Neue Dimensionen des Telefon-Spams

  • So Eben hatte ich trotz Robinson-Liste doch mal wieder einen Anruf. Den zweiten oder dritten dieses Jahr.
    Nachdem ich kurz vorher hier gelesen hatte, war ich gut drauf, und habe schnell Reagiert:


    Hallo, wir machen eine Umfrage zu Verbrauch....
    Ich unterbreche gleich: Ich mache eine Umfrage zum Thema: Wer ruft mich an?
    Hä???
    Ich würde gerne wissen wer mich Anruft.
    Ach so... Ich bin frau zimtrich, von der Firma MDA-Teletrend.
    Nochmal bitte zum Mitschreiben. (spätestens hier muß ich Grinsen)
    Z-I-M-T-R-I-C-H. M-D-A --- Teletrend.
    OK, danke, was wollen Sie?
    Wir machen eine Umfrage zu Ihren Verbrauchsgewohnheiten.
    Ach so. Sie wissen schon, daß es Illegal ist, Jemaden zu Umfrage und Marktforschunsthemen anzurufen, wenn der nicht vorher eingewilligt hat?
    Tut - Tut - Tut -


    Ok, ich wusste was ich wollte. Mit MDA-Teletrend in Google war ich schnell fündig:


    http://www.antispam.de/forum/archive/index.php/t-8009.html


    Stellt sich die Frage, was man mit diesem Wissen Rechtlich anfangen kann. :)
    Nebenbei wurde das telefongespräch auch auf Tonband aufgezeichnet. Fragt sich nur ob das verweertbar ist, weil ich nicht rechtzeitig dazu gekommen bin, die Frau über die Aufzeichnung zu informieren, was man ja eigentlich tun muß :)

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  • Na, wer im CC nicht darauf vorbereitet und einverstanden ist, dass Anrufe mitgeschnitten werden... Anderst bekommen die doch gar keinen Arbeitsvertrag ;)
    Das wäre mal zusätzlich interessant zu wissen, wie die reagieren, wenn man ihnen gleich am Anfang des Gesprächs sagt, dass man als Angerufener das Gespräch mitschneidet :D

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Der Eintrag in die Telerobinson-Liste scheint zumindest vorläufig einen kleinen Erfolg zu zeigen:


    Seit ca. 1 Woche habe ich gar keinen Anruf mehr - schon fast verdächtig... ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Das ist in der Tat verdächtig. Vor allem in Hinblick darauf, dass die Liste nur jeden Monat aktualisiert wird.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Gerade im ARD-Ratgeber Recht:


    Anrufe von CallCenter sind (auch dann) unzulässig, wenn der Verbraucher stillschweigend das Kleingedruckte von Handy-/Provider- ... -Verträgen oder Gewinnspielen unterschrieben hat, wonach die Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken erlaubt sei.


    --> Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, AZ 4 U 78/06.



    Vielmehr müsse es eine explizite Einwilligung der Verbrauchers geben.




    Leitsätze:


    1. Nach der Regelung des § 7 Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer mit Telefonwerbung für seine Dienstleistungen einen Marktteilnehmer unzumutbar belästigt. Eine solche unzumutbare Belästigung liegt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG vor, wenn gegenüber Verbrauchern mit Telefonanrufen ohne deren Einwilligung geworben wird. Nach § 8 Abs. 2 UWG haftet der Unternehmer dabei nicht nur für seine eigene Werbemaßnahmen, sondern auch für die Telefonwerbung von Beauftragten im Sinne dieser Vorschrift.


    2. Eine etwa vorliegende Einwilligungserklärung des angerufenen Marktteilnehmers ist auszulegen. Es kommt dabei darauf an, ob aus der objektiven Sicht des Anrufers bei verständiger Würdigung des Verhaltens des Anzurufenden auf eine tatsächliche - nicht mutmaßliche - Einwilligung geschlossen werden kann. Dem Anrufer muss deshalb eine Erklärung des Anzurufenden vorliegen, aus der er schließen darf, dieser sei mit dem Anruf zu dem betreffenden Zweck einverstanden.


