Abwarten, wäre mir garnicht sicher ob er überhaupt eine Anzeige erstattet hat,
im falle der vorladung natürlich sagen das der Artikel nicht funktionierte und du nur das vernünftigste getan hast.
Im übrigen soll man ja die Transaktion wahrheitsgemäß bewerten, es lief einfach schlecht und das darf man natürlich auch in form der Neg.Bewertung niederschreiben.