Warum wendest du dich mit dem Problem nicht gleich direkt an den Herrn Hansen bei Simyo? Der wird sich dafür bestimmt interessieren.
Simyo verkauft jetzt auch Handys
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Nun, die Idee mich an Simyo selbst zu wenden hatte ich heute auch gerade ...
Ich hatte mal recherchiert und bin dabei zu einem Ergebnis gelangt - die TT-Profis mögen mich berichtigen, soweit ich falsch liege:
etronixx und Simyo sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe ... beide verbindet nur, dass die Firma etronixx unter dem Namen Simyo auf der Homepage von Simyo ihre Handys verkaufen darf (letztlich aber auf eigene Rechnung). Simyo könnte seine Hände daher notfalls in Unschuld waschen. Das System scheint also mit dem gewöhnlichen Vertrieb (subventionierter) Handys durch die Provider überhaupt nichts gemein zu haben. Im Ergebnis gehe ich inzwischen davon aus, dass mein Gegenüber und Vertragspartner daher n i c h t etwa die Simyo-GmbH, sondern ausschließlich die etronixx-Trading-GmbH ist. Der Thread-Titel müsste in meinen Augen daher eher heißen: "Simyo vermittelt (nur) Handys der etronixx-GmbH". Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...

Meine Frau ist - und das ist Fakt - mit den Leistungen von Simyo sehr zufrieden - ohne jedes wenn und aber ... sie ist (fast) von Anfang an dabei und es gab auch in Problemfällen, wie etwa dem Diebstahl eines Handys nebst Sim-Karte, immer nur Kundenservice par excellence.
Dieses Bild hat nun die Firma etronixx grundlegend beschädigt. Der Blondinenfreund hat den Blondinengatten (meine Wenigkeit) daher in seinem Gedanken bestärkt, einen Brief an den Vorstand von Simyo zu richten. Meines Erachtens droht hier zumindest die Gefahr, dass ein - aus unserer Sicht bisher untadeliger - Ruf in Sachen Kundenservice und -zufriedenheit durch einen Dritten (nämlich etronixx) gründlich "besudelt" wird. Ich weiß nämlich nicht, ob der "Normalverbraucher" diese Trennung von Simyo und etronixx ausreichend realisiert. Denjenigen, der vielleicht einfach nur telefonieren will, wird das vielleicht (und völlig zu Recht) überhaupt nicht interessieren. Hätte ich nicht im "Kleingedruckten" gewühlt, wäre auch mir das wohl erst gar nicht aufgefallen.
Damit müsste sich eigentlich auch die Frage nach potentiellen Brandings geklärt haben (an unserem Fon können wir das ja nicht mehr testen, da der Schirm insgesamt dunkel bleibt :mad: ).
Also nochmal Dank dem Freund (aller?) Blondinen.
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Also ... ich hab gerade mal ein wenig "gegoogelt" ...
Das ist zum Teil wirklich erschreckend, was da zum Vorschein kommt in Sachen etronixx, alias mobilejoker, alias handyattacke, alias ... , alias ...
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Also für mich als Laien stellt sich das Ganz doch so dar:
Du hast ein Gerät mit Mängeln erworben.
Normalerweise wäre der Verkäufer in diesem Fall dein Ansprechpartner (im Sinne der im BGB verankerten Sachmängelhaftung/Gewährleistung) und nicht der Herstellerservice (im Sinne der freiwilligen Leistung: Herstellergarantie).
Bei einem mangelhaften Gerät darf der Verkäufer (drei?) Nachbesserungsversuche (sprich: Reparaturversuche) unternehmen. Sollten diese erfolglos sein, hast du das Recht zur Wandlung, d.h. du kannst ein neues Gerät oder dein Geld zurück verlangen.
Normalerweise hätte sich extronixx als Verkäufer um die Nachbesserungen kümmern müssen und nicht Du als Kunde. Gut, lassen wir das mal ausser Acht und unterstellen wohlwollend, dass es wohl schneller geht, wenn man sich direkt an den Herstellerservice wendet.
Nun hat der Hersteller aber festgestellt, dass eine Nachbesserung (aufgrund eines nicht lieferbaren Ersatzteils) nicht möglich ist. Von daher ist für mich als juristischen Laien hier eindeutig die Voraussetzung zur Wandlung gegeben.