    3. Eine vorformulierte Einwilligung eines Verbrauchers in künftige Telefonwerbung stellt jedenfalls dann eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, wenn die Einwilligung an versteckter Stelle mitten in einem vorformulierten Text untergebracht ist und damit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB widerspricht.


    (Quelle: jurpc.de)





    Dieser Auffassung hat sich zuletzt auch das Landgericht Bonn angeschlossen (Urteil vom 31.10.2006, Az. 11 O 66/06).



    Leitsätze:


    1. Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigen soll, verstößt gegen §§ 4, 4a BDSG und ist unwirksam.


    2. Eine ohne sachlichen Zusammenhang in AGB eingebaute Einwilligungsklausel verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)



    (Quelle: verbraucherrechtliches.de)




    Insofern kann man eigentlich nur dazu raten, den Auftraggeber von Telefonspam in Haftung zu nehmen.
    Das OLG Hamm hat dies explizit zugelassen (ja, bambi - jetzt sehe ich es auch ein ;) )


    ---> "Nach § 8 Abs. 2 UWG haftet der Unternehmer dabei nicht nur für seine eigene Werbemaßnahmen, sondern auch für die Telefonwerbung von Beauftragten im Sinne dieser Vorschrift. "




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Das ist schön, nur was will ich damit anfangen?
    Die meißten Werber sind Anonym, oder zumindest nicht so einfach zu erwischen. Und welche Ansprüche entstehen mir daraus? Und vor allem: Wenn man wegen jedem Anruf zum Anwalt rennen würde, dann würde nur der Anwalt reich, aber viel ändern würde sich wohl nicht. Leider.


    Obwohl: Wenn plötzlich hunderte besser zehntausende gleichzeitig sowas machen, dann wäre die Werbeanrufer bald so pleite, daß die nichtmahl mehr das Fahrgeld zum Heimlaufen hätten :)

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  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    (ja, bambi - jetzt sehe ich es auch ein ;) )

    Hätte ich das ganz am Ende nicht doch noch gefunden, hätte ich jetzt "Und? Wer hat's schon immer gesagt?" geschrieben. :D

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Hallo,


    ich oute mich mal als einer dieser "bösen" Call-Center-Agenten -> aber irgendwie muss ich ja meine Studiengebühren finanzieren...


    Ich frage mich nur gerade wie "böse" oder sogar illegal ich denn eigentlich bin?!
    Vielleicht könnt ihr das ja beurteilen.


    Meine "Opfer" kommen z.T. aus Gewinnspielen. Was dürfte man diesen Kunden denn verkaufen, damit der Anruf legal ist?
    (Wenn ich euch richtig verstehe, dürfte man die ja gar nicht anrufen, wenn es nicht um das Gewinnspiel geht)
    Andere haben sich bein einer Firma zu einem Produkt informieren wollen. Nun rufen wir als diese Firma zurück, bieten jedoch ein komplett anderes Produkt an, das nur sehr wenig mit dem eigentlichen Produkt zu tun hat.


    Wäre wirklich wichtig für mich das zu wissen. Dass ich Leute nerve, finde ich ja gerade noch ok, doch habe ich keine Lust das auch noch auf illegale Weise zu tun.


    BB

  • Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Meine "Opfer" kommen z.T. aus Gewinnspielen. Was dürfte man diesen Kunden denn verkaufen, damit der Anruf legal ist?


    Nix. Anrufen darfst Du eigentlich nur, wenn es zur Durchführung des Gewinnspieles erforderlich ist.
    Begründung:
    Dem Anrufer muss deshalb eine Erklärung des Anzurufenden vorliegen, aus der er schließen darf, dieser sei mit dem Anruf zu dem betreffenden Zweck einverstanden.
    Wenn der Angerufene an einem Gewinnspiel teilnimmt, dann gibt er bestimmt keine weitere Einwilligung. Dir muß eine Einwilligung des Angerufenen aber vorliegen. Wenn diese Einwilligung nicht vorliegt, darfst Du nicht anrufen.
    Wenn der Angerufene irgendwo im Gewinnspiel eher Beiläufig Der Werbung über Telefon zugestimmt hat, zählt das nicht:
    3. Eine vorformulierte Einwilligung eines Verbrauchers in künftige Telefonwerbung stellt jedenfalls dann eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, wenn die Einwilligung an versteckter Stelle mitten in einem vorformulierten Text untergebracht ist und damit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB widerspricht.


