Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...
    Die Rückgewährpflicht des Verkäufer bezgl. ursprünglichen Portokosten ist auch nicht unumstritten, ich würde die Portkosten zu den vom (Kaufpreis)Rückgewährschuldner empfangenen Leistungen rechnen und eine Rückforderung über § 346 I, II annnehmen. ...


    hi booner,
    diesen Teil sehe ich etwas anders. Die Zusendung der Ware verstehe ich als Dienstleistung des Unternehmers, wofür er ja schliesslich auch einen Gegenwert erhält.


    Nun ist aber diese Dienstleistung zum Zeitpunkt des Widerufs bereits aufgebraucht. Folglich steht dem Unternehmer ein Erstattungsanspruch für den Gebrauch/Verbrauch dieses Teils seiner Leistungen zu. Daher keine Rückerstattung der Hinsendekosten im Widerufsfall.


    orlet

  • Zitat

    Original geschrieben von orlet
    Nun ist aber diese Dienstleistung zum Zeitpunkt des Widerufs bereits aufgebraucht. Folglich steht dem Unternehmer ein Erstattungsanspruch für den Gebrauch/Verbrauch dieses Teils seiner Leistungen zu. Daher keine Rückerstattung der Hinsendekosten im Widerufsfall.


    Ja, das sehe ich ähnlich und würde ja auch das tatsächlich angefallene Porto bezahlen (66 Cent, Warensendung). Der Verkäufer sagte mir, ich solle es auch als solche Warensendung zurückschicken. Blöd nur, wenn es "nie ankommen" würde... Wer trägt denn in diesem Fall das Risiko des Versandweges?


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • :gpaul:

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Hallo!


    Leider hat sich der Händler nicht mehr gemeldet. Habe bei Ebay eine Beschwerde eingelegt, weil ich es unter aller Sa* finde, wie der Händler mit Kunden umgeht (nach dem Motto "Miniantenne ist Miniantenne" und "3 oder 5 mm sind doch egal").


    Was mache ich nun? Das Ding zurückschicken?


    Du bist bei beiden Varianten erstmal auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen.


    Wenn du sein "Rückgaberecht" nutzst, dann wird er dir den Kaufpreis zurückerstatten, mehr nicht.


    Du willst aber mehr :p


    Setze ihm also eine angemessene Nachfrist zur Lieferung einer mangelfreien Sache. Dieses Nacherfüllungsgesuchen muss ihm zugehen, also bestenfalls im eingeschriebenen Brief. Alternativ auch email mit eingebauter Frage, so dass er dir darauf antwortet und der Zugang zumindest anscheinsweise nachgwiesen ist.


    Kommt nix, ihm auf gleiche Weise den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Frist zur Rückzahlung von Kaufpreis und Porto setzen, und, falls er die Antenne an seinen Sitz zurückgeschikt haben möchte, zur Vorleistung der Rücksendekosten auffordern.


    Wenn er dann nicht will, musst du deine Ansprüche gerichtlich (und besser auch anwaltlich) durchsetzen lassen.


    Wenn es dir ums Prinzip geht, dann musst du auch bis zum Schluß durchhalten :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn es dir ums Prinzip geht, dann musst du auch bis zum Schluß durchhalten :D


    Ich werd jetzt einfach die Antenne mit einem Brief zurückschicken, die 1,35 Euro habe ich sicher, der Rest ist optional (wenns kommt ist es ok). Werd allerdings in der Bewertung was dazuschreiben. Lieber auf die Antenne von Inovenda.de freuen :D


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • eBay - Lieferung anmahnen


    Heyo Forum-Mitleser!


    Habe am 20.09.04 ein CF-62 (Auktion) ersteigert und prompt natürlich die Zahlungsinformationen bekommen (per eMail).
    Gesamtbetrag mit versichertem Versand waren 88,00 Eur, die ich prompt am 21.09.04 per Onlinebanking überwiesen habe - ,it de, Hinweis, mir den Geldeingang/Paketausgang mir zu bestätigen.


    Es kommt, wie es kommen muss, damit es ein Posting wird: das Gerät ist natürlich nicht gekommen, emails werden nicht beantwortet, Telefon wird nicht abgenommen.


    Da ja ausdrücklich in der Auktion vermerkt wurde, dass die Ware sofort nach Geldeingang verschickt wird, mache ich mir nun Gedanken über die Seriösität und habe eine Mahnung zur Lieferung geschrieben, die ich irgendwann in der nächsten Woche abschicken werde.