Da du selbst schreibst, dass du rechtschutzversichert bist, würde ich an deiner Stelle diese Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Vielleicht reichen dessen juristisch korrekten Formulierungen in einem entsprechenden Schreiben schon aus, um extronixx hier auf den Boden der Gesetzesgrundlagen zurückzuholen.
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Zitat
Bei einem mangelhaften Gerät darf der Verkäufer (drei?) Nachbesserungsversuche (sprich: Reparaturversuche) unternehmen. Sollten diese erfolglos sein, hast du das Recht zur Wandlung, d.h. du kannst ein neues Gerät oder dein Geld zurück verlangen.
Es sind zwei Nachbesserungsversuche,wenn dann das Gerät immer noch einen Fehler aufweist kann man den Kaufvertrag wandeln,das heisst man bekommt vom Verkäufer den Kaufpreis minus (Abschreibung 3Jahre) zb.300.- Kaufpreis, 3Monate im Gebrauch,= 300.-:36Monate=8,33.- das mal 3Monate Gebrauch macht einen Abzug von 25.- dann erhälst Du 275.-Gruß
Tommy
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Also ... die Rechtslage kenne ich ... aber Recht haben ist eben nicht Recht bekommen - schon gar nicht in einem angemessenen Zeitrahmen. Wenn wir "alt und grau" sind, können wir mit dem S88 nichts mehr anfangen ... und bis ein Richter sich bewegt, brauchen wir ein Vitafon ... :flop:
Nun ... hinsichtlich der Nutzung berechnet etronixx wohl pauschal 4 % p.m. Laut Beschwerden, die ich beim googeln gefunden habe im übrigen auch dann, wenn das Fon gar nicht nutzbar war (wie unseres). Im übrigen ist die Frage, ob der Verkäufer im Falle einer berechtigten Reklamation überhaupt eine Nutzungsentschädigung berechnen darf, höchst umstritten und bedarf noch einer gerichtlichen Nachprüfung. Das Urteil kann ich dann schön lesen ... denn jedes "Gehwägelchen" (das ich dann sicher schon habe), hat eine Ablage

Ich bin eher an einer praktikabelen Lösung interessiert ... diejenige, die sich über Jahre zwischen schwarzen Kitteln verläuft, ist mir durchaus bekannt. Insoweit sei die Lektüre des Buchs empfohlen, das dezidiert darlegt, dass ein Würfelspiel einem gerichtlichen Verfahren in nichts nachsteht ...
Also liebe etronixxer ... wenn einer mitliest ... wenn ich beim Würfeln gewinne, bekommt meine Frau sofort ein neues - und anderenfalls schicke ich es nochmal ein ...
Lieber wäre mir natürlich ein gescheiter, aber zügig umzusetzender Lösungsweg ... der Brief an Herrn Hansen, wie ihn der Blondinenfreund vorgeschlagen hat, ist übrigens schon eingetütet und wandert gleich in den gelben Kasten. Mal sehen, was er so davon hält ...
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Schick den Brief zumindest per Einschreiben ab, auch wenn es dann ein wenig mehr kostet.
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Zum sicherlich fundierten Beitrag von wolwi (Laie hin oder her):
Zitat:
"Normalerweise wäre der Verkäufer in diesem Fall dein Ansprechpartner (im Sinne der im BGB verankerten Sachmängelhaftung/Gewährleistung) und nicht der Herstellerservice (im Sinne der freiwilligen Leistung: Herstellergarantie)."Das ist uneingeschränkt richtig. Ich habe aber festgestellt, dass die von der Siemens-Hotline benannten Service-Partner in der Regel sehr schnell und kompetent arbeiten - und zudem noch freundlich sind (nein, ich arbeite nicht mit oder gar bei Siemens, um dieser Frage zuvorzukommen). Ich habe da bisher nur beste Erfahrungen gemacht und für ein nicht lieferbares Ersatzteil können die ja auch nix ...
Außerdem ist einer dieser Service-Partner in meiner Nähe, so dass ich das Gerät persönlich abgeben und auch wieder abholen kann (was die Sache für mich noch einmal vereinfacht).
