Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ganz genau, nicht registriertes Mitglied = kein Mitglied mehr. Der ist raus - war wohl ein Spassbieter.


    @ hollyj


    Neu ist nicht gleich zu setzen mit mit Garantie. Wenn er in seinem Angebot nichts von Rechnung, Garantie etc. schreibt, ist in der Regel davon auszugehen, dass selbiges nicht vorhanden ist. Bei Zweifeln den ebayer immer vorher anfragen.


    Grüsse


    Stefan

  • Re: Käufer meldet sich nicht - Teil 2


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Hi,
    hab folgendes Problem:
    Ich hab bei eBay ein V66i versteigert. Hab dann direkt dem Käufer eine email geschickt (mit Kontodaten, etc.). Doch der Käufer meldetet sich nicht!
    Dann habe ich ihm eine Zahlungserinnerung geschickt - wieder keine Antwort!


    Genau das Problem habe ich im Moment auch. Ein ebay-Neuzugang hat mein Alcatel OT 512 ersteigert. Das auch noch für 86 EUR mit D1 Sim-Lock, aber ohne D1 Karte. Guter Preis dachte ich mir, und schrieb dem tollen Erik, eine sehr freundliche e-mail und statt einer ebenfahls netten Antwort bekam ich, keinerlei "Lebenszeichen", ich schrieb eine weitere Mail...naja, Rest könnt ihr euch ja denken...
    Beim eingeben der Angegebenen ebay Adresse fand ich allerdings heraus, dass diese gar nicht existiert! TOLL, dachte ich mir´, jetzt habe auch ich endlich einmal mit ebay "Thaeater" gehabt :rolleyes:, weil sonst ist bei mir eigentlich immer alles glatt gelaufen.
    Naja, ich habe die Sache dann auf sich beruhen lassen. Ich denke das es nicht viel bringt, das noch weitere Nachforschungen anzustellen, oder Mahnungen zu schicken.
    Ich hab das Handy jetzt einfach noch mal rein gesetzt... :)
    aber es ist schon echt nervig, -sowas-
    so long, wer?

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Und jetzt abba ich!
    Seine Antwort war sinngemäß - Gerät war Weihnachtsgeschenk in 2001, keine Unterlagen vorhanden. Ist das Gerät noch als "neu" zu betrachten obwohl es bereits fast ein Jahr alt ist? Und gehören nicht zu einem als "neu" verkauften Gerät auch die Garantieunterlagen? Was ratet ihr mir?



    Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn in der Beschreibung etwas von neu steht, kann man daraus nicht zwangsläufig ableiten, dass ein Gerät kürzlich gekauft wurde. Neu ist im Sinne von "nicht gebraucht" zu verstehen. Auch ein Gerät, das ein Jahr verpackt beim Verkäufer lag, ist noch neu. Das ist nichts anderes, als wenn der Händler von guenstiger.de ein Gerät an dich schickt, das schon ein Jahr auf Lager lag. Ich würde auch die Garantieunterlagen nicht als zwingend sehen, wenn etwas als neu deklariert ist. Zum Beispiel im Falle des ungeliebten Geschenkes sind diese ja meist nicht vorhanden, das Gerät ist aber neu.
    Auch wenn ich etwas mißtrauisch bin, weil ich einfach nicht glauben kann, dass jemand ein Gerät erst nach einem Jahr Lagerung und ohne es benutzt zu haben verkauft (Stichwort Preisverfall), sieht es, sofern der Käufer die Wahrheit sagt, schlecht für dich aus. Du musst eigentlich den Vertrag erfüllen.
    In Zukunft solltest du vor dem Bieten genau nachfragen.


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Meint ihr, es lohnt sich sowas anzuzeigen? Was muss ich beachten? Soll ich zur Polizei oder zu einem Anwalt gehen?


    Bei der Polizei kannst du mit dem Fall nicht landen. Die interessiert sich nicht für den nicht erfüllten Vertrag.
    Deine Möglichkeit wäre, entweder durch einen Anwalt oder selbst die Erfüllung des Vertrages auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen. Dabei könntest du dich auf den geschlossenen Kaufvertrag berufen. Das Problem (Danke Ashd:) ) ist, dass bei Minderjährigkeit des Spaßbieters auch kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Da aber die Nutzungsbedingungen die Volljährigkeit verlangen, könnte man natürlich überlegen, ob eine Täuschung vorliegt, für die die Eltern geradestehen müssten. Aber ich denke, der Aufwand lohnt sich nicht, zumal der Bieter offensichtlich bei Ebay schon als Spaßbieter ausgemustert wurde. Deswegen rate ich dir zur Meldung bei Ebay, damit du die Gebühren nicht bezahlen musst. Dann bleibt aber leider kein anderer Weg, als den Artikel neu einzustellen. Sorry, ist aber der leichtere Weg:( .


