Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hier geht das ganz einfach. Du kannst imho 3 Optionen auswählen:


    1. Artikel wurde zerstört&kann nicht mehr verkauft werden
    2. Verkäufer hat sich im Startpreis geirrt :D
    3. Verkäufer war im Irrtum über eine maßgebliche Beschaffenheit.


    Gemäß den AGB müsstest du vor Beendigung des Angebots erst alle vorliegenden Gebote streiche, strenggenommen kommt nämlich auch zwischen dir und demjenigen ein Kaufvertrag zustande, der zum Zeitpunkt der Beendigung Höchstbieter war. Zumindest bei "Artikel wurde zerstört.." werden imho automatisch vorher alle vorliegenden Gebote gestrichen, bevor das Angebot beendet wird.


    Habe so ein ähnliches Problem...
    Habe ein Handy eingestellt, jedoch erst später gesehen daß ich mich im Startzeitpunkt (und damit v.a. im Endzeitpunkt) geirrt habe.
    Ein Gebot drauf, 1.-€.
    Gebot gestrichen, Auktion beendet und mit richtigem Zeitpunkt wieder neu eingestellt.
    Jetzt meckert der erste "Käufer" er will das Handy für einen Euro haben weil er sonst zu Anwalt rennt, bla bla bla...


    Was jetzt!?


    Eigentlich hat er ja recht wenn er sagt es sei ein Kaufvertrag zustande gekommen, oder?
    Ich habe ihm zurückgeschrieben, daß ich mich im Zeitpunkt geirrt habe, den (angeblichen) Kaufvertrag angefochten (via Ebay Nachrichten...) und will die Sache eigentlich erstmal abwarten.


    Eure Meinungen?


    Tipps fürs nächste mal:
    Nen Kollege mitbieten lassen, wenn er höchstbietender ist beenden und gut iss... Mist, hätte man auch früher drauf kommen können, aber bisher gabs da eben noch nie Probleme! :rolleyes:


    Gruß
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Tja, dumm gelaufen...


    Solange du in deinem Angebot keinen Vorbehalt hattest, nicht unter einem gewissen Preis oder nicht an bestimmte Personen zu verkaufen ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.


    Diesen könntest du nur durch Anfechtung deines Angebots wieder beseitigen. Ob aber der Irrtum über den Endzeitpunkt des Angebots einen relevanten Erklärungsirrtum darstellt, würde ich bezweifeln.


    Was hast du eigentlich bezweckt? Die "Tipps", Angebote Sonntag abends auslaufen zu lassen haben sich doch längst überholt? In der Angebotsdauer hast du dich ja nicht geirrt, diese lässt sich m.W. ja auch bei laufendem Angebot noch verlängern.



    Ich würde einfach schauen, über diesen Account nichts mehr zu verkaufen und die Bewertungen auf privat setzen. Dann kommt der "Käufer" erstmal gar nicht an deine persönlichen Daten, welche zur Durchführung zivilrechtlicher Schritte unabdingbar sind.


    Andere Tricksereien, z.B. das Vortäuschen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums, um den Käufer von der Wahrnehmung seiner kaufvertaglichen Rechte abzuhalten, könnten dagegen schon den Betrugstatbestand erfüllen.


    Ich habe aber mal gehört, dass man in gewissen Nachbarländern Accounts ohne Realtitätsbezug schaffen kann, ideal für solche Fälle, da man solche Personen ja auch verwarnen lassen kann...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Solange du in deinem Angebot keinen Vorbehalt hattest, nicht unter einem gewissen Preis oder nicht an bestimmte Personen zu verkaufen ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.


    Ok, seh ich eigentlich auch so, aber dann würde
    [list=1]
    [*]die Option Verkäufe früher zu beenden ja kaum einen Sinn machen, und fast immer für Probleme sorgen?!
    und
    [*]gab es da mal nicht was mit Ebay ist gar keine "normale" Auktion? Und somit käme (auch bei einem Standard Höchstgebot einer Auktion) gar kein Kaufvertrag zustande?
    [/list=1]


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    In der Angebotsdauer hast du dich ja nicht geirrt, diese lässt sich m.W. ja auch bei laufendem Angebot noch verlängern.