Weil die Siemens-Lösung zunächst auf ein "kleines" Problem hindeutete, erschien mir der von der Hotline vorgeschlagene und unkomplizierte Weg, zunächst mal ein Software-Update machen zu lassen, - jedenfalls aus damaliger Sicht - verlockend und auch erfolgversprechend ... was dann kam, konnte ja niemand voraussehen.
Wenn Simyo allerdings auf der Simyo-Homepage deutlicher darauf hingewiesen hätte, dass wir nicht bei Simyo, sondern bei "XY" alias ... , alias ... kaufen, hätte ich sicherlich vorher schon mal gegoogelt und in Anbetracht der Ergebnisse mit Gewissheit woanders gekauft.
DAS MUSS SICH SIMYO WIRKLICH AUF DIE FAHNE SCHREIBEN !!!
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Zitat
Wenn Simyo allerdings auf der Simyo-Homepage deutlicher darauf hingewiesen hätte, dass wir nicht bei Simyo, sondern bei "XY" alias ... , alias ... kaufen, hätte ich sicherlich vorher schon mal gegoogelt und in Anbetracht der Ergebnisse mit Gewissheit woanders gekauft.DAS MUSS SICH SIMYO WIRKLICH AUF DIE FAHNE SCHREIBEN !!!
Auf der Simyo Website steht,
Neu bei simyo: einfach günstige Handys! Unser Partner etronixx bietet Ihnen eine breite Auswahl an besonders günstigen Topangeboten
Gruß
Tommy
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Ja, das ist richtig ... und trotzdem hat meine Frau es übersehen ... Sie ist zwar blond, aber sonst eigentlich ganz gescheit ...

Wenn ich ehrlich bin:
Um Überraschungen zu vermeiden, kaufen wir im Internet fast nur noch bei (meist größeren) Unternhmen, zu denen wir schon Vertrauen aufgebaut haben. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass wir aus diesem Vertrauen heraus (und eben vorangegangenen positiven Erfahrungen) einfach mal unterstellen, dass die AGB und ggf. sonstigen Geschäftsbedingungen schon in Ordnung sein werden - und zwar o h n e das in jedem Einzelfall nachprüfen zu müssen. Wenn wir hier jedesmal das Kleingedruckte studieren müssten, wäre nämlich ein für uns wichtiger Vorteil einer Internet-Bestellung dahin: eine erhebliche Zeitersparnis. In der Zeit des Studiums alles Kleingedruckten könnten wir auch einen Händler unseres Vertauens persönlich aufsuchen. Hier kenne ich einige, die solches Vertauen rechtfertigen ... weil das aber auch andere wissen, muss man oft Wartezeiten in Kauf nehmen (wohingegen manche "Handy-Bude" stets leer ist, wenn man vorbeifährt).
Das ist eben der Grund, warum wir es nicht vorher bemerkt haben ... des Kindes Namen ist ja nun mal S i m y o -Handyshop. Wir sind ja nicht die einzigen, an denen die wahre Sachlage unbemerkt vorbeigezogen ist. Ich verweise da nur noch einmal auf die Überschrift dieses Threads!Hätten wir es vorher bemerkt und dementsprechend vor der Bestellung gegoogelt, wäre die Sache vielleicht ganz anders gelaufen.
Nunmehr zeichnet sich aber auch in Sachen etronixx eine Lösung ab: Der Sachbearbeiter hat gewechselt und ist mit fundierten Fachkenntnissen auf unsere Argumentation eingegangen. Allein das Gefühl, dass sich der Ansprechpartner zunächst einmal mit der Sache auseinandergesetzt hat (und zudem noch kompetent), wertet den Kunden auf und gibt ihm zumindest das Gefühl, ernst genommen worden zu sein. Die hektografierte Mail der Frau Sterz hat hingegen dazu geführt, dass ich vor Wut fast übergekocht bin. Da ist die Stimmung doch gleich auf dem Nullpunkt - diese Situation hat der neue Sachbearbeiter mit wenigen Sätzen wieder gerettet. Warum eigentlich nicht gleich so ???
Als "i-Tüpfelchen" hat er dann noch versprochen, dass meine Frau nun doch ein neues Gerät erhält. Also werden das defekte Gerät alsbald einsenden und dann mal abwarten, inwieweit sich die Angelegenheit dann auch tatsächlich zum Guten wendet.
Wir werden die Gemeinde jedenfalls auf dem Laufenden halten ... :top:
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