Herkunftsbezeichnungen à la Made in China Pflicht?

  • Hallo Forum!


    Sind Eigenprodukte, die von deutschen Versandhäusern verkauft werden
    aber in China produziert werden Herkunftsbezeichnungspflichtig?


    Muss dort Made in China draufstehen?


    Soweit ich informiert bin ist es in Deutschland nur bei Käse und Agrarprodukten Pflicht.


    Hat jemand schonmal Erfahrungen mit dem Thema gemacht? Weiß jemand was?


    Wenn es keine Pflicht ist, muss man ja schließlich nicht Made in China auf ein
    Produkt schreiben, welches von einer deutschen Firma in Deutschland verkauft wird.


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe...


    Sowas habe ich z.B. ergoogeln können aber das hat eben nur was mit Lebensmitteln zu tun:
    http://europa.eu.int/eur-lex/l…09320060331de00120025.pdf


    Und ich habe keine konkrete Seite im Web gefunden wo eben steht, dass es keine Pflicht ist.


    Gruß, Hasan

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Das würde mich auch mal interessieren. Ich habe diese Woche bei eBay einen Handyakku gekauft und es ist nirgends ein "Made in ...." aufdruck zu finden.

    Cellmapper: Boomi85

  • dass du die endmontage in deutschland hast berechtigt dich noch nicht ein "made in germany" auf das produkt zu pappen.
    auch zukaufteile müssen soweit ich weiß aus deutschland kommen. wenn du dir irgendein halbfertigteil in china produzieren lässt und es hier nur einbaust, dann darf das fertige teil nicht "made in germany" tragen.
    wenn du das halbfertigteil in deutschland kaufst, dann darf das produkt "made in germany" tragen, ganz egal wo die firma das hat fertigen lassen.
    so wurde uns damals in der uni erklärt......

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wen das nicht drauf steht kan man das afaik aus den ean Code herauslesen


    Ich weiß es zwar nicht ganz genau, da wir nicht im Ausland produzieren. Aber ich kann mich nicht erinnern, daß es Beschränkungen gibt, für welche Produkte ich welchen Code aus meinem Kontingent vergebe.


    In der Durchführungsverordnung ist IMHO nur geregelt, daß nicht zwei gleiche Nummern für unterschiedliche Produkte in den Handel kommen.

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