    Doch, hab ich! Ich hab übersehen, daß im Turbo Lister die Laufzeit auf 7 Tage eingestellt ist, ich wollte aber ja nur eine 5 Tagesauktion machen, damit sie wie gewünscht am (Oster-)Montag ausläuft! Ändert das was?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...die Bewertungen auf privat setzen. Dann kommt der "Käufer" erstmal gar nicht an deine persönlichen Daten, welche zur Durchführung zivilrechtlicher Schritte unabdingbar sind.


    Wie käme man da dran!? :eek: :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!


  • zu 1.) Nein, einen wirklichen Sinn macht diese Option im Falle dass bereits Gebote vorliegen nicht. Natürlich hält Sie weitere Bieter ab, so dass sie schon sinnvoll ist, wenn man ggü. dem bisherigen Höchsbietenden anfechten kann.


    zu 2.) Nach h.M. handelt es sich bei einer ebay-Auktion nicht um eine Versteigerung i.S.v. § 156 BGB. Rechtliche Bindungswirkung ist aber nichtsdestotrotz gegeben, denn der Kaufvertrag kommt eben etwas atypisch durch Verkauf gegen Höchtsgebot zustande.


    Zitat


    Doch, hab ich! Ich hab übersehen, daß im Turbo Lister die Laufzeit auf 7 Tage eingestellt ist, ich wollte aber ja nur eine 5 Tagesauktion machen, damit sie wie gewünscht am (Oster-)Montag ausläuft! Ändert das was?


    Gut, darin sehe eher ich einen relevanten Erklärungsirrtum, da du dich bei Bestimmung der Frist, binnen derer dein Angebot durch potentielle Käufer angenommen werden kann, vertan hast, also das von dir Gewollte und das tatsächlich Erklärte auseinanderfallen.


    Zitat


    Wie käme man da dran!? :eek: :confused:


    Scheinkauf! Wird häufig praktiziert, um bei Rechtsverletzungen an die Daten des Verletzers zu kommen, da ebay Nutzerdaten wohl nur ggü. der Staatsanwaltschaft oder bei richterlicher Anordnung herausrückt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo!


    Folgender Fall bei mir:


    Ein Mitglied hat bei mir ein Handy gekauft. Die Mitgliedsadresse ist in Schweden, und per E-Mail wurde mir gesagt, ich solle das Handy nach Nigeria schicken (als Geburtstagsgeschenk für den Sohn :D )


    Das Mitglied hat 0 Bewertungen und war lediglich vom 18.04.2006 bis zum 18.04.2006 Mitglied.


    In den Mails werde ich dauern nach meiner "phone-number" gefragt, die angeblich von der Bank für die internationale Überweisung gebraucht wird. Ich sagte ihm, dass keine Bank meine Telefonnummer für die Überweisung brauch und ob er vielleicht meine Kontonummer haben möchte. Aber er bestand darauf, meine Telefonnummer und meine komplette Adresse (was ich ihm natürlich nicht gab) zu bekommen.


    Also die Sache stinkt doch wohl bis zum Himmel!


    Ich hätte ja auch eigentlich kein Problem damit, ihm das Handy nicht zu verkaufen (schlechte Bewertung brauche ich ja nicht zu befürchten von einem Nicht-Mitglied), aber dann bleibe ich ja auf den Gebühren sitzen, die bei einem Auktionsbetrag von über 200,- ja nicht zu verachten sind.



    Naja, hab schon eine Mail an den Ebay-Support geschrieben, und mit dem schwedischen Nigerianer halte ich auch noch E-Mail-Kontakt :D



    Hoffe mal auf ein paar Meinungen eurerseits


    Gruß
    harry^1


  • Suche im Thread oder in ganz TT nach Nigeria. Da steht alles schonmal geschrieben. Fazit: Warten bis der liebe farbige Betrüger fliegt und Provsionsgutschrift beantragen. Keine Daten weitergeben und schon gar nicht die Ware verschicken! Vor dem Wiedereinstellen in mein-ebay Käuferkreis beschränken ("Nur Käufer aus Ländern zulassen, in die ich verschicke")


    Ein paar Seiten vorher ist ein Link, wo du nach einsetzen seines ebay-Nicks alle Angebote sieht, worauf er geboten hat. Da wirst du staunen.


