Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Abwarten, wäre mir garnicht sicher ob er überhaupt eine Anzeige erstattet hat,


    im falle der vorladung natürlich sagen das der Artikel nicht funktionierte und du nur das vernünftigste getan hast.
    Im übrigen soll man ja die Transaktion wahrheitsgemäß bewerten, es lief einfach schlecht und das darf man natürlich auch in form der Neg.Bewertung niederschreiben.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Um die Bewertung "Defekte Ware erhalten" geht es ja auch nicht, sondern um die Unterstellung und die kann Slider nunmal nicht beweisen. Das sich der Verkäufer ans Bein gepisst fühlt kann ich gut verstehen. Die Frage ist ja, ob er die Bewertung oder die Unterstellung rechtlich verfolgen will.


    bye Kai

  • Der Verkäufer wird aber auch nicht beweisen können, dass die Ware bei Versand funktionsfähig war, insofern wäre eine Anzeige albern und aussichtslos. Wahrscheinlich handelt es sich ohnehin um einen Bluff. Die defekte Ware sollte zwecks Nachweis natürlich besser erstmal aufgehoben werden.

  • Re: Mein Problem


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    So, schreibt er mir heute, dass er eine Strafanzeige wg. Unterstellung falscher Tatsachen und wegen Verleumdung gestellt hat.


    Nur weil du jemandem in einer Email was geschrieben hast, was man unter Umständen, vielleicht als "Unterstellung" verstehen könnte? So ein Quatsch, das interessiert doch kein Schwein! :rolleyes:
    Da wird gar nix bei raus kommen!
    Hunde die bellen... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Nun hat er mich in seiner Bewertung als LÜGNER bezeichnet. Das ist ja auch eine falscher Unterstellung, oder?


    Da würd ich mir eher überlegen ob ich ihn nicht wegen Verleumdung anzeige!
    Aber bis du die Bewertung hast löschen lassen brauchst du ein Gerichtsurteil usw...
    Forget about it!


    Ich würde ihm vorschlagen, daß du die Bewertung wieder löscht, wenn er dir die Kohle zurückerstattet hat, das dürfte das einfachste und billigste sein...! :top:
    Um welche Summe geht es denn überhaupt? Sonst kannst auch einfach so nen Haken dran machen!? ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Es geht um mickrige 25 Euro. Ich habe die Sache als Lehrgeld endgültig abgeschlossen und wollte das ganze mit einer sachl. negativen Bewertung beenden. Nur fand ich es Mist, dass der Verkäufer auf so ne Masche zieht. Ich habe den Verkäufer auch gesagt, dass ich die Bewertung zurücknehme (auch wenn ich im Recht bin, da ich wirklich kein Bock habe, wegen 25 Euro so ein Tamtam zu machen).


    Was mich interessiert: wird das irgendwie polizeilich negativ registriert (auch wenn am Ende nix passiert)?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich habe den Verkäufer auch gesagt, dass ich die Bewertung zurücknehme (auch wenn ich im Recht bin, da ich wirklich kein Bock habe, wegen 25 Euro so ein Tamtam zu machen).
    Was mich interessiert: wird das irgendwie polizeilich negativ registriert (auch wenn am Ende nix passiert)?


    Ich würd die nicht zurück nehmen!!
    Da wird abolut nix bei raus kommen!
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß die bei der Polizei ne Anzeige aufnehmen weil einer mit so ner ausgedruckten email angedackelt kommt!
    Und registriert wird da auch nix!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich habe eine Frage zum eingeschränkten Käuferkreis:


    Seit Jahren verfahre ich bei meinen Angeboten so, dass ausländische Bieter augeschlossen sind (nicht zuletzt wegen der Nigeria Connection).


    Früher hieß der entsprechende Punkt "Folgende Käufer sind ausgeschlossen: Bieter, die in einem anderen Land angemeldet sind, in das ich nicht verschicke".


    Nun habe ich festgestellt, dass diese Punkt umbenannt wurde in "Bieter, die ihre bevorzugte Lieferadresse in einem Lanf haben, in das ich nicht verschicke".


    Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass sich ein Mugu bei ebay.xy mit seinen Fakedaten anmelden kann, eine (fiktive) bevorzugte Lieferadresse in Deutschland angibt und dann schön bei meinen Angeboten mitbieten kann, obwohl ich nur nach Deutschland verschicke?


    Das wäre natürlich ganz toll, vor allem da ebay das still und heimlich geändert hat und darüber die Verkäufer auch nicht zu informieren scheint.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Gibt's mal wieder eine Änderung bei den Gebühren? Wiedereinstellen von 1-Euro-Artikeln in zwei Kategorien scheint plötzlich nicht mehr kostenlos zu sein? :confused:

    - still loving WebOS -

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