    Zitat

    Original geschrieben von wer?
    Naja, ich habe die Sache dann auf sich beruhen lassen. Ich denke das es nicht viel bringt, das noch weitere Nachforschungen anzustellen, oder Mahnungen zu schicken.
    Ich hab das Handy jetzt einfach noch mal rein gesetzt...
    aber es ist schon echt nervig, -sowas-


    Ganz meine Meinung! Was anderes lohnt sich einfach nicht, bzw. die Erfolgsaussichten sind bescheiden, wenn man von jugendlichen Spaßbietern ausgeht.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • @ DaFunk & stefannbg
    So was in der Art habe ich befürchtet. :( Ich werde versuchen ihn durch ein Angebot zur Erstattung seiner Ebay-Gebühren zu einer Rückabwicklung zu bewegen. Sollte das nicht klappen muss ich eben in den sauren Apfel beißen und hätte wenigstens wieder mal was dazugelernt. Trotzdem danke für eure Info's :top:

    Och danke! Und selbst so?

  • An welche email Adresse soll ich denn schreiben, wenn ich eBay über das Problem mit den beiden Käufern erzählen soll, die sich nicht gemeldet haben?
    Habt Ihr noch Tipps was genau ich schreiben soll? Mit der email an eBay will ich erreichen, dass ich die Gebühren für beide Auktionen nicht zahlen muss....


    Mfg, Dave

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Ich werde versuchen ihn durch ein Angebot zur Erstattung seiner Ebay-Gebühren zu einer Rückabwicklung zu bewegen.


    Eben, der Versuch einer Rückabwicklung kann ja nicht schaden. Ich wünsche dir viel Glück:)!



    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Kennt jm. solch eine email-Adresse?
    Please help....


    Den genauen Ablauf inkl. Beantragung der Gutschrift und genauer Anleitung findest du hier .


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Ebay handy betrug°!??!!


    Hallo,


    Also ich hatte mir bei Ebay mal wider ein Nokia 7210 gekauft!
    Aber ich hatte noch nicht bezahlt!--) nun kamm ein paket dort drin war die verpackung eines Nokia7210 aber es war kein nokia drin sondern nur ein Dummy des 7210!


    Ich hatte natürlich gleich dem verkaufer geschrieben!
    Er meint aber das er hätte dort ein original reingeleckt!


    Ich füge mal die e-mail bei !


    1.E-mail!:


    sorry bei dir muss einiges schief gelaufen sein! kaufe die handys bei einem
    freund von mir der einen handyladen hat! habe in die verpackung nicht
    reingeguckt schickst du es bitte wieder zurück!!


    tausche es sofort aus wenn du es noch willst? du hast ja noch nicht überwiesen
    deswegen musst du es ja nicht nehmen!!!


    Nun die 2mail:


    sorry war arbeiten und bin jetzt erst nach hause gekommen! würde gern das handy
    zurückgeschickt bekommen, denn ich habe meinen freund gefragt der den handyladen
    hat und der ist sich sicher das es kein dummy ist er schreib sich immer die
    seriennummer auf und er meint das kann auf keinen fall sein!!!


    Und nun die letzte:


    also ich(mein Freund) bin mir ziemlich sicher das es kein dummy ist! wenn du es
    dann nicht haben willst dann schicke es bitte zurück das kostet 6 euro die würde
    ich dir dann auch überweisen!!!
    --------------------------------------------------------
    Was kann ich den nun tun?
    Eigentlich ist es doch so wenn es nur überprüft ob ím packet die Ware war, hat er doch die Verschúldung zu tragen oder nicht ?


    Was würdet ihr den jetzt tun ?

  • Hallo,


    Wenn Du keine Probleme willst, dann schick das Handy doch einfach zurück und fertig ist die Sache.
    Mit ein bisschen Glück bekommst Du ja sogar noch Dein 7210, was dann auch kein Dummy ist.


    Da Du ja sowieso noch nicht überwiesen hast, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. :rolleyes:


    Ist das der tolle Verkäufer, der Dir auch das 6100 verkauft hat?! :D :rolleyes: SCNR



    Gruß,
    Chris

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