Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • So, jetzt hat es mich auch so richtig erwischt, ich habe jemandem via Ebay ein Telefon verkauft, die Zahlung kam sehr zeitnahe, so brachte ich das versicherte Paket auch auf die Reise. Heute jedoch wurde es mir per DHL angeliefert, da die von mir angegebene Adresse nicht existiere!
    Ich schrieb dem Käufer eine Mail und teilte ihm mit, die von ihm hinterlegte postalische Anschrift sei ungültig, er möchte mir bitte erneut 6,70 Euro überweisen, damit ich das Paket an die von ihm mir per Email mitgeteilte Anschrift versende. Die Email mit der neuen Adresse kam nach dem Versand von ihm an.


    Er weigert sich jedoch und verlangt von mir, ihm das Paket bis zum 29 November zuzustellen, da er mir angeblich sofort nach Auktionsende eine abweichende Lieferanschrift mitgeteilt hätte, die ich jedoch nie bekommen habe. Ansonsten würde er sich das Gerät woanders kaufen und mir die Rechnung zukommen lassen.


    Was soll ich tun? Ich weigere mich, für die Portokosten aufzukommen.
    Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 5 Euro Bearbeitungsgebühr habe ich ihm angeboten, will er nicht.


    Es macht echt keinen Spaß mehr dort mit den ganzen Honks! :-(


    Gruss

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Dieses "Suchmaschinenfutter" gehört nicht in die Artikelüberschrift, normalerweise lasse ich solche Auktionen immer löschen, da sie gegen die Richtlinien von Ebay verstossen.


    :eek: Ich hatte mir vorher 2 andere Auktionen angeguckt, wo es auch um Korpusse ging. Und daher hatte ich die 'Anregung', das Teil mit dem Stichwort 'Fender' zu charakterisieren.* - Ich kenne keinen anderen Begriffe, um diese spezielle Form eindeutig zu beschreiben (als Unterscheidung zur Les Paul). Wie gesagt, ich habe es eher als Sammelbegriff denn als Markenname gesehen.
    Ich kenne viele Leute, die von ihrer 'Fender' sprechen, auch wenn der Hersteller eigentlich xy ist. (Demgegenüber würde z.B. wohl niemand von 'seinem BMW' sprechen, wenn es sich um einen Mercedes handelt.)


    *EDIT: Was ich fies finde, ist bei einer Fender-Kopie (oder Fender-ählichen Gitarre) in die Überschrift zu schreiben: "Korpus (no Gibson, no Hohner, no Höfner, no Ibanez)" - das ist dann wirklich Suchmaschinen-Futter.


    Zitat

    Als jemand, der sich oft teure Designersachen kauft, bin ich natürlich stets sehr ungehalten, wenn mir bei meinen Suchen immer der billige Ramsch angezeigt wird ! :D


    Im Moment gibt es, wenn man nach 'Gitarrenkorpus' sucht, genau 4 Auktionen, wobei man eine anhand des Bildes schon ausschließen kann, da es sich um eine Akustikgitarre handelt. - Ich denke, da ist es zumutbar, die 3 verbleibenden anzuklicken und sich den Text genauer anzugucken?


    Zitat

    Ich würde die Auktion beenden, da ein falscher Eindruck entsteht und sie noch einmal neu starten.


    Ist das wirklich so, mit dem falschen Eindruck? - Wenn man den ganzen Text und die 2 Zusätze liest?
    Außerdem darf man ja nur beenden, wenn:
    "# Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.
    # Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
    # Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit zerstört wurde""


    Ich bin halt am Überlegen, ob ein weiterer Zusatz Sinn macht, oder ob ich mal die Bieter anschreiben soll?
    Aber bisher ist der Preis ja noch im Rahmen. Nur die 25 Beobachter irrtieren mich...

  • Hi !


    Du hast an die bei Ebay eingetragene Adresse geschickt ? Prima - ist nicht Dein Problem wenn er zu dämlich ist seine Adressdaten auf dem laufenden zu halten.


    Ich würde ihm nochmals schreiben das Du Dich auf nichts anderes einlässt als an seine neue Adresse zu verschicken WENN er das Porto trägt.


    Alles andere kannst Du ihn Ruhe abwarten - es war sein Versäumniss, nicht Deins.


    Bei mir ist heute ein Paket mit älteren LPs zurück gekommen .. ich hatte sie versteigert und komischerweise auch schon eine positive Bewertung bekommen. Aber abgeholt hat der Käufer sein Paket vom Postamt nicht, deswegen kam es jetzt nach ca 14 Tagen zurück.
    Sehr seltsame Leute treiben sich bei Ebay rum ! :)


    Grusss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Das sehe ich etwas anders.
    In der Mail die vom System verschickt wird, steht eindeutig, daß die Lieferadresse abweichen kann. Deswegen lass ich mir die Adresse immer nochmal per Mail bestätigen.
    Und den einen Tag, kann der Versand dann auch warten.


