Vorweg: Ob Widerrufs- oder Rückgaberecht kann man so einfach nicht sagen, da müsstet du schon zum Shop des Verkäufers verlinken. Das Rückgaberecht unterscheidet sich vom Widerrufsrecht im Wesentlichen dadurch, dass der Verbraucher nur durch Rücksendung der Ware, und nicht schon durch die reine Erklärung des Widerrufs (z.B. via email) vom Vertrag loskommt.
Du kannst natürlich unversichert zurücksenden, da der Unternehmer ab Übergabe an den Frachtführer die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt, ist das für dich egal. In der Praxis scheitert diese Methode aber daran, dass es für die Übergabe an den Frachtfrührer bei unversichertem Versand i.d.R. keinen Nachweis gibt ("Einlieferungsbeleg"). Sollte sich jedoch mittels Zeugen lösen lassen.
Problematisch kann es auch sein, wenn der Unternehmer Instruktionen zum Rückversand erteilt hat ("nur versichert"). Diese dürften jedoch i.d.R. unwirksam sein.
Da in deinem Fall wohl ein Teilwiderruf des Kaufvertrags vorliegt (der nach überwiegender Ansicht an sich zulässig ist) muss bezgl. der Rücksendekosten nur der Preis der zurückzusendenden Sache betrachtet werden. Dieser ist <40€. Wenn dir der Unternehmer die Rücksendekosten vertraglich auferlegt hat, und die angekommene Sache der bestellten Sache entspricht, heißt es also zahlen.
Seit dem 2.12.04 ist das im Gesetz eindeutig und zu Recht auch derart geregelt. Vorher orientierte sich das Gesetz am Wert der Bestellung. Also haben einige Schlaumeier ihr 3,99€ Produkt, welches sie von Anfang an nur 14 Tage nutzen wollten mit einer 36,02€ Sache kombiniert, um sich um die Rücksendekosten zu drücken.