Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nur zur Ergänzung: in der strafrechtlichen Sache bist nicht du sein "Gegner" sondern ggf. der Staatsanwalt. Bei einer Strafanzeige musst du nichts weiter tun als die entsprechenden Angaben bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen und dann ggf. als Zeuge vor Gericht zu erscheinen.

  • Hi, brauche kurz euren Rat. Ist eine Gewissensfrage bzw. "Sicherheitsgefühlfrage"... ;)


    (Bitte nicht rügen, das ist meine erste und vielleicht einzige Frage in solch einer Angelegenheit...)


    Habe heute dieses Handy ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6911&item=6368357212&rd=1


    Gerade eben bittet mich der Verkäufer per Email, nicht auf das in der Kaufabwicklung genannte Konto, sondern auf das seiner Freundin zu überweisen. Er sei "leicht im Minus" und könne somit nicht auf den Kaufpreis zugreifen.


    Was soll ich nun machen. Soll ich den armen "Schüler / Arbeitslosen / etc." (<- reine Mutmaßungen) hängenlassen und seine ursprüngliche Bankverbindung benutzen, oder tue ich ein "gutes Werk", und lasse nicht seine Bank, sondern ihn am Erlös des Betrags profitieren?


    Grundsätzlich handelt es sich bei dem Kaufpreis nicht um so einen hohen Betrag, dass man das Risiko in Anbetracht des recht seltenen S55 Sahara Gold eingehen könnte, andererseits würde es mich um so mehr ärgern, wenn zum Einen das Geld weg wäre und zum Anderen das Gerät nicht geliefert werden würde, oder noch viel schlimmer, das Gerät sich in einem hundsmiserablen Zustand befinden würde.


    Tritt der Ebay-Standard-Käuferschutz auch in so einem Falle ein, d.h. wenn man auf ein anderes Konto als das in der Kaufabwicklung angegebene überwiesen wird?


    Was soll ich nun tun...? :rolleyes:

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Ich persönlich versteigere auch manchmal über meinen Account etwas für meine Freundin und bitte dann um direkte Überweisung auf ihr Konto und wenn der Kontakt ansonsten okay ist (die Begründung klingt ja plausibel) und es keine Anhaltspunkte für weiteres Mißtrauen gibt (das bei ebay hinterlegte Konto ist am anderen Ende Deutschlands als das "neue" Konto, Konto im Ausland etc.), würde ich es so machen, wie es der Verkäufer vorschlägt. :)

  • Bis jetzt hab ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht, ob etwas dagegen spricht auf ein anderes als das genannte Konto zu überweisen. :confused:


    Ich gebe selbst bei meinen Auktionen im Nachhinein ein anderes als das bei eBay hinterlegte Konto an, um das Geld an die verkaufende Person schneller zukommen zu lassen.


    Ich weiß aber auch wrklich nicht was dagegen sprechen sollte. Denn wo soll der Unterschied liegen? Wenn gar keine Bankverbindungen hinterlegt sind, muss ich doch aufs Blaue auf ein mir völlig unbekanntes Konto überweisen.


    Also, warum nicht auf das andere angegebene Konto zahlen und gut. Wenn der VK Geldprobleme hat, muss er schließlich selber sehen, wie er da rauskommt. Dafür bist Du nicht zuständig.


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"


  • Überweisung an Dritte ist immer ne dumme Sache :(


    Ich würde mir die Anschrift der Freundin geben lassen, um wenigstens überprüfen zu können ob es sie tatsächlich gibt. Der Käuferschutz sollte eigentlich schon greifen, ebay kann niemanden zwingen die Kaufabwicklung zu benutzen. Und niemand muss seine Bankdaten bei ebay hinterlegt haben.


    Schau aber nochmal genau in den Bedingungen nach, ob Zahlunsgempfänger und Verkäufer personengleich sein müssen.


    Was hält der Verkäufer von "Nachkasse"? Immerhin wurde keine Vorkasse vereinbart, und wenn du es an die Kanzlei gehen lässt wird er schon Vertrauen haben?


