Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von henry1313
    Können die so einfach den Auftrag stornieren?


    Könen sie IMHO eben nicht!
    Ist das gleiche wie mit handy24...
    Ich hab nen Termin beim RA am Di nächste Woche, was der dazu sagt steht dann hier drin!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Keine Sorge, wird gemacht. Termin beim Anwalt ist nächste Woche Dienstag. Berichte dann hier was es neues gibt.
    Das Praktische an der Sache ist eigentlich nur, daß ich die Sache mit handy24.de auch gleich mit erledigen kann... :D


    Schade, dass du ihm doch die positive Bewertung gegeben hast. Nun ist es wirklich an der Zeit, dass du alle verfügbaren Mittel gegen Manni auffährst. Wie schreibt er so schön auf seiner Homepage: "Manni macht's möglich"

  • Zitat

    Original geschrieben von henry1313
    Dem Typen sollte man echt mal in die Suppe spucken


    Kein Sorgen das mach ich... :D
    Undwenns mich ein paar hunderter kostet. Manchmal ist persönliche Genugtuung mehr wert... ;)
    Das Angebot an sich war ja der Hit, aber wehe es gibt Probleme, dann hast mit solchen Händlern nur Schwierigkeiten! Und das alles wegen 15,95€ die er mir nicht zurückzahlen wollte... :rolleyes::D
    By the way: Stehe die bei Paypal dann wieder als "Guthaben" mit einem "+" drin? Ich seh die nämlich nirgens...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ebay ist der letzt Laden.


    Verkaufe gerade ein sirocco und um Spassbieter auszuschließen haben ich den Käuferkreis eingeschränkt. Sprich man muss mich anmailen und sich dann zum Kauf freischalten zu lassen.
    Scheinbar hat Ebay diese Option nun eingestellt. Man kann die Option nicht mehr rausnehmen und auch keine Käufer mehr hinzufügen. Kommt dann immer diese Fehlermeldung


    Liste ausgewählter Käufer
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    Sprich keiner kann mehr auf das Angebot bieten.......

  • @ eisi:



    Ich frage mich ja nur, warum du eigentlich ewig mit dem Verkäufer diskutierst, statt irgendwann etwas zu unternehmen.
    Letztendlich dreht ihr euch seit einiger Zeit im Kreis und die Situation wird auf immer persönlicherer Basis abgehandelt.


    Ich erledige das immer in drei Schritten.
    Erst mache ich einen Anspruch geltend und bitte um Erfüllung.
    Dann mahne ich an, setze eine Frist und drohe rechtliche (!) Folgen an.
    Schließlich leite ich die notwendigen Maßnahmen ein.



    Das ewige hin und her erweckt den Eindruck, dass du nicht bereit bist, die Konsequenzen gegenüber dem Verkäufer zu ziehen. Dadurch könnte man sich verleitet fühlen, den Aufforderungen nicht nachzukommen. ;)



    BTW: Die AGB mit der pauschalen Schadensersatzforderung von (schadensunabhängig sowie verschuldensunabhängig) mindestens 10€ unter dem bzw. im Impressum ist ja wirklich putzig. Wie hat er die nochmal in den Vertrag einbezogen? :D


    Ganz nebenbei halte ich es auch für gewagt, wenn unterstellt wird, dass eine Ablehnung auf mangelnder Bonität beruht. Nicht nur, dass das Schufa-Scoring nicht ganz leicht zu durchschauen ist und zeitweise doch sehr stark von den Tatsachen abweicht, haben auch Netzbetreiber ihre Kriterien, die - unabhängig von der Bonität - zur Ablehnung führen können. Und ein Grund der i.d.R. vorliegt, würde mich in so einem Fall nicht interessieren. Der Ablehnungsgrund muß schon belegt werden.



    Und wenn mir jetzt noch jemand erklärt, warum der Verkäufer entweder bei positiver Bewertung 15,95€ erstatten, oder im Falle des Ausbleibens der Bewertung 10€ über den Anwalt durchsetzen möchte, statt in diesem Fall einfach gegen die Rückforderung aufzurechnen und die verbleibenden 5,95€ auszuzahlen, die er selbst nach seinen (wirren) Ausführungen unstreitig schuldet, bin ich glücklich.



    Ich habe zwei Theorien:
    Falls der Anwalt bereits eingeschaltet ist, muß dieser statt Jura so etwas wie Ägyptologie studiert haben, oder sein Anwalt wird angesichts der Forderungen seines Mandanten lachend unter den Tisch fallen. :D

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    @ eisi:
    Ich frage mich ja nur, warum du eigentlich ewig mit dem Verkäufer diskutierst, statt irgendwann etwas zu unternehmen.


    Ich hatte ne Weile rumdiskutiert um evtl. doch noch eine gütliche Einigung erzielen zu können, tja war wohl nix... :D
    Deshalb schrieb ich weiter oben schon:

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    ...Termin beim Anwalt ist nächste Woche Dienstag. Berichte dann hier was es neues gibt.