    Vielleicht kann mir jemand sagen, ob die folgende noch Lücken, Mängel oder Fehler aufweist? würde mich freuen.




    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,


    Sicher ist Ihnen aufgefallen, das Sie mir noch einen Artikel (Artikelnummer: 6325388140 , Siemens CF 62) schicken müssen, welchen ich am 20.09.04 um 16:13:28h für 80,00 € über das Online-Auktionshaus eBay.de per Sofortkauf von Ihnen erworben habe. Die Zahlung ist am 21.09.2004 an ihre Bank erfolgt und wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Laut Artikelbeschreibung sollte der Versand sofort nach Geldeingang auf Ihr Konto ausgeführt werden. Ich bat Sie um Bestätigung meines Geldeingangs und Nennung der Paketnummer per eMail. Da bislang weder eine Meldung Ihrerseits bei mir eingegangen ist oder mich das Paket erreicht hat, sehe ich mich gezwungen die Lieferung anzumahnen.


    Leider haben Sie mir bis heute keine Gründe für die Lieferverzögerung/Nichtlieferung mitgeteilt. Zur schnellen Klärung hinterließ ich am 30.09.2004 eine Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter, in der ich Sie dringend bat, sich zu melden. Sie können das gerne jetzt nachholen. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und wir finden sicher eine Lösung um diese unangenehme Angelegenheit zu klären.


    Liefern Sie mein erworbenes Siemens CF 62 Handy incl. Zubehör binnen 10 Werktagen nach Erhalt dieses Schreibens an die folgende Adresse:


    xxxxxxxxx
    xxxxxxxxxxx
    xxxxx xxxxxxxxx


    Sollte es weitere Verzögerungen oder Komplikationen im weiteren Verlauf der Erfüllung unseres Kaufvertrags geben (Nicht-/Falsch-/Teillieferung), sehe ich mich gezwungen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und eine Erstattung der bislang für mich entstandenen Kosten durchzusetzen - unter anwaltlicher Hilfe durch meine bestehende Rechtschutzversicherung. Ich möchte Sie in aller Höflichkeit darauf hinweisen, dass in diesem Fall sowohl Verfahrenskosten als auch die Auslagen für meinen Anwalt (seitens der Versicherung) vermutlich Ihnen zur Last gelegt werden und dieses vermutlich weitere Unannehmlichkeiten für Sie mit sich führen wird.


    Hochachtungsvoll,


    xxxxxxxxxxxxxxx
    Kopie an: - (1) HUK - Coburg Versicherungsgesellschaft


    Meint Ihr das passt so? Ich habe bislang noch nie Probleme mit/bei eBay gehabt und bin ziemlich am Boden zerstört.


    Grüße,


    Timo

  • Wois ned.
    1. Hochachtungsvoll schreibt man seid ca. 200 Jahren nicht mehr.
    2. Warum Kopie an HUK? Könnte zwar Deine Rechtschutzversicherung sein, is aber unerheblich, da Du einen evtl. Rechtsstreit über den Anwalt führen wirst (diesen dann die RV bezahlt)
    3. A bisserl viel Prosa. "Unangenehme Angelegenheit...aus der Welt schaffen..." etc. Schreib doch einfach kurz und knapp was Du magst.
    Sofort kauf am 20.09, Überweisung am xx.xx, Kontaktaufnahmeversuch am xx.xx, xx.xx und xx.xx, leider noch nix gehört, erwarte Lieferung bis zum xx.xx (ganz wichtig, damit wird der Lieferant in Verzug gesetzt), ansonsten RA.


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------


  • Soderle, es hat sich was getan: Es wurde nachgeliefert


    1) Software-CD
    2) SyncStation
    3) Rechnung


    von 4) Stereo-Headset fehlte jede Spur. Daher habe ich den Verkäufer angeschrieben und dieser meinte das Headset sei seinem Sohn in der Schule geklaut worden. Er bot mir an den Kauf rückgängig zu machen indem ich ihm das Gerät und das Zuebhör zuschicke und er mir dann das Geld überweise ("Jaaaa neeee is klaaaaaa." :D ). Ich jedoch will das Gerät ansich behalten und habe ihm klargemacht, das ich eine Kaufpreisreduzierung fordere, da ich das HS ja nun selber kaufen muss und er mir bitte 19€ überweisen solle. Darauf kam keine Antwort. Was mach ich nun? :)


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!