Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Gerät nach Verkauf die Treppe runtergefallen, wie vorgehen?


    Hallo,


    ich hoffe mir kann jemand einen kleinen Tip geben. :)


    Ich habe für einen Bekannten einen Kopierer versteigert. Dieses Gerät war bevor ich ihn bei eBay angeboten hatte vollkommen in Ordnung.


    Wir haben den Kopierer vor dem Einstellen bei eBay zu mir gewuppt und Fotografiert, getestet, gesäubert und noch eine Beschreibung erstellt.


    Nachdem ein Käufer aus Österreich den Zuschlag erhalten hatte und das Gerät selbst am Wochenende abholen wollte, wuppten wir die Kiste wieder zu meinem Bekannten ( ich hatte keine Zeit am Wochenende).


    Beim heruntertragen in den Keller rutscht ihm nun das schwere Teil aus der Hand und schlägt auf die Kellertreppe auf...das wars dann auch für den Kopierer.


    Der Käufer besteht nun (zu recht) auf sein Recht und verlangt nun die Herrausgabe eines heilen Kopierers - ud zwar von mir :mad:


    Und wie sich wohl jeder vorstellen kann, will ich net für die Blödheit meines Bekannten in die Tasche greifen.
    Laut Kostenvoranschlag des Servicepartners liegen die Kosten für das Instandsetzten bei 5 0 0 ,0 0 € :eek:


    Mein Kumpel stellt sich quer und den interssiert die ganze Sache schon nicht mehr.


    Was kann ich tun? Ich hatte in der Auktion angegeben, dass ich nur innerhalb von deutschland versende und nu kommt der Käufer aus Östereich...
    ... das ist mein letzter Strohhalm an den ich mich nun klammere....


    Bitte helft mir ! ! !



    edit: da hab ich nicht aufgepasst! bitte in den eBay Problemthread verschieben!

  • Weiter geht's ...
    ---


    Tja, wie erwartet/ befürchtet drückt sich jensi24 (By the way: Was für ein %/&§$! Name :D) vor (s)einer Antwort - trotz Fristsetzung :mad:


    So will ich dann meinen Worten, Taten folgen lassen. Welche Reihenfolge würdet Ihr empfehlen:

    • Ebay über den Sachverhalt informiern
    • Angelegenheit dem Anwalt übergeben
    • Negative Bewertung hinterlassen

    Kümmert sich ebay überhaupt um solchen "Kleinkram" (die Summe ist ja nicht sooo hoch - mir geht's eher um's Prinzip und ich möchte mich nicht von so einem falschen Fuffziger linken lassen!)?
    Kann ich bei einer evtl. negativen 'Revanche'-Bewertung diese löschen lassen?


    Ach ja: Gibt's eine zu empfehlende E-Mailadresse an die ich senden kann? Habe über die Auktionsplattform nur ein Kontaktformular bzgl. Beschwerden gefunden; jedoch kann ich da leider nicht die gesamt Mailkonversation beifügen, bzw. anhängen?!

    Newbie-Reloaded :-)

  • fano


    Wenn der Kopierer wirklich kaputtgegangen ist(will nichts unterstellen,aber manche ziehen eben nun mal alle Register wenn das Gebot hinter den Erwartungen war :) )würde ich dem Käufer Bilder von dem kaputten Kopierer schicken.Glaube ja nicht dass deswegen jemand zum Advokaten springt.

  • Re: Gerät nach Verkauf die Treppe runtergefallen, wie vorgehen?




    Hast du in dem Angebot offengelegt, dass du in Stellvertretung für deinen Bekannten handelst? Wenn ja, bist du aus dem Schneider, dein auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtetes Angebot wirkt in diesem Fall unmittelbar für und gegen deinen Bekannten. Verweise den Ösi dann an deinen Bekannten.


    Deinem Bekannten steht bei Unmöglichkeit der Lieferung ein Leistungsverwiegerungsrecht zu, er muss also in diesem Fall nicht wie vertraglich vereinbart eine "heile" Kaufsache an den Käufer liefern.


    Jedoch könnten dem Käufer Schadensersatzansprüche ggü. deinem Bekannten zustehen, wenn dein Bekannter die Pflichtverletzung auch zu vertreten hat.


