Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich weiss das es ja eigentlich nicht üblich ist in diesem Thread Probleme zu posten, bevor sie entstanden sind, ABER ich denke mal das ich in den nächsten Wochen / Monaten hier des öfteren posten werde.


    Ich habe eben einen Artikel bei ebay ersteigert und kurz danach fingen auch die Probleme schon an. Rotzfreche Mails des Verkäufers :eek: , und eine Mail Adresse aus einem osteuropäischen Land -> da bin ich doch mal gespannt was das wird :(:rolleyes:

  • ALso ich hab da nun auch mal wiedern Problem.
    Hab ein Handy bei Ebay verkauft, angegeben das es bis 2008 Garantie hat ( laut IMEI Check )


    Hab dann noch den Lieferumfang beschrieben und absolut NICHTS von einer Rechnung geschrieben.


    Halt eben nur Garantie bis 2008 ( weil das der IMEI Check ergeben hat )


    Nun ja, jetzt meldet sich natürlich der Käufer und macht Ärger.


    Habs als privat verkauft ohne Rückgaberecht usw.


    Muss ich jetzt wirklich irgendwie drauf eingehen oder hat er einfach "Pech" gehabt?


    Es war ja keine Absicht, hätte ich eine Rechnung gehabt, hätte ich diese dazugelegt und hätte ich sie vergessen, dann wärs sie nachgeschickt worden.


    Will natürlich jetzt keine negative, weil er "nicht lesen kann".


    PS: Versteckt oder mit Absicht irgendwas von Garantie ( und dann keine Rechnung beilegen ) geschrieben habe ich nicht, sowas habe ich nicht nötig.
    Wollte eben angeben, dass laut IMEI das Teil noch Garantie hat.
    Was natürlich ohne Rechnung blöd laufen könnte, aber ich denke mal wenn man freundlich zu den NSC Jungs ist, dann schauen die auch mal nach der IMEI bzw machen trotzdem was.


    Muss ich jetzt eine negative befürchten?


    Danke für eure Antwort.

  • Immer wieder das gleiche gezedere....


    Meiner meinung nach musst Du keine Rechnung beilegen oder beschaffen wenn du diese nicht mit aufführst!
    Das ein Gerät 2 Jahre Herstellergarantie hat kann ein Servicepoint nachvollziehen.


    Ich hatte mal den fall das eich ein Gerät gekauft habe wo anscheinend die Rechnung nachgestellt worden ist. Die Garantie wurde nicht übernommen da die IMEI was anderes aussagte. 6 mon. werden wohl noch nachgestanden. Jedenfalls bei Nokia.


    Also meine meinung habe ich Dir oben genannt. Gibt er dir eine Negative würde ich dagegen angehen.


    Gruß
    Noe

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    ALso ich hab da nun auch mal wiedern Problem.
    Hab ein Handy bei Ebay verkauft, angegeben das es bis 2008 Garantie hat ( laut IMEI Check )


    Wenn du als Eigenschaft der Sache vereinbarst, daß es für das Handy bis 2008 Garantie gibt, erklärst du zumindest konkludent, daß diese vom Käufer im Garantiefall auch geltend gemacht werden kann.

    ...

  • Aber nicht beim Verkäufer.
    Er schreibt ja nur das sein Gerät lt. IMEI noch Garantie hat. Ein Privatvk. kann doch keine Garantie geben. In diesem falle dann der Hersteller oder?

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Zur beurteilung der Geschichte wäre (wie immer) ein Link zur Auktion hilfreich. Damit wir wissen was Du genau geschrieben hast.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • A propos Rechnung - ich habe im Marketplace von Amazon (leicht OT aber ein eigener Thread scheint mir übertrieben) ein Handy verkauft - einziger abweichender Hinweis zur Amazonbeschreibung war die Tatsache dass es ein leichtes o2 Branding hatte - bin ich verpflichtet eine Rechnung beizulegen?! Im Prinzip hab ich nämlich gar keine da es ein Handy aus einer Vertragsverlängerung war/ist - das einzige was ich dem Käufer somit senden könnte wäre die Bestätigung der Bestellung und der Vertragsverlängerung ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von Noe
    Aber nicht beim Verkäufer.
    Er schreibt ja nur das sein Gerät lt. IMEI noch Garantie hat. Ein Privatvk. kann doch keine Garantie geben. In diesem falle dann der Hersteller oder?


    Natürlich kann auch ein Verbraucher eine Garantie geben, siehe auch § 443 Abs. 1 BGB.
    Juristisch ist mit der Übernahme einer Garantie das Einstehen für die Beschaffenheit der Sache (hier laut Artikelbeschreibung) gemeint.


    Hier geht es ja um die Artikelbeschreibung. So gilt auch für ebay-Auktionen, daß Verkäufer und Käufer den Inhalt der Beschreibung als Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vereinbaren (so auch AG Menden, Urteil v. 27.12.2005, Az. 4 C 337/05) und der Verkäufer für das Vorhandensein der von ihm angegebenen Eigenschaften einstehen muß, hier also für die Geltendmachung der Garantie bis 2008 beim Handyhersteller.


    Ein Haftungsausschluß des Verkäufers (hier hat der TE nur etwas von "keine Rückgabe" geschrieben, insoweit bedarf es einer Auslegung) gem. § 444 BGB greift dann natürlich nicht, weil der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Handys in dem Sinne übernommen hat, daß für das Handy eine Garantie bis 2008 besteht.

    ...

  • Also schonmal danke für eure Antworten.
    Ich denke auch das man sich erst informieren sollte.
    In der Beschreibung steht folgendes: ( Link möchte ich jetzt nicht unbedinngt mit reinstellen ;) )


    Garantie bis Juni 2008.


    Das Handy hat keinerlei Hard oder Softwarebranding ( kann mit JEDER Karte genutzt werden )


    Einige wichtige Fakten zu diesem Handy:


    usw..


    Geliefert wird in Originalverpackung:


    - 1 x Nokia E61


    - 1 x Original Akku


    - 1 x Original Ladekabel


    - 1 x Headset ( unbenutzt )


    - 1 x Mini SD von Sandisk 1 GB ( ewig viel Platz für Mp3's, Dokumente, Bilder, Emails what ever.... )


    - 1 x Bedienungsanleitung


    - 1 x Software


    und dann halt noch einige Infos über das Handy ( was es so alles kann usw. ) das ich eben Privat verkaufe und nur nach Deutschland verkaufe ( weil ich zuvor ca. 5 Anfragen auf Englisch erhalten habe )


    Und eben ohne Rückgaberecht da Privatverkäufer und die Ware gekauft wird wie es gelesen wurde.


    Also wie oben geschrieben, ich denke er hätte sich informieren können und dann entscheiden, kaufe ich das Handy oder nicht.


    Also Fakt ist laut IMEI besteht noch bis 2008 Garantie über Nokia!
    Also Garantie bis 2008.
    Und nachdem ja Nokia 2 Jahre Garantie gibt.( egal was der NSC in der Gegend drauß macht )


    Also den Stress von ihm versteh ich jetzt auch nicht, kaufe ich ein Auto ( oder sonstiges ) bei dem steht es ist farbig dann kann ich ja auch nicht "wünschen/wollen" das es blau ist wenn der eigentliche Artikel aber lila ist,dieses aber nicht angegeben wurde. ( Ja doofes Beispiel aber ich hoffe ihr versteht ;) )

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