    Versuch mal, ob Du Dich einigen kannst, daß er die Hälfte der Portokosten übernimmt, weil er seine Daten nicht auf dem Laufenden hat, und Du weil Du die Mail nicht abgewartet hast.


    Aber so ganz überzeugt wäre ich nicht, daß Du im Recht bist. Er natürlich auch nicht zu 100%

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Das kapiere ich jetzt aber nicht, wieso schrammt er an einem gewerblichen Anbieter vorbei :confused:
    Er ist doch derjenige der verkauft hat und der Käufer hat halt ein zweites gekauft und es steht der verdacht, dass er den zweiten nicht haben will!
    Wieso sollte er die Füsse still halten, wenn gerade die Gefahr besteht, nicht sein Geld zu bekommen!
    gruß mayday7


    Ist aber nicht das einzige Handy der letzten Tage, welches er verkauft hat. Und gekauft hat er auch noch ein paar, dass sieht alles sehr nach Handel mit Gewinnerzielungsabsicht aus.


    Davon ist jetzt einer schiefgegangen. Mein Rat: Vertrag in gegenseitigem Einverständnis nicht abschliessen, dann gibt es auch sofort die Gebühren zurück, Artikel relisten (keine doppelte Angebotsgebühr).


    Ist nervig, macht keinen Spass, aber warum heisses Blut wegen diesen Spinnern machen.


    Orlet


  • Also Gewerblich, oder Gewinnabsicht ist es weniger. Eher der Versuch ein vernünftiges Weggeh-Handy zu bekommen und meine Sammlung etwas aufzuräumen.
    Den 'Gewinn', welchen ich bei den Auktionen gemacht habe ist eher als Nichtigkeit zu verzeichnen.


    Mir geht es da eher ums Prinzip (diese Dreistigkeit mich erst noch zu kontaktieren usw. und sich dann nicht mehr zu melden)


    Was sagt booner eigentlich zur Thematik? Er ist doch da recht bewandert in solch Dingen.

    ˆ\_/
    .O.o
    This is Einkaufswagen. Copy Einkaufswagen into your signature to help him on his way to world domination.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Das sehe ich etwas anders.
    In der Mail die vom System verschickt wird, steht eindeutig, daß die Lieferadresse abweichen kann. Deswegen lass ich mir die Adresse immer nochmal per Mail bestätigen.
    Und den einen Tag, kann der Versand dann auch warten.


    Versuch mal, ob Du Dich einigen kannst, daß er die Hälfte der Portokosten übernimmt, weil er seine Daten nicht auf dem Laufenden hat, und Du weil Du die Mail nicht abgewartet hast.


    Aber so ganz überzeugt wäre ich nicht, daß Du im Recht bist. Er natürlich auch nicht zu 100%


    Er läßt sich auf nichts ein, er ist wohl einer dieser streitbaren Unsympathen, die eine Rechtschutzversicherung haben, zumindest gibt er dies an, daher scheint ihm alles egal zu sein.
    Nun unterstellt er mir sogar noch ein Gewerbe und droht mir mit Abmahnung, wegen eines fehlenden Widerrufrechtes.
    Da wird man richtig wütend.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Frage:


    Wieso kann man sich nach einer nicht abgeschlossenen Transaktion (Käufer zahlt/meldet sich nicht & eBay hat Gebühren erstattet ...ergo "Fall " abgeschlossen)
    immer noch gegenseitig bewerten ??


    Habe jetzt nach 2 Monaten(!) ,eine zwar positive Bewertung erhalten,was genauso merkwürdig ist,aber dennoch nicht sein sollte/dürfte ?!?


    yox

    Nix..............

  • Hallo,


    Eine kurze Frage:


    Ich habe, wie schon auf einer der vorherigen Seiten beschrieben, Schuhe ersteigert, die ich zurückgeben will. Nun meldet sich der Verkäufer schon seit einer Woche nicht bei mir. Was soll ich nun tun?
    Nach weiteren 7 Tagen ist das Rückgaberecht abgelaufen. Wenn sich der Händler aber nun nachweislich gar nicht meldet... ? Dann habe ich als Kunde doch gar keine Chance.


    Ich denke mal, dass er drauf spekuliert, dass er nach 14 Tagen schriebt, dass ich nun leider Pech habe, da die Zeit abgelaufen ist.



    Chris



  • Da er dich nicht vor Vertragsschluss belehren konnte, beträgt die Widerrufsfrist, wenn er dich nach Vertragsschluss beleht haben sollte, 1 Monat. Wurdest du gar nicht belehrt, ist dein Widerrufsrecht unbefristet, kann aber jederzeit durch nachträgliche Belehrung auf 1 Monat nach erfolgter Belehrung befristet werden.


    Lass mich raten: Die Schuhe sind gefälscht? Wollte ich schon beim ersten mal schreiben, als du wegen der Frage, ob der Vk gewerblich handelt das Angebot verlinkt hast.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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