    Zitat

    Andere haben sich bein einer Firma zu einem Produkt informieren wollen. Nun rufen wir als diese Firma zurück, bieten jedoch ein komplett anderes Produkt an, das nur sehr wenig mit dem eigentlichen Produkt zu tun hat.


    Wenn sich jemand über ein Produkt informiert ist ein Rückruf gar nicht erlaubt. Denn die Info hat der Kunde ja schon bekommen. Sollte die Frage des Kunden beim ersten Anruf nicht geklärt werden können, darf man natürlich einen Rückruf vereinbaren. Dann muß dieser aber nur zur klärung der Kundenfrage durchgeführt werden. Jede Werbung für andere Produkte, sonstige Anrufe wäre Illegal.
    Begründung:
    Eine solche unzumutbare Belästigung liegt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG vor, wenn gegenüber Verbrauchern mit Telefonanrufen ohne deren Einwilligung geworben wird.
    Eine Einwilligung liegt bei einem Vorherigen Anruf zu einem anderen Produkt bestimmt nicht vor.


    Zitat

    Wäre wirklich wichtig für mich das zu wissen. Dass ich Leute nerve, finde ich ja gerade noch ok,


    Für Dich vielleicht. Für mich nicht.


    Die Frage ist, ob Du eine Wahl hast, was sagt Dein Chef dazu, wenn Du die Anrufe verweigerst? Wenn Du nur noch legale Anrufe durchführen willst, bleibt Dir wohl nur, den Job aufzugeben.


    Laß Dir von deinem Chef für jeden Anruf eine Schriftliche Einwilligungserklärung des Angerufenen vorlegen. Gibt es keine, dann darfst Du auch nicht anrufen. Fertig.

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  • Vielen Dank Brainstorm.


    Noch mal zum genaueren Verständnis, ich will ja nicht grundlos meinen Job kündigen.


    Beispiel:
    Ich melde mich bei TT an, gebe unseren Mods all meine Daten inkl. MSN. Irgendwo (nich versteckt) steht drin, dass meine Daten zu Marketingzwecken usw an
    a) andere Unternehmen weitergegeben werden dürfen
    b) innerhalb des Unternehmens genutzt werden dürfen


    Wenn ich Dich richtig verstehe, dürften mich unsere Mods höchstens bei Problemen bezüglich der Registrierung anrufen (egal, was in AGBs oder Fußnoten steht).
    Sie dürften mich nicht nach einem Jahr anrufen und mich fragen, ob ich mit TT zufrieden bin und ggf einen Premiumaccount haben will.
    Sie dürften mich erst recht nicht anrufen und fragen, ob ich mich im BMW-Forum registrieren will.


    Was müsste TT von mir erhalten, damit sie die genannten Aktionen durchführen dürfen?


    Was erlaube ich z.B. Vodafone, wenn ich auf dem Vertrag den Punkt
    "ich willige ein dass VD2
    mich zu Werbezwecken (auch automatisiert) anruft...Werbung zusendet
    meine Bestandsdaten (...) verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Kundenberatung, Werbung und Marktforschung erforderlich ist"
    unterschreibe?



    Zu meinem Job:
    Ich rufe ja nicht selbst an (das macht der PC) somit kann ich mir auch nicht die Einverständniserklärung vorlegen lassen. Auch wird mein Chef kaum sagen, dass das was er macht illgal ist. Kann mir auch noch nicht so recht vorstellen, dass ein recht großes CC mit solchen illgalen Methoden arbeitet. Da müsste ja nur ein verärgerter Mitarbeiter mal aussagen und der Laden hätte seine ganze Geschäftsgrundlage verloren. Oder ist das eher eine Art rechtsfreier Raum, da die Gerichte mal so, mal anders entscheiden (siehe Abschalten von PrePaid-Karten, was sich auch ewig hinzog)?
    Somit wäre ja nahezu jedes outbound-CC illegal....

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