ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Bartholomäus
JA, ich bin erst 17
Ich habe das Geld wiederbekommen weil ich es direkt nach der Überweisund wieder Rückgebucht habe, also sozusagen Rückgangig gemacht! Sonst weiß ich nicht ob ich es wieder bekommen hätte!
Da eBay ja ab 18 ist und ich erst 17 bin kam ja kein richtiger Kaufvertrag zu stande oder? Ich habe allerdings schon paar Sachen bei ebay zuvor versteigert und gekauft!
Der Kaufvertrag ist wegen deiner Minderjährigkeit schwebend unwirksam - wenn deine Eltern nun nicht genehmigen, wird der Vertrag endgültig unwirksam.
Damit hat sich die Sache für dich erledigt, teile dem Verkäufer mit, dass du erst 17 Jahre alt bist, und deine Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Ich nehme nicht an, dass du die 400 Euro von deinen Eltern zum Zwecke des Einkaufens auf ebay überlassen bekommen hast? Wenn doch, möglichst verbergen ![]()
War das ein gewerblicher Verkäufer?
War das anwaltliche Schreiben eine Erstmahnung?