Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich sehe das Problem mit dem ungeduldig werden bei manchen schon richtig, ist irgendwie auch ein Vorsichts Instinkt.


    Als Beispiel, wenn jetzt jemand öfters mal betrogen wurde wird er immer vorsichtiger, achtet auch auf Details und das oftmals zu sehr. Auch wenn der Verkäufer keine böse absicht hat, macht sich der Käufer schon gedanken weil er nicht schon wieder betrogen oder verar...t werden will.


    Natürlich will jeder ein reibungsloses und zufriedenstellendes Geschäft abwickeln, aber gerade durch die bösen Leute werden die guten und ehrlichen Leute manchmal zu vorsichtig.


    Aber man sollte sich auch nicht an zeitliche minstestlieferungen festhalten, bei jedem kann was dazwischenkommen, oder verzögern. Ein paar Tage hin oder her ist auch nicht so tragisch.


    Aber wenn man versucht den anderen anzurufen, und der legt dann andauernd auf, da ist dann garantiert was faul. Wenn er ordunungsgemäß handelt will er ja auch jeden Beweis und Info liefern, dass er verschickt oder überwiesen hat.

  • Falscher Artikel


    Ich habe mal wieder bei Ebay eingekauft. Es stand in der Auktionsbeschreibung, dass nach Auktionsende die gewünschte Größe angegeben werden soll. Das habe ich auch in der Kaufabwicklung angegeben.


    Der Verkäufer hat nun die falsche Größe geliefert. Er bietet nun an, dass ich den Artikel zurückgeben kann. Er würde mir dann den Kaufpreis (ohne Porto) erstatten. Das Rückporto solle ich auch tragen.


    Obwohl der Artikel weniger als 40 EUR gekostet hat, bin ich der Meinung, dass er die Portokosten für Hin- und Rück übernehmen muss.
    Sehe ich das richtig?

  • Re: Falscher Artikel


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur


    Sehe ich das richtig?


    Für den Fall, dass es sich um einen gewerblichen Händler handelt: Auf jeden Fall.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Re: Falscher Artikel


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Für den Fall, dass es sich um einen gewerblichen Händler handelt: Auf jeden Fall.


    Das gilt auch, wenn es sich um einen Privatmann/frau handelt

    Hier stand eine Signatur.

  • Re: Re: Re: Falscher Artikel


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das gilt auch, wenn es sich um einen Privatmann/frau handelt


    Wenn ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hat, dann gilt das natürlich nicht für ihn.
    Bei falscher Grösse wird man wohl kaum Arglist nachweisen können.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Re: Re: Re: Falscher Artikel


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Wenn ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hat, dann gilt das natürlich nicht für ihn.
    Bei falscher Grösse wird man wohl kaum Arglist nachweisen können.


    Falsche Größe ist eigentlich kein Problem der Sachmängelhaftung, es handelt sich rechtlich gesehen um ein sogenanntes "Aliud", dafür "haftet" man immer (und zwar verschuldensunabhängig). Wird zwar von §434 BGB der Sachmängelhaftung gleichgestellt, der Haftungsausschluß bezieht sich aber nicht darauf.

    Hier stand eine Signatur.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Falscher Artikel


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    von §434 BGB der Sachmängelhaftung gleichgestellt


    Eben.
    Und deshalb bezieht sich ein entsprechender Ausschluss auch darauf.
    Das ist bestenfalls umstritten, aber keineswegs so eindeutig wie Du es darstellst. Juristisch sind imho erst einige gegensätzliche Entscheidungen unterer Instanzen ergangen, eine nötige Klärung steht noch aus.
    Im wahren eBay-Leben sind die meisten privaten Verkäufer aber viel netter und kulanter als man denken mag. Man liest eben nur von den Problemfällen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Falscher Artikel


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Eben.
    Und deshalb bezieht sich ein entsprechender Ausschluss auch darauf.
    Das ist bestenfalls umstritten, aber keineswegs so eindeutig wie Du es darstellst. Juristisch sind imho erst einige gegensätzliche Entscheidungen unterer Instanzen ergangen, eine nötige Klärung steht noch aus.
    Im wahren eBay-Leben sind die meisten privaten Verkäufer aber viel netter und kulanter als man denken mag. Man liest eben nur von den Problemfällen.


    Da es sich wahrscheinlich ja eh um einen gewerblichen Verkäufer gehandelt hat (ich mein welcher Privatmann hat schon mehrere Größen des gleichen Kleidungsstückes vorrätig) ist die Diskussion eh überflüssig.


    Aber ich hab bevor ich den Beitrag geschrieben habe kurz mal im Palandt und im Juris nachgekuckt (aber wirklich nur kurz ^^) und da erschien es mir eigentlich schon eindeutig zu sein.


    Und auch mal weg vom juristischen: Ich meine wenn ich Schuhe Größe 46 áuch von Privat kaufe und dann wegen mir Größe 43 bekomme kann das eigentlich gar nicht anders sein, daß ich die (auf Kosten des Verkäufers) zurückschicken darf, auch wenn ein Gewährleistungssauschluß vereínbart ist. Alles andere wäre zumindest aus meiner Sicht irgendwie Unfug :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Also wenn ich wüsste das er nicht seinen Privaten Weinkeller auflöst, dann jedenfalls Gewerblich.

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

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