Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Der Kaufvertrag ist wegen deiner Minderjährigkeit schwebend unwirksam - wenn deine Eltern nun nicht genehmigen, wird der Vertrag endgültig unwirksam.


    Damit hat sich die Sache für dich erledigt, teile dem Verkäufer mit, dass du erst 17 Jahre alt bist, und deine Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.


    Ich nehme nicht an, dass du die 400 Euro von deinen Eltern zum Zwecke des Einkaufens auf ebay überlassen bekommen hast? Wenn doch, möglichst verbergen :D


    War das ein gewerblicher Verkäufer?


    War das anwaltliche Schreiben eine Erstmahnung?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Grundsätzlich sind Kaufverträge mit dir schwebend unwirksam, d.h. die Wirksamkeit hängt davon ab, ob deine Eltern den Kauf bewilligen oder im nachhinein genehmigen. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. wenn du das Geschäft mit Mitteln bewirkst, die dir zur freien Verfügung stehen, z.B. Taschengeld o.ä.

  • ja, es war eine erstmahung, dass ich das geld bis zum 31.januar überwiesen haben soll und zusätzlich 81,43€ anwaltskosten(liegt eine rechnung bei)!


    macht es einen unterschied, ob ich bei ebay zuvor schon sachen verkauft/gekauft habe? (immer mit positiver bewertung)

  • Was ist das denn für eine Einstellung?


    Solange mir etwas zum Vorteil gereicht irgnoriere ich den entsprechenden Vorschriften (nur ab 18) aber wenn es dann Ärger gibt ziehe ich mich genau auf diesen Standpunkt zurück? *kopfschüttel*


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Grundsätzlich sind Kaufverträge mit dir schwebend unwirksam, d.h. die Wirksamkeit hängt davon ab, ob deine Eltern den Kauf genehmigen oder im nachhinein zustimmen. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. wenn du das Geschäft mit Mitteln bewirkst, die dir zur freien Verfügung stehen, z.B. Taschengeld o.ä.


    Zustimmung ist der Oberbegriff, die Einwilligung ist die vorherige, die Genehmigung die nachträgliche Zustimmung.


    Du darfst mir Politiknachhilfe geben :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Habs zwischenzeitlich schon korrigiert, allerdings wohl nicht umfassend genug :D


    [small]psst, nicht weitersagen: ich müsste das wissen, habe ReWi im Nebenfach ;) [/small]


    -----


    Der "Taschengeldparagraph" als konkludente Einwilligung ist allerdings IMHO auch erfüllt, wenn die 400,- aus angespartem Taschengeld etc. kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bartholomäus
    ja, es war eine erstmahung, dass ich das geld bis zum 31.januar überwiesen haben soll und zusätzlich 81,43€ anwaltskosten(liegt eine rechnung bei)!


    macht es einen unterschied, ob ich bei ebay zuvor schon sachen verkauft/gekauft habe? (immer mit positiver bewertung)


    Wenn es sich tasächlich um eine Erstmahnung handelt, dann kann der Verkäufer, selbst wenn sich der Kaufvertrag als wirksam herausstellen sollte, seine Anwaltskosten nicht von dir erstzt verlangen, da du erst mit dieser Mahnung in Verzug gerätst.


    Ob du schon vorher auf ebay tätig warst, tut nichts zur Sache. Es liegt ja in der Entscheidung deiner Eltern, einem von dir getätigten Kauf im Einzelfall zuzustimmen.


    Allerdings wird dich die Sache deinen ebay-Account kosten.



    @CH: Jaja. Ob die Mj. heutzutage überhaupt noch schützenswert sind? :D

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