Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • so, gibt news. nachdem ich letzte woche montag anzeige erstattet habe, ist das radio heute tatsächlich angekommen. dabei lag ein "brief", eine entschuldigung. er sagt er hatte viel verkauft und 2 artikel, eben auch das radio, kamen wieder zurück. tut ihm alles leid und er will mir auch noch geld zurücküberweisen.


    wollt ich nur gesagt haben ;) ms

    iPhone 13 mini 256GB (Vodafone)
    MacBook Pro 2020
    AirPods Pro 2
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Ich hab grade auch ziemlich Streß mit ebay, aber genau anders rum.Hab ein Handy versteigert und nach Geldeingang losgeschickt.Jetzt, 2 Wochen später hat er das handy noch immer nicht bekommen, obwohl ichs wirklich losgeschickt habe.Jetzt streßt der Käufer natürlich rum.Habe aber keine Lust bzw. sehe es einfach nicht ein, ihm das Geld zurück zu überweisen.Nachher hat er das Gerät schon längst bekommen und will jetzt auch noch die Kohle zurück.Wie würde das denn aussehen, wenn er mich anzeigt?Ich habe das Päckchen leider unversichert verschickt, sodass ich keinen Beweis habe(nur den Beleg, dass ich an dem Tag 2 Päckchen abgeschickt habe und meinen Vater als Zeugen), dass es auch wirklich raus ist.

  • mmmh
    Hättest du es als versichertes Päckchen schicken sollen? Weil wenn ja, wirst du auf dem Schaden hocken bleiben und musst es zahlen, falls nein, musst Du ihm nachweisen können, dass Du es verschickt hast. Und er wird auf dem Schaden bleiben. Zumindestens soweit ich weiß.

  • Also ich sollte es nicht versichert verschicken.Wie soll ich ihm denn Nachweisen, dass ich es weggeschickt habe?

  • Zitat

    Original geschrieben von dachecka0711
    Also ich sollte es nicht versichert verschicken.Wie soll ich ihm denn Nachweisen, dass ich es weggeschickt habe?


    Bist du privat ist § 447 I BGB einschlägig.


    Die Ablieferung musst du natürlich nachweisen können. Sollte mit der Aussage deines Vaters und der Quittung mit Datumsstempel problemlos sein.


    Wie, wenn nicht so, sollte sich der Versand eines Päckchens sonst beweisen lassen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Aber auf der Quittung steht ja nicht die Nummer des Päckchens o.ä. drauf, sondern nur, dass ich an dem Tag 2 Päckchen aufgegeben habe.Was besagt Artikel § 447 I BGB?

  • Zitat

    Original geschrieben von dachecka0711
    Aber auf der Quittung steht ja nicht die Nummer des Päckchens o.ä. drauf, sondern nur, dass ich an dem Tag 2 Päckchen aufgegeben habe.Was besagt Artikel § 447 I BGB?


    Aber die Quittung vermag anscheinsweise zu beweisen, dass von dir ein Päckchen abgeschickt wurde. Wenn dann noch dein Vater danebenstand, er evtl. vorher den Empfänger erkennen konnte und dir beim Einpacken des Handys zugeschaut hat, bist du weitestgehend aus dem Schneider.


    447 I besagt, dass bei einem Versendungskauf, der nicht Verbrauchsgüterkauf ist, die Preisgefahr vom Verkäufer auf den Käufer mit der Ablieferung der Kaufsache durch den Verkäufer beim Frachtführer auf den Käufer übergeht.


    Auf deutsch: Wenn du nicht unternehmerisch tätig warst, und die Ablieferung des Handys bei der Post etc. zumindest glaubhaft machen kannst, ist das weitere Schicksal des Handys das Problem des Käufers.


    Es sei denn, du wärst eigenmächtig von den Versandanweisungen des Käufer abgewichen ( 447 II). Das bist du laut deinem vorletzten post hier aber nicht...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • verkäufer antwortet nicht!!


    hi,
    hab vor ca 10 tagen ein handy bei ebay ersteigert,sofort danach das geld online überwiesen!seit dem antwortet der verkäufer nicht,und das handy ist natürlich auch nicht angekommen.hab mir mahnung von ebay und nem anwalt gedroht...nichts passiert!!habt ihr ne idee,was ich machen soll?komisch ist schon,dass er vor meinem sofortkauf auf meine fragen geantwortet hat,danach aber still ist.er hat 100% positive bewertungen!


    gruß


    holli

  • Re: verkäufer antwortet nicht!!


    Zitat

    Original geschrieben von holli
    hi,
    hab vor ca 10 tagen ein handy bei ebay ersteigert,sofort danach das geld online überwiesen!seit dem antwortet der verkäufer nicht,und das handy ist natürlich auch nicht angekommen.hab mir mahnung von ebay und nem anwalt gedroht...nichts passiert!!habt ihr ne idee,was ich machen soll?komisch ist schon,dass er vor meinem sofortkauf auf meine fragen geantwortet hat,danach aber still ist.er hat 100% positive bewertungen!


    gruß


    holli



    Anrufen? Lässt sich zur angegebenen Adresse ein Telefonanschluss finden?


    http://www.teleauskunft.de , Klicktel-CD oder Telekomauskunft?


    Setz doch mal den Link zum Angebot hier rein.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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