Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von nummer3
    Du hast auch versicherten Versand bezahlt?


    Ja, natürlich! :)

    Chinese aus Bremen

  • Ob versicherter Versand oder nicht ist völlig unerheblich, weil wohl ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, da der Verkäufer ein Unternehmer ist und somit die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache trotz Versendungskaufs erst mit Übergabe der Sache an den Käufer auf den Käufer übergeht.


    Frist zur Lieferung und Übereignung setzen, bei Erfolglosigkeit vom Vertrag zurücktreten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ob versicherter Versand oder nicht ist völlig unerheblich, weil wohl ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, da der Verkäufer ein Unternehmer ist und somit die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache trotz Versendungskaufs erst mit Übergabe der Sache an den Käufer auf den Käufer übergeht.


    Frist zur Lieferung und Übereignung setzen, bei Erfolglosigkeit vom Vertrag zurücktreten.


    :confused: Oh man! Sorry, aber meine Deutschkenntnisse sind auch nicht unbedingt vorbildlich, sodass ich letztes Ende deine Antwort nichrt ganz nachvollziehen kann. :)


    Kannst du deine Antwort evt etwas primitiver darstellen? Das wäre sehr nett!
    Und wie man deiner Meinung nach reagieren sollte.


    like: "Kümmern Sie sich darum das ich die Ware bekomme" <- das ist etwas übertrieben, oder? :D

    Chinese aus Bremen

  • Ok :)


    Vorweg: Was hat denn der Verkäufer bislang geantwortet?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Booner meinte wohl:


    Der Verkäufer ist ein Händler. Damit ist er dafür verantwortlich, dass Du Deine bezahlte Ware bekommst. Es ist also egal, ob Du einen versicherten oder unversicherten Versand bezahlt hast.
    Falls Deine Leuchten auf dem Postweg verschwunden sind, kann Dir egal sein. Der Händler hat sich darum zu kümmern.


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ok :)


    Vorweg: Was hat denn der Verkäufer bislang geantwortet?


    Nur das er am 02.02.06 abgeschickt hat.
    Und bei Nachfrage von Packetnr erhielt ich die Antwort mit dem Maxi Brief.
    Also nichts besonderes.


    Kann ich nun einfach folgendes schreiben?


    "Warum Sie per Maxi Brief geschickt kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber kümmern Sie sich bitte drum, das ich die Ware schnellstmöglich erhalte"


    oder lieber mit Frist? "... bis spätestens am 23.02.06 erhalte"



    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Es ist also egal, ob Du einen versicherten oder unversicherten Versand bezahlt hast.


    Unabhängig von meine Situation:
    Ist es wirklich so das der Händlich auch verantwortlich für die Ware ist, obwohl der Kunde per unversicherten Packet bestellt hat?
    Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen, da man ja jederzeit den Händler betrügen könnte.

    Chinese aus Bremen

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    ...
    Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen, da man ja jederzeit den Händler betrügen könnte.


    naja, ob man dafür aber wirkl. dann das risiko des betruges auf sich nehmen möchte... :rolleyes:
    dann wird es ja schon gnazh schön haarig & wenn man dabei erwischt wird gibt's vom gesetzgeber ganz schön was auf die 12... ;)



    ich als nicht-jurist würde eher so was schreiben wie (kein anspruch auf vollständigkeit!):
    -bisher kein erhalt der ware.
    -frist bis zum ...
    -ansonsten vom kauf zurücktreten & kaufpreis+porto erstatten auf kto.


    es sollte schon etwas weniger salopp klingen, damit es ernst genommen wird (imho)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ob versicherter Versand oder nicht ist völlig unerheblich, weil wohl ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, da der Verkäufer ein Unternehmer ist und somit die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache trotz Versendungskaufs erst mit Übergabe der Sache an den Käufer auf den Käufer übergeht.


    Muss aber nicht in den AGB's stehen, oder?
    Was wenn er es trotzdem reinschreiben würde (hat er nicht), und zwar so, daß die Ware bereits mit nachgewiesenem Versand auf den Käufer übergeht?
    Bzw. wenn er in die AGB'S was reinschreiben würde von wegen "bei unversichertem Versand auf Risiko des Käufers..."!?
    weil:

    Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki Ist es wirklich so das der Händlich auch verantwortlich für die Ware ist, obwohl der Kunde per unversicherten Packet bestellt hat?


    Nur mal so Interesse halber... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Sehr geehrter(r) XXXXXXXXXXXX,



    ich habe am XX.01.2006 folgenden Artikel (Beschreibung) von Ihnen über ebay gekauft und am XX.XX.2006 per Überweisung bezahlt.


    Leider habe ich bis heute von Ihnen keine Ware erhalten. Daher fordere ich Sie auf, mir bis spätestens 01.03.2006 den geschuldeten Artikel zu liefern und zu übereignen. Sollte diese Frist erfoglos verstreichen, trete ich vom Kaufvertrag zurück und behalte mir die Geltendmachnung von Schadensersatz vor.


    XXXXXXXX


    Auf §§ und die Wahl der Versandform würde ich erst nach einer negativen Antwort des Händlers eingehen, dann ist der Effekt größer :p



    Wieso sollte man den Händler so einfach betrügen können? Ein vernünftiger Unternehmer wählt einen Versand, bei dem die Auslieferung dokumetiert wird, z.B. durch Unterschrift des Kunden. Schickt er unversichert, muss er dieses Risiko neben dem Versandrisiko miteinkalkulieren.




    eisi: Verstehe zwar nicht so ganz, was du meinst was in den AGB stehen müsse. Aber:


    Die Gefahrtragung bis zur Übergabe an den Verbraucher ist beim VGK unabdingbar im Gesetz geregelt. Der Unternehmer kommt davon nicht mal in der Form der Individualabrede los (wenn er es mit 1 Kunden individuell zu regeln versucht) und schon gar nicht über AGB. Steht also eine solche Klausel in seinen AGB ist das völlig unbeachtlich.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    eisi: Die Gefahrtragung bis zur Übergabe an den Verbraucher ist beim VGK unabdingbar im Gesetz geregelt. Der Unternehmer kommt davon nicht mal in der Form der Individualabrede los (wenn er es mit 1 Kunden individuell zu regeln versucht) und schon gar nicht über AGB. Steht also eine solche Klausel in seinen AGB ist das völlig unbeachtlich.


    Thanx, das wars was ich wissen wollte, hast mich schon richtig verstanden! ;)

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