Provider (vgl. T-Mobile Onlineshop) ganz klar im Kleingedruckten erwähnt, ob das Gerät einen Lock hat und welchen. Alles andere grenzt in meinen Augen schon fast an Betrug.
Aber jetzt mal abwarten und Tee trinken ![]()
MfG,
CHRIS