    Nicht zuletzt ist es unwahrscheinlich, dass ein Ösi gegen einen Deutschen in solch einer Sache juristisch vorgeht....


    Laubi:


    Vergiss es, ebay interessiert soetwas einen feuchten Kericht. sicherheit@ebay.de und kontrolle@ebay.de werden auch nicht mehr bearbeitet, nur auf mails über das Kontaktformular kommen Textbausteinchen zurück :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Gerät nach Verkauf die Treppe runtergefallen, wie vorgehen?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hast du in dem Angebot offengelegt, dass du in Stellvertretung für deinen Bekannten handelst?


    Wird er wohl nicht getan haben, dann hätte EBay die Auktion wohl gecancelt. Kommisionsgeschäfte erlaubt EBay nur den Verkaufsagenten, dazu bedarf es aber mindestens 100 Bewertuungen mit mind. 98 oder 99%.

  • Re: Gerät nach Verkauf die Treppe runtergefallen, wie vorgehen?



    Biete ihm doch mal an, den Kopierer bei Versandkostenübernahme zu "schenken" Er ist ja jetzt anscheinend eh nichts mehr Wert und der Käufer kann sich selbst ein Bild des Schadens machen. Sollte glaubwürdig genug sein um zu zeigen, das der Kopierer wirklich kaputt ist.

  • Re: Re: Re: Gerät nach Verkauf die Treppe runtergefallen, wie vorgehen?


    Zitat

    Original geschrieben von orlet
    Wird er wohl nicht getan haben, dann hätte EBay die Auktion wohl gecancelt. Kommisionsgeschäfte erlaubt EBay nur den Verkaufsagenten, dazu bedarf es aber mindestens 100 Bewertuungen mit mind. 98 oder 99%.


    Wenn fano in fremden Namen gehandelt hätte, dann läge gerade kein (evtl. ebayAGB-widriges) Kommissionsgeschäft vor.


    Ich sprach ja gerade nicht von mittelbarer (versteckter) Stellvertretung, welche bei einem Kommissiongeschäft iSv §§ 383 ff. HGB vorliegt. IMO wollte fano gerade nicht als Kommissionär, also in eigenem Namen und für Rechnung des Kommittenden handeln.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Kann ich bei einer evtl. negativen 'Revanche'-Bewertung diese löschen lassen?


    eBay löscht Bewertungen, wenn man sich nicht einvernehmlich mit dem Vertragspartner einigt, grundsätzlich nur noch aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung:
    => http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html


    Wie diese Entscheidungen aussehen können, ist hier zu lesen:
    => http://www.pc-special.net/?idart=2334


  • Also über Ebay wirst du vermutlich kaum etwas erreichen.
    Demnach dass es hier lediglich um Vertragsstreitigkeiten geht, wird man bei Ebay die Hände in den Schoß legen. Immerhin wird oft selbst auf eindeutig illegale Auktionen mit deutlicher Verspätung reagiert.


    Die negative Bewertung bringt dir zunächst nur eine gewisse seelische Befriedigung und eine Rachebewertung. Diese kannst du im Normalfall nicht so poblemlos löschen lassen. Wenn die Bewertung natürlich inhaltlich falsch ist, kannst du auch hier einen Anspruch gegen den Bewerter haben, dass diese beseitigt wird, den du dann gerichtlich .... ;)


    Was dir wohl am meisten hilft, wird ein Anwalt sein, der deine Ansprüche schriftlich einfordert. Du müsstest nur vorher mit der Versicherung klären, dass die Kosten übernommen werden. Dann bekommt der Verkäufer einen netten Brief und wird danach eben verklagt, falls er nicht reagiert.
    Wenn du etwas machen willst, wird das wohl die beste Lösung sein, wenn du schon versichert bist.





    Nein, ich habe nicht viele Freunde ;):D
    Man macht sich zwar keine Freunde, wenn man so schreibt, aber bekommt was man zu bekommen hat...
    Und im geschäftlichen ist es mir das wert.
    Privat sieht das zum Glück anders aus.



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Ist das normal, dass man ~11 Std. nach dem Kauf eines Artikels eine "Täglicher Status"-Mail bekommt? Bekommt man die nicht nur als Verkäufer?




    Eh? :confused:
    10:16 lief die Auktion aus, mit mir als Gewinner.


    -SF³

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