ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Normalerweise geht man von einem Gefahrenübergang nach der Übergabe an den Spediteur aus. Daher ist es IMHO in der Tat so, daß man als Käufer, wenn man unversicherten Versand gewählt bzw. diesem zugestimmt hat, man in einem Fall wie diesem dann wohl Pech gehabt hat. Wie gesagt IMHO...
Nein, so einfach ist es für den Vk nicht... Er muss beim Versendungskauf den Beweis für die Agbabe an den Frachtführer erbringen, so vor Kurzem das LG Berlin
Schön dass aus dem Urteilstext gleich die email-Adresse des Klägers ersichtlich ist... Moderne Kommunikation :top:
Max123: Hast du bei einem privaten Verkäufer oder bei einem Händler gekauft?