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Ich habe zwei Theorien:
    Falls der Anwalt bereits eingeschaltet ist, muß dieser statt Jura so etwas wie Ägyptologie studiert haben, oder sein Anwalt wird angesichts der Forderungen seines Mandanten lachend unter den Tisch fallen. :D


    :D


    Hier mal die Bewertung die ich bei ihm hinterlassen habe:


    Und das ist das was ich für meine positive Bewertung bekommen habe:

    Zitat


    <negativ> Achtung bei uns gesperrt !! u.a. wg nicht ausreichender Bonität Ablehnung, nervt
    Verkäufer handykaufland_de 13.02.07 07:54 (140073169685)
    Antwort von eisi:
    Astreine Rachebewertung! Verkäufer erpresst positive! Zahlt nicht zurück!!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Wobei ich mir bei den o.g. Bewertungen durchaus vostellen könnte, dass durch die Anspielung auf die Bonität, ein Grund besteht, dass die Negative gestrichen werden könnte... ;)


    Immerhin ist es nicht hinnehmbar, dass jeder lesen kannst, das bei Dir die Gefahren des Zahlungsverzuges bestehen könnten...

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Wobei ich mir bei den o.g. Bewertungen durchaus vostellen könnte, dass durch die Anspielung auf die Bonität, ein Grund besteht, dass die Negative gestrichen werden könnte... ;)


    Immerhin ist es nicht hinnehmbar, dass jeder lesen kannst, das bei Dir die Gefahren des Zahlungsverzuges bestehen könnten...


    Streichen via ebay ist langweilig.


    Solche Deppen brauchen die richtige Behandelung. Der RA wird sich freuen. Evtl. zeigt sein Schreiben schon Wirkung, andernfalls muss Manni halt vor Gericht.


    Hoffen wir nur für eisi, dass es Manni im Ergebnis nicht an Bonität mangelt.



    Gegenstandswert hoch auf 5.000€ - 6.000€, mit der Argumentation, dass man in letzter Zeit doch einiges verkauft hat und ggf. vorhat, gewerblich bei ebay tätig zu werden, die Rufschädigung also auch gewinnmindernd wirken kann. Da wird die Taktik von unserem Cleverle schnell zum Eigentor.


    DaFunk: Vor allem bekommen die Vermittler wie Manni einer ist den Grund der Ablehnung überhaupt nicht mitgeteilt. Dies wäre aus Datenschutzgeschichtspunkten auch äußerst bedenklich. Und mangelnde Bonität ist bei weitem nicht der einzige Ablehnungsgrund.


    Manni behauptet also einfach ins Blaue, eisi sei kreditunwürdig.


    EDIT: Jetzt wollte ich gerade mal anrufen, um "Manni" zu sprechen, aber leider nirgends eine Telefonnummer. Auch eine email fehlt im Impressum. Noch ein Grund zur Abmahnung. Also eisi, such noch einen Mitbewerber von Manni, und teile im diese "Mängel" mit. Die VZen mahnen leider sehr günstig für den Betroffenen ab.


    EDIT2: Eine Homepage hat er ja auch noch :D Da heisst er plötzlich Manfred. Ungeschickt, wenn er sich bei ebay Manni nennt. Und dort steht die USt.-ID-Nr auf der Startseite. Ich möchte wetten, dass Manni deswegen schonmal zahlen durfte :p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi Leute,


    möchte auch auch mal kurz eine Erfahrung mit eBay mitteilen.
    Habe vor ca. 2 Monaten meinen alten Laptop verkauft, habe ihn ausdrücklich als Defekt verkauft obwohl "nur" die Tastatur nicht mehr funktionierte.


    Der Käufer hat den Laptop bekommen und schrib mir das er sich nicht hochfahren ließe, was bei mir in den ganzen 2 1/2 Jahren nie der Fall war... naja 1 Tag später kam wieder eine E-Mail das es jetzt doch funktionierte..! Wiederum 2 Tage später kam wieder eine e-mail das das Notebook sich immer wieder von alleine abschaltet und teilweise nicht mehr hochfährt, ich hatte die von ihm beschriebenen Probleme nie! Er verlante die Rücknahme des Notebooks was ich in der Auktion aber ausdrücklich ausgeschlossen hatte, also nahm ich es auch nicht zurück!


    Stand jetzt:


    Anwaltsscheiben von seinem Anwalt bekommen mit der Rückzahlungsaufforderung des Gesamtbetrages inkl. Anwaltsgebühren und eine Frist von 20 Tagen!
    Ich zum Anwalt, und jetzt steiten sich die beiden.
    Nur wenn ich mir vorstelle das ich das Verfahren verliere weil der Käufer behauptet das dies alles schon bei mir kapuut war kriege ich das kotzen?!


    Was kann/soll- ich euerer Meinung nach noch tun? Hab so schon genug Ärger am Hals wegen sonen scheiß!!! Verkaufe nie wieder was bei eBay echt...

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