Du solltest aber umbedingt in deine Police schauen, wie die Fristen für eine Schadensmeldung sind. Ich habe nämlich irgendwie in Erinnerung, dass ein Schaden zeitnah gemeldet werden muss, um von der Versicherung zu reguliert werden. Denn die Folgeschäden deines Wasserschadens wären ja evtl. gar nicht entstanden, wenn du den Schaden direkt gemeldet hättest und man ihn zeitnah behoben hätte. Ist alles Spekulation, aber könnte mir vorstellen, dass die Versicherung so argumentiert. Schließlich könnten mittlerweile Folgeschäden enststanden sein (z.B. Schimmel, etc.), die bei einer schnellen Schadensmeldung vermeidbar gewesen wären, und für deren Behebung die Versicherung jetzt nicht mehr bereit ist zu zahlen.
Wer übernimmt den Wasserschaden - Haftpflicht oder Hausrat?
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Mir ist vor Jahren die gleiche Sache (defkte Waschmaschine) passiert, allerdings mit erheblich größeren Folgen. Die beiden Geschosse unter meiner Wohnung sind aufgrund der wasserdurchlässigen Holzbalkendecken teilweise "abgesoffen". Ich hatte keine Hausratversicherung und selbst meine Haftpflichtversicherung mußte nicht belastet werden. Ich habe auch nicht einen Euro aus eigener Tasche zahlen müssen. Wie das?
Nun, die Gründe sind hier z.T. schon gepostet worden:
1. Für die Schäden am Gebäude tritt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers ein. Grund: Nicht bestimmungsgemäß ausgelaufenes Wasser - oder so etwa lautet das im Versicherungs-Chinesisch.
2. An meinem Hausrat hatte ich keine Schäden. Ein von mir verlegter Fußboden in der Küche, wurde von der Gebäudeversicherung erstattet, weil der zerstört werden mußte, um für die Sanierung an die darunter liegende Decke zu kommen.
3. Schäden am Hausrat meiner Nachbarn, aus den unteren Geschossen, gab es keine. Die hätten ggf. an mich heran getragen werden können. Dafür wäre meine Haftpflichtversicherung eingetreten, wenn ich schuldhaft gehandelt hätte. Habe ich aber nicht, da der Schaden nicht vorhersehbar war und ich auch sonst nicht in irgend einer Weise fahrlässig gehandelt habe. Die Nachbarn wären also auf ihrem Schaden sitzen geblieben, soweit deren Hausratversicherung das nicht gedeckt hätte.
4. Die Gebäudeversicherung meiner Vermieterin hätte sich das von meiner Haftpflicht zurück holen können, wenn ich dafür haftbar gewesen wäre. War ich aber nicht - siehe oben.
Anders gesagt, ich habe die Sauerei verursacht und meine Vermieterin aufgrund der schleppenden Sanierung in Verzug gesetzt
. Die durfte dann auch noch den ganzen Papierkram erledigen und war not amused.Gruss
gerryH -
Zitat
Original geschrieben von devilsdance
Du solltest aber umbedingt in deine Police schauen, wie die Fristen für eine Schadensmeldung sind.Er hat doch weder das eine noch das andere.
Wenn überhaupt hat eine Wohngebäudeversicehrung der Vermieter.
Wird dessen Versicherung nicht dann auf die nicht vorhandene Hausrat, also den Mieter zurückgreifen? Weil ist ja schließlich durch seine Waschmaschine entstandener Schaden.
Aber frag doch einfach deinen kulanten Makler.
ZitatOriginal geschrieben von gerryH
...
Anders gesagt, ich habe die Sauerei verursacht und meine Vermieterin aufgrund der schleppenden Sanierung in Verzug gesetzt
. Die durfte dann auch noch den ganzen Papierkram erledigen und war not amused.Gruss
gerryHUnd jetzt wohnst du woanders... richtig?
