Mahnbescheid nach eidesstattlicher Versicherung noch sinnvoll?

  • Hallo,


    wir haben am 4. August für eine größere Feier beim Pächter einer Gaststätte 500 EUR angezahlt. Wie wir vor kurzem leider erfahren mussten, wurde ihm bereits zum 01.08. der Pachtvertrag gekündigt, da er keine Pachtgebühren bezahlt hatte. :rolleyes:
    Allerdings erkennt er wohl die Kündigung nicht an aber die Gaststätte ist jetzt definitiv zu.


    Einmal haben wir ihn ans Telefon gekriegt, er bedaure die Situation, nicht seine Schuld, natürlich bekommen wir unser Geld wieder, er meldet sich in zwei Tagen nochmal, bla bla. Er hat sich natürlich nicht mehr gemeldet...
    Ich habe ihm also letzte Woche per Einschreiben eine Frist gesetzt, das Geld bis zum 21.09. zurück zu überweisen. Eigentlich wollte ich dann das Mahnverfahren anschmeißen...


    Seit gestern weiß ich aber, dass, laut zuständigem Gerichtsvollzieher, der Typ schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, d.h., im Moment ist bei ihm wohl nichts zu holen. :mad:


    Würdet ihr trotzdem einen Mahnbescheid losschicken, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der ja 30 Jahre gültig ist, oder lieber weitere Kosten vermeiden und das Geld als verloren abhaken?


    Außerdem würde ich den Typ gerne wegen Betruges anzeigen. Schließlich durfte er am 04.08. unser Geld eigentlich gar nicht mehr annehmen, da ihm die Pacht ja schon gekündigt war. Kann ich da einfach zu Polizei gehen und die Anzeige aufnehmen lassen?

  • Re: Mahnbescheid nach eidesstattlicher Versicherung noch sinnvoll?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Würdet ihr trotzdem einen Mahnbescheid losschicken, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der ja 30 Jahre gültig ist, oder lieber weitere Kosten vermeiden und das Geld als verloren abhaken?


    In den meisten Fällen bringt es nichts. Wenn er schon eine eidesstattliche Versicherung (und das sicher nicht wegen 2 Euro fünfzig) abgegeben hat, bist du ja nicht der erste in der Reihe, selbst wenn er mal wieder zu Geld kommen sollte. Andererseits ärgerst du dich natürlich, wenn er doch zu Geld kommen sollte und deine Forderung verjährt ist. Das Risiko sind 35 Euro Gerichtsgebühren.


    Zitat

    Außerdem würde ich den Typ gerne wegen Betruges anzeigen. Schließlich durfte er am 04.08. unser Geld eigentlich gar nicht mehr annehmen, da ihm die Pacht ja schon gekündigt war. Kann ich da einfach zu Polizei gehen und die Anzeige aufnehmen lassen?

    Ja, kannst du. Wenn er allerdings glaubhaft machen kann, dass er darauf vertrauen konnte, die Veranstaltung doch durchführen zu können, verläuft die Sache im Sande. Macht aber nichts, es kostet dich außer etwas Zeit für die Zeugenaussage nichts.
    Ich hatte aber mal einen Fall, wo dem Schuldner von dem ermittelnden Polizisten geraten wurde (man könnte eher sagen, er hat ihn eingeschüchtert), die Schuld zwecks Strafmilderung zu bezahlen, was er dann auch prompt tat. Solche Fälle dürften aber eher die Ausnahme sein.

  • Re: Mahnbescheid nach eidesstattlicher Versicherung noch sinnvoll?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Würdet ihr trotzdem einen Mahnbescheid losschicken, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der ja 30 Jahre gültig ist


    Ja, weil das Kostenrisiko unter 10% des geforderten Betrages liegt.
    Du müsstest dann aber auch konsequent am Ball bleiben und immer mal wieder die Lage peilen, sonst bringt das nix.

  • Ich habe in einer anderen Sache nach fast zwei Jahren (...) jetzt meinen Vollstreckungsbescheid erhalten. Den kann ich mir jetzt mal 10 Jahre in die Schublade legen.


    Die Frage ist nur: wie findet man nach so langer Zeit den Schuldner wieder??? Kann das Gericht da irgendwie helfen?


    Frank.

  • Das ist ja damit gemeint... immer am Ball bleiben und nicht die Spur verlieren... nach 10 Jahren ist es in manchen Fällen sicher fast unmöglich an den Schuldner zu kommen, wenn man ihn bis dahin nicht "verfolgt" hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von Reifel
    Das ist ja damit gemeint... immer am Ball bleiben und nicht die Spur verlieren... nach 10 Jahren ist es in manchen Fällen sicher fast unmöglich an den Schuldner zu kommen, wenn man ihn bis dahin nicht "verfolgt" hat...


    Der Hinweis ist ja bestimmt gut gemeint, aber etwas weltfremd. Der Schuldner wohnt jetzt schon ziemlich weit weg - wie bitte schoen soll ich denn da "am Ball bleiben"????


    :confused:


    Frank.

  • Wie ist das denn, wenn er Insolvenz anmeldet??
    Bringt einem der Vollstreckungstitel dann in 15 Jahren noch etwas? Eigentlich doch nicht oder?


    Aber by the way:
    Beantragen würde ich den Mahnbescheid auf jeden Fall. Aber Du kannst damit ja eigentlich noch ein wenig abwarten und die weitere Entwicklung verfolgen ...


    Gruß und viel Erfolg beim Eintreiben
    Andreas

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  • Meine Freundin hatte ihn vorgestern wieder am Telefon.
    Angeblich hätte er unser Einschreiben Eigenhändig nicht bekommen, dabei hat er es, laut Post, letzten Freitag abgeholt. :flop:
    Naja und dann wieder das typische Gelaber, er will keinen Ärger, natürlich bekommen wir unser Geld, hat sich sogar nochmal die Kontonr. meiner Freundin geben lassen.
    Ich glaub ihm aber kein Wort. :rolleyes:

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