Strafanzeige zurückziehen bzw. Konsequenzen verhindern?


  • Das Verfahren wird wohl wahrscheinlich vom Staatsanwalt nach §153 StPO eingestellt.

  • Also nochmal zu der Sachbeschädigung.
    Ich habe gerade bei Wikipedia gelesen, das fahrlässige Sachebschädigung nicht strafbar ist.
    Was ist, wenn ich sage, er sie ausgerutscht, habe sich dabei auf meinem Roller abstützen wollen (in der Hektik) und hat dabei aber den kleinen Riss am unteren Ende des Schutzbleches (Plastik) verursacht?



    Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Das Verfahren wird wohl wahrscheinlich vom Staatsanwalt nach §153 StPO eingestellt.


    Aus welchem Anlass? Mangel an Beweisen?


    Ich würde eben auch gerne verhindern, dass der Zeuge noch geladen wird.

  • Ich glaube, das Einfachste wird sein, wenn du zur Polizei gehst und sagst, dass du nen Zettel im Briefkasten hattest. Dann kannst du ja noch sagen, dass du denjenigen flüchtig kennst und er dich auch. Daher hat er sich gedacht, dass wenn was am Roller sein sollte, du dich ja bei ihm melden wirst, da er ja einen Zettel mit Telefonnummer hinterlassen hat.


    Und bumsti die sache ist gegessen.


    Der Zeuge sollte dann allerdings nichts anderweitiges aussagen (wenn er denn muss). Der könnte ja auch sagen, dass der Kerl ausgerutscht ist und sich an deinem Roller nur vor dem Bodencrash gerettet hat und anschließend das Fahrzeug inspiziert und nen Zettel geschrieben hat.


    denke das dürfte reichen


    PS: Ich bin kein Fachmann - Ist nur eine Empfehlung


  • Es geht ja hier NICHT um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sondern um eine Sachbeschädigung. Die wird durch das Einwerfen eines Zettels ja nicht ungeschehen.

  • Zitat

    Aus welchem Anlass? Mangel an Beweisen?


    Ich würde eben auch gerne verhindern, dass der Zeuge noch geladen wird.


    Aus Mangel an Beweisen wird freigesprochen, nicht eingestellt. Eine Einstellung nach §153 StPO erfolgt dann, wenn dem Täter nur eine geringe Schuld zukommt. Somit soll nicht unnötig kriminalisiert werden. Was in dem Fall allerdings "geringe Schuld" bedeutet, liegt im Ermessen des zuständigen Staatsanwaltes.


    Dass der Zeuge bei einem Verfahren geladen wird, wirst Du nicht verhindern können.


  • "Super" Empfehlung... Falschaussage und Anstiftung zur Falschaussage... :rolleyes:

  • Leute, was soll denn das???


    Ich stifte hier niemanden zur Falschaussage an. Aber in diesem Fall ist es doch wohl offensichtlich, dass ALLE Parteien damit einverstanden sind und somit das Problem nicht noch weiter in die Länge gezogen werden muss.


    Der Geschädigte selbst will doch diese Strafanzeige vermeiden. Also kann er doch ruhig die von mir geschilderte Methode durchziehen und damit ist dann jedem geholfen (der Zeuge hat dann wenigstens nicht den Stress mit Aussage etc.).



    Und ob die Sachbeschädigung ungeschehen wird, dazu kann ich nichts sagen. Aber mal angenommen, mein Nachbar macht aus Versehen einen Kratzer an meinen Zaun und erreicht mich nicht, hinterlegt aber einen Zettel, dass er den Kratzer gemacht hat. Ich jedoch schau nicht in den Briefkasten und geh direkt zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Daheim angekommen, finde ich den Brief.


    So, was nun?


    Jetzt werden manche sagen "Das ist nun mal ein Rechtsstaat und da gibt es Gesetze an die man sich halten muss". Dem kann ich zwar nur zustimmen aber in solch einem Fall ist das unnötiger Aufwand für die ohnehin schon überlastete Polizei / Gerichte.


    So what...

  • Zitat

    Original geschrieben von G-Ultimate
    Leute, was soll denn das???


    Ich stifte hier niemanden zur Falschaussage an. Aber in diesem Fall ist es doch wohl offensichtlich, dass ALLE Parteien damit einverstanden sind und somit das Problem nicht noch weiter in die Länge gezogen werden muss.
    [...]
    Jetzt werden manche sagen "Das ist nun mal ein Rechtsstaat und da gibt es Gesetze an die man sich halten muss". Dem kann ich zwar nur zustimmen aber in solch einem Fall ist das unnötiger Aufwand für die ohnehin schon überlastete Polizei / Gerichte.

    Ich stimme Dir zu. Man muß nicht aus jeder Mücke gleich einen Elefanten machen. (Vor allem sind es oft ausgerechnet diejenigen, die mit jedem Furz sofort zur Polizei rennen und sich hinterher über die "Beamtenrepublik Deutschland " aufregen, in der jede noch so unwichtige Kleinigkeit bis aufs Kleinste bürokratisch geregelt ist, und Verstöße unnachsichtig mit Sanktionen geahndet werden.) Ich glaube, wir können im hier vorliegenden Fall wirklich auf ein "Urteil im Namen des Volkes" verzichten. Die Sache ist doch nun wirklich geregelt, und aus einem Schaden von 70 € eine Angelegenheit für Justizia zu machen, spottete m. E. jeder Beschreibung - zumal es ja nicht einmal einen Streit darum gibt, ob der Schädiger nun für den von ihm verursachten Schaden auch aufkommen wird.


    @ mr3: Du schriebst, daß der Schaden auf einem Hof entstanden sei. Handelt es sich dabei um Privatgelände oder um sogen. öffentlichen Verkehrsraum?


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Ist Sachbeschädigung nicht ein relatives Antragsdelikt? Dann könnte man den Strafantrag zurückziehen und ob bei dem kleinen Schaden und der persönlichen Verknüpfung ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, wage ich ja mal zu bezweifeln. ;)

  • Also ich hatte letztes Jahr mal eine Anzeige online aufgegeben.
    Als mich 2 Tage später die netten Grünen anriefen um sich nach dem genaueren Sachverhalt zu informieren habe ich denen gesagt, dass der Unfallverursacher sich inzwischen gemeldet hatte.... Daraufhin wurde ich gefragt, ob die Sache damit für mich erledigt wäre. Ich bejahte dies und damit war alles geklärt....

    Gruß
    Flatie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!