Mahnung über 8cent + 5€ Mahngebühren

  • bei mir fordert intelicom jetzt auch aus 2006 noch 41 cent.... Super. Die Telekom kann mir nicht weiterhelfen und ich kann mich nicht mal ansatzweise dran erinnern, was damals war.... :flop:

  • die erste mahnung geht immer zu kosten des gläubigers, darf also nicht vom schuldner verlangt werden.erst die 2te mahnung kann auf den schuldner umgelegt werden. gibt nämlich so was wie schadenminderungspflicht.

  • Natürlich NICHT zahlen. Und schon gar nicht die Mahngebühren.


    Einfach mal gugeln.


    Das ist eine beliebte Abzockmasche ala "zahl doch einfach, der Ärger lohnt nicht..."


    Interessant wird es erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid und den werden die garantiert nicht wegen 8 Cent verschicken.


    Also nicht einschüchtern lassen und ignorieren.

  • Was ist aus boingboing und den 8 cent vor 2 Jahren geworden ?



    Inkassobüro ?


    Oder noch schlimmer ist der Gerichtsvollzieher im Januar 08 gekommen und hat ihm den PC gepfändet ? :D

  • Wow...nach 2 Jahren einen Thread wieder ausgraben, nur um zu fragen, was denn nun dabei rauskam? Das wäre per PN einfacher gewesen... :D :rolleyes:

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ups! :D Sorry 1.BigDaddy... :(


    @Dr.W: ich persönlich würde sagen: Können die knicken. Schon lange Verjährt.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • es sind noch keine 2 Jahre, daher denke ich, dass sie schon ein Anrecht auf die 41 cent haben :p

  • Wieso 2 Jahre? AFAIK ist eine Verjährung nach einem Jahr durch.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Wieso 2 Jahre? AFAIK ist eine Verjährung nach einem Jahr durch.


    Aber bei weitem nicht. Wenn man davon ausgeht, dass hier die regelmäßige Verjährungsfrist aus Zahlungsansprüchen gilt (§ 195 BGB) dann ist die Verjährungsfrist 3 Jahre mit Ablauf des Jahres in dem sie entstanden ist.


    Für den beschriebenen Fall also 31.12.2006 + 3 Jahre also Verjährung am 01.01.2010.

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