Strafanzeige zurückziehen bzw. Konsequenzen verhindern?

  • Zitat

    Original geschrieben von mr3
    Naja, er hat sie nichtmal anbekommen, da brauchte er schon Hilfe. Und als sie dann an war, ist er quer über den Hof geschossen und hat dabei das Schutzblech meines Rollers erwischt.
    Ich nehme an, er selbst hat das nichtmal gemerkt.


    Quer über den Hof geschossen, Deinen Roller dabei beschädigt und nix davon gemerkt? :confused:
    Äh, ja is klar... :rolleyes:
    Deine Story klingt in der Tat sehr merkwürdig.


    btw: Kann man tatsächlich eine getätigte Strafanzeige NICHT zurückziehen?
    Was ist, wenn man argumentiert, man hätte den Verursacher ausfindig gemacht und alles untereinander geklärt? Kann ich nicht so recht glauben...

  • Eine Rücknahme der Anzeige bringt eben deshalb nichts, weil die Ermittlungsbehörden bei Offizialdelikten, wie der "Unfallflucht", verpflichtet sind, diese bei Kenntniserlangung zu verfolgen.


    Melde auf jeden Fall bei der Polizei, dass er sich gemeldet hat. Das wird dem Unfallverursacher sicher helfen, auch wenn die Ermittlungen sicher nicht sofort eingestellt werden.

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  • Von Unfallflucht habe ich bei der Polizei nie etwas angegeben.
    Die haben das als Sachbeschädigung aufgenommen.


    Zitat

    btw: Kann man tatsächlich eine getätigte Strafanzeige NICHT zurückziehen?
    Was ist, wenn man argumentiert, man hätte den Verursacher ausfindig gemacht und alles untereinander geklärt? Kann ich nicht so recht glauben...


    So muss ich nicht nur argumentieren, genau so ist es ja.

  • Es gibt für Dich keine Möglichkeit, das in Gang gesetzte Ermittlungsverfahren zu beenden. Grund ist das sog. "Legalitätsprinzip", aufgrund dessen die Ermittlungsbehörden tätig werden müssen, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Dies ist durch Deine Anzeige erfolgt.


    Ausnahme stellen hier die sog. "Antragsdelikte" dar, dies ist aber "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" nicht. Und nur, weil er jetzt Deinen Schaden übernimmt (was auch ne zivilrechtliche Angelegenheit ist), hat er den Tatbestand des §142 StGB ja dennoch erfüllt und sich somit strafbar gemacht.

  • Zitat

    btw: Kann man tatsächlich eine getätigte Strafanzeige NICHT zurückziehen?
    Was ist, wenn man argumentiert, man hätte den Verursacher ausfindig gemacht und alles untereinander geklärt? Kann ich nicht so recht glauben...


    Der Staat hat ein Monopol auf Strafverfolgung. Man kann nach einer strafbaren Handlung die Sache nicht "untereinander" klären. Das würde ja Selbstjustiz, Erpressung und Nötigung Tür und Tor öffnen.

  • Ich muss ehrlich zuegeben, der Schaden ist so klein, das er selbst mir erst viel später aufgefallen ist.
    Ich würde das einfach nicht so drastisch formulieren.
    Da er direkt danach hingestürzt ist, kan ich mir vorstellen, das er arg verwirrt war und das nicht alles gleich verstanden hat, was er da angestellt hat.
    Ausserdem hat es keine 24h von der Schadensfeststellung, bis zum Zeitpunkt an dem er sich bei mir gemeldet hat, gedauert.

  • Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Der Staat hat ein Monopol auf Strafverfolgung. Man kann nach einer strafbaren Handlung die Sache nicht "untereinander" klären. Das würde ja Selbstjustiz, Erpressung und Nötigung Tür und Tor öffnen.


    Aber bei einem Fall, der eigentlich vor ein Gericht gehört, kann man sich doch auch mit Hilfe eines "Vergleiches" einigen.
    So wird ja auch das Rechtsmonopol des Staates umgangen oder sehe ich das falsch? :confused:

  • Vielleicht hilft es ja, wenn du sagst, er hätte nen Zettel dran gemacht aber den hast du erst später auf dem Boden entdeckt (weil runtergefallen). Oder du sagst, dass du im Briefkasten nen Zettel hattest.
    Darüberhinaus ist es sicherlich auch sinnvoll, wenn er schnellstmöglich Selbstanzeige erstattet und sagt, dass er nen Zettel dran gemacht hat (oder in den Briefkasten geworfen hat). Dann entgeht er (soweit ich weiß) einem Fahrverbot.
    Hab da noch was im Hinterkopf, dass bei Fahrerflucht der Schein entzogen wird (ich glaub aber, nur bei Probezeit).


    Vielleicht hilfts ja.


    Gruß

  • Probezeit hat er sicher.
    Aber die Polizei weiß ja bisher nichts davon, das es mit seinem Motorrad passiert ist.
    Wie gesagt, bisher einfache Sachbeschädigung.
    Der Beamte konnte selbst nicht glauben, dass das mit einem Motorrad passiert sein soll, daher ist es "nur" eine Sachbeschädigung.
    Angenommen, ich kann jetzt nichts mehr ändern, was würde ihm maximal drohen?
    Und selbst, wenn er jetzt als Täter der Polizei bekannt wird, was passiert wenn ich den Strafantrag nicht unterschreibe? Kann ihm dann etwas passieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von mr3
    Aber bei einem Fall, der eigentlich vor ein Gericht gehört, kann man sich doch auch mit Hilfe eines "Vergleiches" einigen.
    So wird ja auch das Rechtsmonopol des Staates umgangen oder sehe ich das falsch? :confused:


    "Vergleich" gibt es nur zivilrechtlich, strafrechtlich ist in der StPO keine konsensuale Beendigung eines Verfahrens vorgesehen. Zwar gibt es "inoffiziell" den sog. "Deal" im Strafrecht, der auch vom BGH weitestgehend anerkannt wird, allerdings kann man da auch nicht von einem Vergleich sprechen, da es ja dennoch zu einer staatlichen Sanktion kommt.

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