Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Also mir ist das passiert ... gut es war schon im Abstand von ca. 1-2 Wochen. Ich habe 3 Mal das E71 verkauft. Und unglaublicherweise habe ich jetzt schon mein 5. E71 in Nutzung, das vierte wurde in einem Forum getauscht.


    Hab halt immer andere vorerst überzeugende Handys bekommen, die dann im Nachhinein doch nichts waren, so dass ich wieder ein E71 geholt habe, welches wieder von einem anderen Modell "überzogen" wurde usw.


    Letzt endlich bin ich wieder bei dem Gerät gelandet, weil es einfach die beste Verarbeitung (neben 8800-Serie) von vielen hat. :top:

  • Kann mir jemand das mit dem Versandrisiko nochmal erklären?
    Wenn ich etwas dem Käufer zurückschicke und die Ware bei dem Verkäufer nicht ankommt, wie gehts dann weiter? Muss ich mich dann um einen Abliefernachweis kümmern oder muss dass der Verkäufer und bis wann muss er mir den Kaufpreis erstatten?

  • Mal Details.


    Gewerblicher Verkäufer? Widerruf?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Mal Details.


    Gewerblicher Verkäufer? Widerruf?


    Sorry, ist ein gewerblicher Verkäufer innerhalb der Widerrufsfrist habe ich ihm die Ware zurück geschickt.

  • Erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Leistung muss nachgewiesen werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Leistung muss nachgewiesen werden.


    Dass heißt er muss sich selbst um den Abliefernachweis kümmern und mir schnellstmöglich den Kaufpreis erstatten?
    Der Verkäufer meint, dass ich den Abliefernachweis beantragen müsste.


    Also soll ich ihm ein Fax schicken mit einer Frist? Was für eine Mitwirkungspflicht habe eigentlich (Kopie des Einlieferungsbeleg hab ich ihm schon zugeschickt).

  • Ja, Einlieferungsnachweis mit korrekter Adressierung ist ausreichend als Leistungsnachweis. Was nach der Einlieferung mit der Retoure passiert fällt allein in den Risikobereich des Unternehmers.


    Der Unternehmer gerät mit der Rückzahlung ipso iure in Schuldnerverzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung leistet und dies zu vertreten hat.


    Natürlich kann auch bereits bei Fälligkeit gemahnt werden oder eine abweichende Frist zur Leistung gesetzt werden.


    Mitwirkungspflicht sehe ich keine, da der Unternehmer einen eigenen Auskunfts- bzw. ggf. Schadensersatzanspruch gegen den Frachtführer besitzt. Evtl. ist der Frachtvertrag sogar direkt zwischen Unternehmer und Frachtführer zustande gekommen, viele Unternehmer treffen vorab Rücksendevereinbarun mit bestimmten Frachtführern.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich habe bei Ebay ein HTC Touch Pro für 290,00 Euro gekauft. Nachdem Ich das Geld überwiese habe, kam Post von Ebay das der account geknackt sei und ich das Geld nicht zahlen soll. Daraufhin hat Ebay die Auktion gelöscht, und für Sie ist die Sache gegessen.


    Wie soll ich nun vorgehen? Einen Rücküberweisungsauftrag bei der Bank habe Ich gestellt. Der würde 2 Tage dauern und könnte evtl. nicht klappen. Soll Ich Strafanzeige wegen Betrugs stellen? Habe Ich ein Recht auf den Artikel?
    E-Bay Link bringt leider nichts, da kommt "Ungültiger Artikel"

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Ich habe bei Ebay ein HTC Touch Pro für 290,00 Euro gekauft. Nachdem Ich das Geld überwiese habe, kam Post von Ebay das der account geknackt sei und ich das Geld nicht zahlen soll. Daraufhin hat Ebay die Auktion gelöscht, und für Sie ist die Sache gegessen.


    Wie soll ich nun vorgehen? Einen Rücküberweisungsauftrag bei der Bank habe Ich gestellt. Der würde 2 Tage dauern und könnte evtl. nicht klappen. Soll Ich Strafanzeige wegen Betrugs stellen? Habe Ich ein Recht auf den Artikel?
    E-Bay Link bringt leider nichts, da kommt "Ungültiger Artikel"


    Da siehts schlecht aus...
    Wie lange ist die Überweisung her? Wenn es mehr als 2-3 Tage sind, siehts sehr schlecht aus, dass Du Dein Geld wieder siehst.
    eBay ist ein richtige sch**ß Plattform, ich bin der Meinung, man müsste eBay verpflichten den Käuferschutz wieder einzuführen und diesen sogar noch weiter ausbauen. Es kann nicht angehen, dass eBay jede Menge Provision einschiebt und im Betrugsfall jede Schuld von sich weist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!