    Oder trage in den Überweisungsauftrag als Begünstigten den Verkäufer ein, mit den Kontodaten seiner Freundin. Dann dürfte das Kreditinstitut der Freundin deren Konto den Betrag eigentlich gar nicht gutschreiben. Bis etwa 1000€ wird da aber gar nicht geprüft. So dürfte dir im Fall der Fälle das Rückholen vielleicht leichter fallen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ebay-Mitglieder mit 0-Bewertungen sperren


    In der Suche gab es einige hundert Treffer -
    meine Vorgänger wollten aber alle was anderes wissen ;)


    Hintergrund:


    Habe grade zum x-ten Mal etwas versucht zu
    verkaufen (Handy) und der Käufer (0 Bewertungen)
    wollte nicht einsehen, dass er bei Vorkasse erst
    zahlen muss und dann die Ware erhält.
    Er kommt zudem noch aus Spanien und dachte wohl,
    ich würde die Ware auf gut Glück dorthin senden, in
    der Hoffnung, dass er danach die Überweisung tätigt.


    Da es grade im Bereich Technik hohe Wertverluste gibt,
    werde ich wohl nun deutlich weniger kassieren, da sich
    die Auktion mal wieder zwei Wochen nach hinten verschiebt;
    Das Rechnungsdatum dann ebenfalls nicht mehr ganz
    aktuell ist.



    Meine Frage also:


    Kann man Mitglieder die 0 Bewertungen haben generell sperren?


    Bis jetzt waren 100% aller Bieter mit 0 Bewertungen bei mir Spaßbieter.
    Was das angeht bin ich anscheinend echt vom Pech verfolgt... :(


    Sermen

  • Re: Ebay-Mitglieder mit 0-Bewertungen sperren



    Nuller kannst du genrell nicht sperren, nur Bieter ab einem Bewertungsprofil von -1 und schlechter.


    Aber Bieter, welche in Ländern angemeldet sind, in die du nicht lieferst, kannst du generell aussperren.


    http://pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html


    Du kannst dein Angebot aber generell nur an Bieter mit einem Bewertungsprofil >0 richten (Angebotsvorbehalt in der Beschreibung formulieren), so dass du im Fall, das ein Nuller-Gebot vorliegt, dies ohne Konsequenzen streichen kannst.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Ebay-Mitglieder mit 0-Bewertungen sperren


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Du kannst dein Angebot aber generell nur an Bieter mit einem Bewertungsprofil >0 richten (Angebotsvorbehalt in der Beschreibung formulieren), so dass du im Fall, das ein Nuller-Gebot vorliegt, dies ohne Konsequenzen streichen kannst.


    Danke booner - guter Tipp.


    ps.
    Hatte leider die Lieferbedingungen auf "weltweit",
    da ich damit bis jetzt auch gut gefahren bin.
    Bei meiner letzten Auktion nach Italien haben
    mir meine Lateinkenntnisse weitergeholfen, :D
    aber ich glaube der letzte Käufer wollte mich nicht
    verstehen....


    Sermen

  • GOLDRAUSCH


    Bitte durchlesen, ist juristisch vermutlich etwas harkelig....


    Folgender Artikel:


    Goldkette 14Karat 585 Gold Halskette SUPERMUSTER + EDEL


    Dieses klassische Schmuckstück aus edlem 14 Karat Gold mit Prägung hat eine Länge von 61 cm und gehört damit schon zu den etwas größeren Ketten, die dennoch dezent und edel sind.


    Länge (ca.) 61 cm, Breite 6,00 mm, Dicke 1,1 mm


    Von mir sehr wenig getragen somit neuwertig.


    Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne! Versicherter Versand innerhalb Deutschland!


    Da Privatverkauf, keine Garantie, Umtausch, etc.


    Am 09.01.05 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
    Die Kette wiegt ca. 0,030 kg; ein Echtheitszertifikat oder Kaufbeleg liegt leider nicht vor, da es sich um ein Geschenk handelt.


    Am 10.01.05 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
    Aufgrund vermehrter Nachfragen: Die Kette trägt eine MZ und eine 14K Prägung. Der Verschluss ist voll funktionstüchtig.


    ______________________
    Meine Frage: Ist der Käufer verpflichtet auch wenn es sich lediglich um eine VERGOLDETE kette handelt diese zu behalten oder kann er das Geld zurückfordern? Schließlich ist ja bekanntgegeben, dass keine Echtheit garantiert werden kann. In der Überschrift steht aber 585 Gold. :mad:


    Hab mich mal schlau gemacht :D : Es gibt 333er, 585er und 785er gold, 14Karat steht "nur" für die Eisenanteile von ingesamt 24 sagt also nix über den tatsächlichen Wert des Goldes aus.

    Nokia 5110, 6600, 6630, 7110, E75, N95 8 GB, HTC Desire Z, Nokia Lumia 820, Microsoft Lumia 640, Lumia 950 XL, HUAWEI Mate 10 Pro,

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