Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Das ist für den 2. Käufer völlig irrelevant.


    1)Nicht unbedingt:z.B. Grenzübertritt
    2)Der jetzige Käufer könnte sich das als "As im Ärmel" als Druckmittel für jetzt oder später vorbehalten

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    1)Nicht unbedingt:z.B. Grenzübertritt
    2)Der jetzige Käufer könnte sich das als "As im Ärmel" als Druckmittel für jetzt oder später vorbehalten

    Als Druckmittel? Du meinst Erpressung.
    Zu. 1. der Käufer hat einen Kaufnachweis aus DE. das reicht. Die Seriennummer wird bei Zahlung der Eust nicht erfasst.
    Zumal nicht immer Zoll oder Steuer anfällt. (z.b. wenn es z.B. in der Reisefreimenge von 430€ ist)
    Das Teil kosten in CN nur ~300-350$

  • Alles Optimal und inklusive Rechnung ist falsch beschrieben, definitiv ! Was hilft z.b der müde Screenshot im Garantiefall wirklich ? Wahrscheinlich viel Aufwand für den Käufer, oder ? Das hättest du erwähnen können. Immerhin gehts um knapp 400€.


    Frag dich doch mal selber wie du reagieren würdest ! Also spar dir den den Stress mit dem Käufer und stelle es nochmal neu ein. Kostet erstens nichts und ist zweitens besser fürs Karma :D

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Als Druckmittel? Du meinst Erpressung.


    :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Zu. 1. der Käufer hat einen Kaufnachweis aus DE. das reicht. Die Seriennummer wird bei Zahlung der Eust nicht erfasst.
    Zumal nicht immer Zoll oder Steuer anfällt. (z.b. wenn es z.B. in der Reisefreimenge von 430€ ist)
    Das Teil kosten in CN nur ~300-350$


    Dann hätte man eine entsprechende Rechnung aus dem Land mit den jeweiligen Hinweisen.


    Ist aber auch egal,denn die Frage kann ja nur "hecke" beantworten und man muss nicht alle Fallkonstellationen durch diskutieren. ;)


    Zudem:
    Das wichtigste ist hier wohl die Garantiefrage und die ist eben ungeklärt.Also nicht "alles optimal" wie in der Artikelbeschreibung geschrieben. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    :rolleyes:




    Dann hätte man eine entsprechende Rechnung aus dem Land mit den jeweiligen Hinweisen.

    Also ich bekomme nur eine separate Quittung von DHL wo drauf steht der Betrag welcher an Steuern zu entrichten war.
    Beim Zoll direkt gibt's auch nur eine separate Quittung.


  • Das nicht zu erwähnen halte ich für frech, aber bei bay leider üblich. Wenn ich der (unwissende) Käufer wäre, würde ich nach Feststellen der Problematik bei Dir anrufen und nachfragen. Eine negative Bewertung wäre Dir gewiss, und ich würde (nach Rücksprache mit einem Anwalt aus dem Bekanntenkreis) versuchen, Dir das Ding (auf Deine Kosten) wieder zurückzuschicken. Vielleicht geht ja auch was in punkto 'arglistige Täuschung'.


    Ist die Gier wirklich so groß, oder warum kann man nicht einfach mal ehrlich sein...?


    Gruß Jörg

  • Danke für die Antworten.


    Aber was heißt "Garantiefrage ungeklärt"?


    Man muss das Gerät einfach an Merimobiles senden und die kümmern sich in die Abwicklung.

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Könnte mir nur vorstellen, dass man bei einem China-Gerät Bedenken wegen der Garantie hat, ich habe keine Ahnung.


    Zitat

    Original geschrieben von hecke


    Aber was heißt "Garantiefrage ungeklärt"?


    Wenn du ihn darüber aufgeklärt hast,dann ist es Ok.
    Aber dann ist das die normale Händlergewährleistung?

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Das nicht zu erwähnen halte ich für frech, aber bei bay leider üblich. Wenn ich der (unwissende) Käufer wäre, würde ich nach Feststellen der Problematik bei Dir anrufen und nachfragen. Eine negative Bewertung wäre Dir gewiss, und ich würde (nach Rücksprache mit einem Anwalt aus dem Bekanntenkreis) versuchen, Dir das Ding (auf Deine Kosten) wieder zurückzuschicken. Vielleicht geht ja auch was in punkto 'arglistige Täuschung'.


    Ist die Gier wirklich so groß, oder warum kann man nicht einfach mal ehrlich sein...?


    Gruß Jörg


    Sehe ich nicht so. Er sollte nur vielleicht erwähnen welche Version installiert.


    Er verkauft nur ein Gerät mit bestimmten Eigenschaften. Was kann er dafür wenn der Hersteller da was in der Software ändert. Der Käufer soll sich informieren was das Gerät mit dieser Version kann. Man kann ihm wohl kaum zumuten zu erwähnen, was das Gerät mit dieser Version alles nicht kann.


    Sonst müsste man ja nach dem Motto beim verkaufen seines Handys nach jedem Software Update Angst haben, nur weil der Hersteller was vergeigt hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Warum sollte der VK erwarten ein deutsches Gerät zu erhalten wenn eben jenes noch nicht in DE erhältlich ist.
    Aktuell ist das Opo nur in Asien erhältlich.


    Wenn dem so ist, kann man das doch auch dazuschreiben. Aber in der Artikelbeschreibung steht:

    Zitat

    Das Gerät ist noch nicht im freien Handel erhältlich - Seien Sie einer der Ersten, die das Oneplus One ihr Eigen nennen dürfen.


    Das impliziert für mich, dass er über irgendwelche Kanäle an ein "normales" deutsches Gerät gekommen ist.


    Wie gesagt, rechtlich habe ich da keine Ahnung, ich finde das einfach nur arschig, so etwas zu verschweigen und kann den Ärger des Käufers nachvollziehen.

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