Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511


    Der "Taschengeldparagraph" als konkludente Einwilligung ist allerdings IMHO auch erfüllt, wenn die 400,- aus angespartem Taschengeld etc. kommen.



    B. hat ja die Leistung noch gar nicht bewirkt :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Das Geld Deiner Eltern, da Du im Rahmen des Taschengeldparagraphen auch schon im Alter von 17 wirksame Rechtsgeschäfte abschließen kannst.


    booner
    In einem solchen Fall würde ich ein Schutzbedürfnis in der Tat verneinen


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    B. hat ja die Leistung noch gar nicht bewirkt :)


    Auch bei der ersten Überweisung dürfte noch keine Gutschrift auf dem Empfänger konto erfolgt sein, sonst hätte er den betrag ja nicht zurückholen können.


    @B. : War es jetzt ein Händler oder ein Privatmann? Hast du noch kleine Geschwister?

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  • Der "Taschengeldparagraph" als konkludente Einwilligung ist allerdings IMHO auch erfüllt, wenn die 400,- aus angespartem Taschengeld etc. kommen.



    <<< was solll das heißen? verstehe es nicht.




    War eine Privatperson, nein habe nur einen älteren Bruder(über 20)


    was kann ich nun am besten machen?

  • Eigentlich gilt dieser § für Verträge die über relativ geringe Beträge gehen, halt Sachen die man sich von seinem Taschengeld leisten könnte.


    Um auf 400€ zu kommen müsste man ja sicher einige Zeit sparen.
    Fraglich wäre halt ob ein Geschäft über 400€ noch im Rahmen des § liegen, die h.M. geht in die Richtung, dass man eben auch Beträge ersparen kann, diese sind dann auch noch als Kauf im Sinne von "aus Taschengeld" bezahlt


    CH

  • Allerdings muß für den § 110 BGB der Kauf ja eigentlich "bewirkt" ( = abgeschlossen) sein. Aus diesem Grund können z.B. Ratenzahlungen Minderjähriger auch nicht durch diesen § Wirksamkeit erlangen.


    Insofern müsste meiner Meinung nach der Vertrag nach wie vor schwebend unwirksam sein!?

  • Taschengeldparagraph
    Er berechtigt Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren dazu, im Rahmen ihres Taschengeldes ohne Einverständnis ihrer Eltern Geschäfte zu tätigen. Bei Einkäufen, die das Taschengeld überschreiten, können Eltern den Kaufvertrag rückgängig machen.




    wie groß wäre denn eine überschreitung wenn ich 100€ von meinen eltern und 30€ von meinen großeltern pro monat bekomme?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bartholomäus
    Taschengeldparagraph
    Er berechtigt Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren dazu, im Rahmen ihres Taschengeldes ohne Einverständnis ihrer Eltern Geschäfte zu tätigen. Bei Einkäufen, die das Taschengeld überschreiten, können Eltern den Kaufvertrag rückgängig machen.




    wie groß wäre denn eine überschreitung wenn ich 100€ von meinen eltern und 30€ von meinen großeltern pro monat bekomme?


    Vergiß den § 110 BGB (Taschengeld)! Lasse dem Verkäufer durch deine Erziehungsberechtigten (z.B. die Eltern gemeinsam) erklären, dass du mindejährig bist, und sie den Kauf nicht genehmigen und Käufen solcher Art durch dich niemals zugestimmt haben oder zustimmen werden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    was passiert, wenn ich eine "Zahlungserrinerung" von eBay kriege, obwohl ich dem Verkäufer (celiko, Profiseller) mehrmals per Email mitgeteilt habe, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte? Ich habe den Artikel per Sofort kaufen gekauft. Ich habe auf den Streitfall geantwortet, aber was passiert jetzt?


    Zitat


    eBay 15.01.05 um 19:39:14 MEZ


    Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels: ORIGINAL NOKIA LADEGERÄT 3200 3210 3300 3310 * ACP-8E * (Artikelnummer 6353104918)
    Begründung: Der Käufer hat den Artikel nicht bezahlt.
    Vom Verkäufer gemeldetes Verhalten des Käufers: Der Käufer verweigert die Zahlung.

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