Gruß Gunn
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Zitat
Gunn schrieb:
Wird dessen Versicherung nicht dann auf die nicht vorhandene Hausrat, also den Mieter zurückgreifen? Weil ist ja schließlich durch seine Waschmaschine entstandener Schaden.Nein eben nicht. Auf die Hausratversicherung sowie so nicht. Wenn überhaupt, dann auf die Haftpflicht, wie ich ja geschrieben habe. Die muss aber nur zahlen wenn schuldhaftes Verhalten die Ursache war.
Aus der Tatsache, das die Maschine Kamikaze gehört läßt sich das nicht zwingend ableiten. Er kann sich ja völlig korrekt verhalten haben. Und Waschmaschinen gehören nach höchstrichterlichen Urteilen zu Gegenständen des tägliche Gebrauchs, von denen nicht per se eine Gefahr ausgeht. Daher müssen sie auch nicht ständig beobachtet werden, wenn sie in Betrieb sind. Es gilt nicht mehr als fahrlässig (und das wäre z.B. schuldhaft), wenn man die Waschmaschine anstellt und zwischendurch einkaufen geht.
Nach dieser Katastrohe habe ich noch längere Zeit dort gewohnt. Ganz so böse war ich dann doch nicht. Beim Papierkram und den Formalitäten habe ich der alten Lady schon geholfen. Für die gute Nachbarschaft habe ich einen Kleintransporter mit Pralinen, Rotwein, Doppelkorn (so einen Nachbarn hatte ich auch
) und anderen Leckereien vorfahren lassen... mein Gedächtnis... Kleintransporter oder Kleinwagen? Wohl letzteres. Kam aber gut an.Gruss
gerryH -
Also erstmal danke für die ganzen Antworten.
Es ist so. Ich bin nur Lehrling und kann mir von daher nicht für jeden Mist ne Versicherung leisten auch wenn sie notwendig wäre.
Eine WGV habe ich somit also nicht.Aber mal so gefragt, wenn ihr sagt, dass der Vermieter den Schaden übernehmen könnte - kann man denn nachweißen wielang es her ist, als der Schaden aufgetreten ist?
Als das mit der Waschmaschine passierte habe ich anschließend festgestellt das sich hitner der Maschien in einer Fuge eine Ritze befindet (dort könnte das Wasser reingekommen sein?!), diese Ritze hatte ich allerdings noch nicht bei der Wohnungsübernahme gesehen.
Warum ich den Schaden nicht gleich den Vermieter gemeldet habe? Nunja... Ich liege eine Monatsmiete zurück. Bevor ich Forderungen stelle dacht ich selber erstmal meinen FOrderungen nachzukommen. Nicht lachen - ist aber so... -
Die Tatsache, dass sich das Holz verformt hat, lässt darauf schliessen, dass es feucht geworden ist, durch deinen Wasserschaden und danach getrocknet ist und sich dabei verformt hat. Bin kein Experte, aber ich denke mal, diese Tatsache lässt darauf schliessen, dass der Wasserschaden nicht erst gestern passiert ist, sondern nach dem Schaden schon eine gewisse Zeit vergangen ist.
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Zitat
Original geschrieben von devilsdance
Die zu ersetzenden Gegenstände der Hausratversicherung werden mithilfe des Versicherungsvertreters, der den Schaden beurteilt geschätzt und ersetzt, meistens den Zeitwert per Scheck.Hausratversicherungen sind in den allermeisten Fällen Neuwert-Versicherungen und bei größeren Schäden wird ein Gutachter von der Versicherung beauftragt.
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Zitat
Original geschrieben von Kamikaze
Also erstmal danke für die ganzen Antworten.
Es ist so. Ich bin nur Lehrling und kann mir von daher nicht für jeden Mist ne Versicherung leisten auch wenn sie notwendig wäre.Kostet bei der Cosmos z.B. nur 3,75 im Monat.
ZitatOriginal geschrieben von Kamikaze
Eine WGV habe ich somit also nicht.Die hat der Vermieter.
Und wenn du noch länger wartest bleibst Du auf dem Schaden sitzen, da Du nicht entsprechend deiner Pflichten deinem Vermieter den Schaden gemeldet hast.
Also nicht mehr vor dem Rechner hocken sondern den Vermieter anrufen/ansprechen.
Gruß Gunn
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