    Edit: Mit deinen Daten wird ein Account z.B. bei UPS eingerichtet, über den dann der Expressversand nach Nigeria erfolgt. Hinterher blüht dir dann neben dem Warenverlust noch eine (nichtberechtigte, aber Ärger machende) Forderung i.H.v. 150-300€ von UPS für den Versand.


    Da er schon rausgeflogen ist, kannst du jetzt schon eine Gutschrift beantragen und wiedereinstellen.



    Wer macht eine Ngeria-FAQ?

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    [...]Warten bis der liebe farbige Betrüger fliegt und Provsionsgutschrift beantragen. [...]


    Macht ebay das? Das ist nämlich im Moment meine einzige Sorge, geflogen ist er denke ich mal schon (weil kein Mitglied mehr)!


    Aber ich hab den kompletten Fall ja schon dem Support geschildert, vielleicht bieten sie mir ja in der Antwort schon eine Gutschrift an!



    Auf jeden Fall schonmal vielen vielen Dank für die schnelle Antwort


    Gruß
    harry.eins

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Gut, darin sehe eher ich einen relevanten Erklärungsirrtum, da du dich bei Bestimmung der Frist, binnen derer dein Angebot durch potentielle Käufer angenommen werden kann, vertan hast, also das von dir Gewollte und das tatsächlich Erklärte auseinanderfallen.


    Ok.
    Um eine wirksame Anfechtung zu bewirken muss ich aber den Typen direkt anschreiben, nicht nur über die Ebaymitteilungen, oder reicht das?
    Hab ihm geschrieben, daß "ich den (seiner Meinung nach) zustandegekommenen Kaufvertrag wegen Irrtum nach §119 anfechte"
    Reicht, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Gut, darin sehe eher ich einen relevanten Erklärungsirrtum, da du dich bei Bestimmung der Frist, binnen derer dein Angebot durch potentielle Käufer angenommen werden kann, vertan hast, also das von dir Gewollte und das tatsächlich Erklärte auseinanderfallen.


    Dann würde es aber doch immer reichen wenn ich Anfechten würde, weil ich "will" daß die Auktion an einem, meinetwegen "Nicht-Werktag" (also Ostermontag, oder eben Sonntag) ausläuft, oder? Ich hab ja "erklärt", daß die Auktion am Mi ausläuft, was ich so nicht wollte...!? :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!


  • Du brauchst dazu kein grünes Licht vomm Support. Das kannst du selbst unter mein ebay veranlassen, irgendwo unter Verkaufte/Nicht verkaufte Artikel. bzw. sucche in der beay-Hilfe mal nach "Nicht bezahltem Artikel" oder "Gutschrift". Normalerweise 7 Tage Wartefrist, da aber kein Mitgleid mehr, geht es sofrto.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ok.
    Um eine wirksame Anfechtung zu bewirken muss ich aber den Typen direkt anschreiben, nicht nur über die Ebaymitteilungen, oder reicht das?
    Hab ihm geschrieben, daß "ich den (seiner Meinung nach) zustandegekommenen Kaufvertrag wegen Irrtum nach §119 anfechte"
    Reicht, oder?


    Keine Form, jedoch Zugang erforderlich. Falls er sich in einer Antwort auf die Anfechtung bezogen hat, hast du den Zugang nachgewiesen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Übergabeeinschreiben (wenn du viel Geld hast auch mit Rückschein). Du musst keine §§ nennen, es reicht, wenn du deutlich machst, dass du das Geschäft nicht gelten lassen willst und die tatsächlichen zur Anfechtung berechtigenden Umstände nennst ("vertippt").


    Zitat


    Dann würde es aber doch immer reichen wenn ich Anfechten würde, weil ich "will" daß die Auktion an einem, meinetwegen "Nicht-Werktag" (also Ostermontag, oder eben Sonntag) ausläuft, oder? Ich hab ja "erklärt", daß die Auktion am Mi ausläuft, was ich so nicht wollte...!? :D


    Die Abgrenzung ist nicht ganz einfach. In einem solchen Fall würde ich jedoch eher zu einem unbeachtlichen Motivirrtum tendieren.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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