Strafanzeige zurückziehen bzw. Konsequenzen verhindern?

  • Zitat

    Original geschrieben von G-Ultimate
    Vielleicht hilft es ja, wenn du sagst, er hätte nen Zettel dran gemacht aber den hast du erst später auf dem Boden entdeckt (weil runtergefallen). Oder du sagst, dass du im Briefkasten nen Zettel hattest.
    Darüberhinaus ist es sicherlich auch sinnvoll, wenn er schnellstmöglich Selbstanzeige erstattet und sagt, dass er nen Zettel dran gemacht hat (oder in den Briefkasten geworfen hat). Dann entgeht er (soweit ich weiß) einem Fahrverbot.

    Soweit ich weiß, liegst Du falsch. Einen Zettel, egal ob im Briefkasten, im Türschlitz oder im Auspuffrohr zu hinterlassen und sich dann zu verpissen, ist trotzdem unterlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bumsti.


    Zitat

    Original geschrieben von G-Ultimate
    PS: Ich bin kein Fachmann - Ist nur eine Empfehlung

    Du... das merkt man. :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ist Sachbeschädigung nicht ein relatives Antragsdelikt? Dann könnte man den Strafantrag zurückziehen und ob bei dem kleinen Schaden und der persönlichen Verknüpfung ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, wage ich ja mal zu bezweifeln.

    Schon... allerdings glaube ich kaum, dass man hier von Sachbeschädigung ausgeht. Aber ich kenne die hinterlassenen Spuren nicht.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Soweit ich weiß, liegst Du falsch. Einen Zettel, egal ob im Briefkasten, im Türschlitz oder im Auspuffrohr zu hinterlassen und sich dann zu verpissen, ist trotzdem unterlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bumsti.


    Ja, klar.


    Nach angemessener Wartezeit nen Zettel zu hinterlassen UND den Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle melden (am besten warten, bis die anrauschen, denn dass, obwohl es oft anders gesagt wird, MÜSSEN die Beamten auf verlangen tun) reicht völlig aus.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Hey bleib doch ganz locker!
    Solche Fälle werden normalerwiese nach paar wochen eingestellt, weil sie den Täter nicht gefunden ham und das wars.
    Ich hätt es einfach so gelassen wie es ist. Wenn du nicht mehr zur Polizei gehst und es mit dem Tyen regelst wirds Null Probleme geben. Die Polizei wird wohl kaum nach dem suchen der dir dein KFZ beschädigt hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von Marcello80
    Hey bleib doch ganz locker!
    Solche Fälle werden normalerwiese nach paar wochen eingestellt, weil sie den Täter nicht gefunden ham und das wars.
    Ich hätt es einfach so gelassen wie es ist. Wenn du nicht mehr zur Polizei gehst und es mit dem Tyen regelst wirds Null Probleme geben. Die Polizei wird wohl kaum nach dem suchen der dir dein KFZ beschädigt hat...


    Entgegen vielfacher Meinungen sind Polizisten oft auch nicht dumm.
    Die Aufklärungsquote bei sowas ist durch Lackvergleiche, etc. gar nicht mal so schlecht...


    Die "Vogels-Strauss-Taktik" kann bei sowas ordentlich nach Hinten losgehen!


    Charlie

    --
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    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Schon... allerdings glaube ich kaum, dass man hier von Sachbeschädigung ausgeht.


    Das schreibt er aber so und der Grund könnte darin liegen, daß sich der Vorgang - wie weiter beschrieben - "auf dem Hof" und damit auf Privatgelände ereignet hat, also eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ausscheidet. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Entgegen vielfacher Meinungen sind Polizisten oft auch nicht dumm.
    Die Aufklärungsquote bei sowas ist durch Lackvergleiche, etc. gar nicht mal so schlecht...


    Charlie



    Gut in Verbindung mit richtig konkreten Hinweisen, wie KFZ- Bauart und Farbe schon, aber so wie ich es gelesen habe, hat er das ja nicht angegeben. Daher denk ich nicht das da groß was unternommen wird.

  • Leute, langsam sollten wir uns einigen. :D


    Es ist völlig egal von was bei der Polizei die Rede war, was angezeigt wurde usw. Entscheidend ist allein, welcher Tatbestand im Ergebnis erfüllt ist.


    Dass der Beamte vor Ort die Angelegenheit als Sachbeschädigung aufgenommen haben soll, erscheint mir aber sehr merkwürdig. Es wurde doch der Tathergang beschrieben und ein Zeuge benannt. In dem Fall hätte der Beamte schon einmal feststellen können, dass die Beschädigung fahrlässig und damit nicht strafbar ist. Lediglich die vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar.


    Das entscheidende ist doch, dass sich der Schädiger entfernt hat, ohne den Unfall zu melden bzw. die Wartezeit einzuhalten. Deswegen komme ich auf "Unfallflucht" und lasse die Sachbeschädigung außen vor.


    Zu klären wäre dann natürlich, ob der Innenhof überhaupt "öffentliche Verkehrsfläche" ist. Wäre das nicht so, könnte man § 142 StGB direkt vergessen.



    Zum Thema "Umgehung durch Falschaussage" sage ich jetzt nichts, denn das ist weder ratsam, noch in irgendeiner Weise gerechtfertigt. Der einfachste Weg ist und bleibt die Wahrheit.

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  • HappyDay989
    Das war auf dem Mopedparkplatz der Schule.



    Ich habe jetzt mit den Polizisten telefoniert.
    Die wollen natürlich Name und Adresse des Täter. Habe ich ihnen (soweit bekannt) auch gegeben.
    Er wird ihnen dann zustimmen, das er die Sachbeschädigung jedoch unabsichtlich ausgeübt hat.
    Wenn ich den Strafantrag verweigere, muss ich nur noch hoffen, dass ihn der Staatsanwalt nicht trotzdem bestrafen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von G-Ultimate
    Ich stifte hier niemanden zur Falschaussage an. Aber in diesem Fall ist es doch wohl offensichtlich, dass ALLE Parteien damit einverstanden sind und somit das Problem nicht noch weiter in die Länge gezogen werden muss.


    Der Geschädigte selbst will doch diese Strafanzeige vermeiden. Also kann er doch ruhig die von mir geschilderte Methode durchziehen und damit ist dann jedem geholfen (der Zeuge hat dann wenigstens nicht den Stress mit Aussage etc.).


    Solche Beiträge zeigen mir immer wieder, dass ich es in Zukunft unterlassen sollte, zu versuchen, mit juristischen Laien über solche Themen zu diskutieren. Zweck eines Strafverfahrens ist es nämlich nicht, dass sich alle danach wieder lieb haben, sondern das geltende Recht soll durchgesetzt werden. Und nur weil ich weiß, wozu ein Strafverfahren gut ist, muss ich noch lange keine verkappte Law-and-Order-Menthalität in mir tragen. Ich verstehe auch nicht so ganz, wieso Du hier so weit ausholen musstest, wo Dir doch lediglich gesagt wurde, dass Dein Vorschlag nicht nur inakzeptabel sondern auch noch illegal war.


    andi2511:


    Im Wortlaut des §303 StGB kann ich keinen Hinweis auf ein Antragsdelikt entdecken, da der sonst übliche Zusatz "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt" dort nicht zu finden ist.

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