Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Kann Sebian auch nur zustimmen. Vorhin funktionierte die Suche nach beendeten Auktionen nicht.


    Aber wenigstens jetzt geht sie wieder. Mal sehen wie lange noch...

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Habe mir erst jetzt sein Bewertungspofil mal angeschaut:


    11 Negative in den letzten 12 Monaten...


    Dazu noch ein privates Profil...


    Komisch für einen "Rechtsanwalt"... :flop:

  • Damit ist ja wohl klar was für einen Vogel du aufgelaufen bist ;)
    Seh zu das Dir PP nicht die Kohle irgendwie zurück bucht, fordert oder sonstiges.

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Das ist ja meine Befürchtung, daß Paypal zu seinen Gunsten entscheidet und mir die Kohle abbucht!


    Was würde eigentlich passieren, wenn ich das zurückbuchen lassen würde?


    Ich glaube, ich kann schon mal meinen Rechtsanwalt anrufen... :rolleyes:


    P.S.
    Habe gerade eine Nachricht von ihm bekommen:


    Er wäre unterwegs gewesen und seine Kanzlei hätte ihm damals mitgeteilt,
    daß ein Paket angekommen wäre. Daraufhin hätte er positiv bewertet...
    Zitat: ...die Ware Spitze!!...


    So ein Quatsch... :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Was würde eigentlich passieren, wenn ich das zurückbuchen lassen würde?


    Nach dem was man jetzt weiß, lass es drauf ankommen!
    Warte wie Paypal reagiert, du kannst da ja sicher irgendwo Einwände erheben. Wenn die sich auch stur stellen würd ich den Betrag zurückbuchen lassen, und fertig! Schlimmstenfalls fliegts dann bei Paypal raus. Wär mir dann auch egal.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Moin und HILFE :)


    Habe bei ebay ein Nokia N90 verkauft. In der Auktionsbeschreibung hatte ich versehentlich "Vibrationsakku" bzw. -alarm angeklickt.


    Jetzt mault mich die Käuferin an, das das Gerät
    a) keinen Vibrationsalarm habe und
    b) ich als Verkäufer ja verantwortlich für das Angebot und die Angaben zum verkauften Artikel.
    Sie ist nur von meinen Angaben ausgegangen und hat sich erst nach Erhalt des Gerätes bei Nokia erkundigt weil sie keine Einstellungen für den Vibrationsalarm gefunden hat.


    Jetzt will sie das Gerät zurückschicken als Lösung.


    Hat sie Recht, bin ich der "Doofe" weil ich die Option versehentlich angegeben hatte?
    Oder ist sie nicht auch in der Pflicht sich vorher nach dem Gerät zu erkundigen? Man kann doch nicht blind irgendetwas kaufen?!


    Danke euch

  • Hallo,


    da hast leider Du Pech. Der Käufer kann in diesem Fall natürlich vom Kauf zurücktreten, da eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist. Ausser Deine Artikelbeschreibung weicht das ganze auf.
    Natürlich muss sich der Käufer nicht andersweitig schlau machen (sollte es aber tun, klar!).


    Fazit: nimm das Gerät zurück!


    Gruss
    Dieter

  • Hi,


    das ist natürlich Mist aber eigene Doofheit.
    In der Artikelbeschreibung sind alle technischen Daten der Nokiaseite; da ist nichts von einem Vibrationsalarm erwähnt.
    Das reicht aber wohl nicht mehr, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Nach dem was man jetzt weiß, lass es drauf ankommen!
    Warte wie Paypal reagiert, du kannst da ja sicher irgendwo Einwände erheben. Wenn die sich auch stur stellen würd ich den Betrag zurückbuchen lassen, und fertig! Schlimmstenfalls fliegts dann bei Paypal raus. Wär mir dann auch egal.



    Ich glaube nicht, daß sich Paypal einfach so Irgenwelche Beträge durch
    die Lappen gehen läßt! Ich gehe von einem Inkasso oder Rechtsanwalt aus...

  • Ich will diesmal auch... :rolleyes:


    Folgendes:


    Ich habe ein E700 verkauft. Einwandfreie Funktion.
    Habe das Gerät verschickt - in der OVP mit dieser Pappeinlage.


    Das Gerät kommt an und auf einmal solll das Display defekt sein (keine Anzeige).


    In der Auktion sind Origianlbilder des Gerätes mit funktionierendem/ aktivem Display.


    Der Käufer will gestern in einem Handyladen gewesen sein, wo ihm gesagt wurde dass das Flexband defekt ist und das das nicht vom Versand kam. Doch meiner Kenntnis nach, ist dieser Defekt doch ein weitesgehend schleichender, der nicht einfach von jetzt auf gleich auftritt (anfänglicher Displayausfall, weißes Display usw.) Daher wurde der Käufer nur weiter in seiner Meinung bestärkt, dass ich ihm ein defektes E700 zukommen lies.


    Was nun?
    Ich habe meinerseits ihm angeboten mich mit GLS in Verbindung zu setzen, denen das Problem zu schildern und ihn über Neuigkeiten zu informieren.
    Ich bin der Meinung, dass ich das Gerät nicht zurücknehme, ad erstens das Gerät auch zum Zeitpunkt des Versandes einwandfrei funktionierte und ich auch sämtlich Gewährleistung.... <- ihr wißt schon, das übliche ;)


    ??

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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