ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Das ist für den 2. Käufer völlig irrelevant.
1)Nicht unbedingt:z.B. Grenzübertritt
2)Der jetzige Käufer könnte sich das als "As im Ärmel" als Druckmittel für jetzt oder später vorbehalten
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ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Das ist für den 2. Käufer völlig irrelevant.
1)Nicht unbedingt:z.B. Grenzübertritt
2)Der jetzige Käufer könnte sich das als "As im Ärmel" als Druckmittel für jetzt oder später vorbehalten
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
1)Nicht unbedingt:z.B. Grenzübertritt
2)Der jetzige Käufer könnte sich das als "As im Ärmel" als Druckmittel für jetzt oder später vorbehalten
Als Druckmittel? Du meinst Erpressung.
Zu. 1. der Käufer hat einen Kaufnachweis aus DE. das reicht. Die Seriennummer wird bei Zahlung der Eust nicht erfasst.
Zumal nicht immer Zoll oder Steuer anfällt. (z.b. wenn es z.B. in der Reisefreimenge von 430€ ist)
Das Teil kosten in CN nur ~300-350$
Alles Optimal und inklusive Rechnung ist falsch beschrieben, definitiv ! Was hilft z.b der müde Screenshot im Garantiefall wirklich ? Wahrscheinlich viel Aufwand für den Käufer, oder ? Das hättest du erwähnen können. Immerhin gehts um knapp 400€.
Frag dich doch mal selber wie du reagieren würdest ! Also spar dir den den Stress mit dem Käufer und stelle es nochmal neu ein. Kostet erstens nichts und ist zweitens besser fürs Karma ![]()
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Als Druckmittel? Du meinst Erpressung.
Nö ![]()
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Zu. 1. der Käufer hat einen Kaufnachweis aus DE. das reicht. Die Seriennummer wird bei Zahlung der Eust nicht erfasst.
Zumal nicht immer Zoll oder Steuer anfällt. (z.b. wenn es z.B. in der Reisefreimenge von 430€ ist)
Das Teil kosten in CN nur ~300-350$
Dann hätte man eine entsprechende Rechnung aus dem Land mit den jeweiligen Hinweisen.
Ist aber auch egal,denn die Frage kann ja nur "hecke" beantworten und man muss nicht alle Fallkonstellationen durch diskutieren. ![]()
Zudem:
Das wichtigste ist hier wohl die Garantiefrage und die ist eben ungeklärt.Also nicht "alles optimal" wie in der Artikelbeschreibung geschrieben. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Nö
Dann hätte man eine entsprechende Rechnung aus dem Land mit den jeweiligen Hinweisen.
Also ich bekomme nur eine separate Quittung von DHL wo drauf steht der Betrag welcher an Steuern zu entrichten war.
Beim Zoll direkt gibt's auch nur eine separate Quittung.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Sliders
Ich habe mal eine andere Frage: ich habe einen Marken-Receiver gekauft. Im ebay Text stand kein Text, habe es auf gut Glück gekauft. Kam an, funktioniert eigentlich auch.
Jetzt ist der "Haken" der, dass auf dem Gerät eine aktuelle und offizielle FW ist. An sich nichts schlimmes, aber die FW ist echt mit großen Bugs, was echt nur Ärger bereitet. Normales Fernsehen ist nur mit Glück möglich. Öfters geht er nicht an. Ist aber kein Defekt beim Gerät, sondern laut vielen Foren ist nur wegen der blöden FW. Der HErsteller bietet auch keine Lösung an. Downgrade der FW auf eigenes Risiko möchte ich nicht machen.
Nun möchte ich das Gerät einfach nur los werden.
Muss ich darauf hinweisen, dass die FW Schrott ist? Jeder, der es kauft wird sich so oder so ärgern bei diesen Modellen, aber andererseits ist das ja kein Defekt wie man es kennt. Funktionieren tut es, aber mit Problemen.
Das nicht zu erwähnen halte ich für frech, aber bei bay leider üblich. Wenn ich der (unwissende) Käufer wäre, würde ich nach Feststellen der Problematik bei Dir anrufen und nachfragen. Eine negative Bewertung wäre Dir gewiss, und ich würde (nach Rücksprache mit einem Anwalt aus dem Bekanntenkreis) versuchen, Dir das Ding (auf Deine Kosten) wieder zurückzuschicken. Vielleicht geht ja auch was in punkto 'arglistige Täuschung'.
Ist die Gier wirklich so groß, oder warum kann man nicht einfach mal ehrlich sein...?
Gruß Jörg
Danke für die Antworten.
Aber was heißt "Garantiefrage ungeklärt"?
Man muss das Gerät einfach an Merimobiles senden und die kümmern sich in die Abwicklung.
ZitatOriginal geschrieben von hecke
Könnte mir nur vorstellen, dass man bei einem China-Gerät Bedenken wegen der Garantie hat, ich habe keine Ahnung.
ZitatOriginal geschrieben von hecke
Aber was heißt "Garantiefrage ungeklärt"?
Wenn du ihn darüber aufgeklärt hast,dann ist es Ok.
Aber dann ist das die normale Händlergewährleistung?
ZitatOriginal geschrieben von jof
Das nicht zu erwähnen halte ich für frech, aber bei bay leider üblich. Wenn ich der (unwissende) Käufer wäre, würde ich nach Feststellen der Problematik bei Dir anrufen und nachfragen. Eine negative Bewertung wäre Dir gewiss, und ich würde (nach Rücksprache mit einem Anwalt aus dem Bekanntenkreis) versuchen, Dir das Ding (auf Deine Kosten) wieder zurückzuschicken. Vielleicht geht ja auch was in punkto 'arglistige Täuschung'.
Ist die Gier wirklich so groß, oder warum kann man nicht einfach mal ehrlich sein...?
Gruß Jörg
Sehe ich nicht so. Er sollte nur vielleicht erwähnen welche Version installiert.
Er verkauft nur ein Gerät mit bestimmten Eigenschaften. Was kann er dafür wenn der Hersteller da was in der Software ändert. Der Käufer soll sich informieren was das Gerät mit dieser Version kann. Man kann ihm wohl kaum zumuten zu erwähnen, was das Gerät mit dieser Version alles nicht kann.
Sonst müsste man ja nach dem Motto beim verkaufen seines Handys nach jedem Software Update Angst haben, nur weil der Hersteller was vergeigt hat.
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Warum sollte der VK erwarten ein deutsches Gerät zu erhalten wenn eben jenes noch nicht in DE erhältlich ist.
Aktuell ist das Opo nur in Asien erhältlich.
Wenn dem so ist, kann man das doch auch dazuschreiben. Aber in der Artikelbeschreibung steht:
ZitatDas Gerät ist noch nicht im freien Handel erhältlich - Seien Sie einer der Ersten, die das Oneplus One ihr Eigen nennen dürfen.
Das impliziert für mich, dass er über irgendwelche Kanäle an ein "normales" deutsches Gerät gekommen ist.
Wie gesagt, rechtlich habe ich da keine Ahnung, ich finde das einfach nur arschig, so etwas zu verschweigen und kann den Ärger des Käufers nachvollziehen.
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