Weitere Auszahlung Halbwaisenrente nach Hochzeit?

  • Mach dir keine Sorgen, mit "Einkommen der Waise" ist wirklich nur ihr eigenes, selbst verdientes Einkommen gemeint, nicht die Zuwendungen von Mutti, die Tantiemen des Hundes oder das Schwarzgeld des Ehepartners.


    Auch wenn ich schon seit 1 Jahr nicht mehr bei der BfA arbeite, haben 15,5 Jahre doch noch einiges an Wissen übrig gelassen! ;)



    [small]Um Fragen vorzubeugen: die Einkommensanrechnung ist bei BfA- und bei BG-Renten gleich![/small]

  • Hallo,


    nun hat sich noch eine weitere Frage zur Waisenrente aufgetan. Ist Waisenrente, die von der Berufsgenossenschaft (also nicht von der LVA) eigentlich in der Einkommenssteuererklärung anzugeben und wenn ja, in welchem Maße wird diese als steuerpflichtiges Einkommen berücksichtigt.
    Zu berücksichtigen ist, dass ein Ausbildungsgehalt vorhanden ist, dessen Höhe allerdings unter den Grundfreibetrag fällt und damit nicht besteuert wird.


    Was passiert in diesem Fall, wenn keien Einkommensteuererklärung abgegeben wird?


    Viele Dank für eure Tipps

  • Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung wird defenetiv zum Teil versteuert.
    Nur ich habe mal gehört, dass Waisenrente ausgezahlt von Berufsgenossenschaften steuerfrei ist. Ich bräuchte nur eine Bestätigung dafür. Mein Berater beim Finanzamt ist nämlich anderer Meinung.

  • § 22 EstG:


    Zu den in Satz 1 bezeichneten Einkünften gehören auch
    a)Leibrenten und andere Leistungen,
    aa)die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b erbracht werden, soweit sie jeweils der Besteuerung unterliegen.2Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil ist der Jahresbetrag der Rente.3Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Vomhundertsatz aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

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