ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Ganz dumm gefragt: Müsste er also bei jeder neuen Auktion einen anderen Satz hinschreiben? Privat, gewerblich hin oder her... aber selbst ein eindeutig Privater verkauft in seinem eBay-Leben mehr als einen Artikel. Und ich glaube nicht, dass da einer hingeht und seinen Satz jedes Mal ändert. Der Satz ist immer der Gleiche.
Er müsste einfach die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und die Haftung infolge groben Verschuldens wiederum vom Ausschluss ausnehmen. Dann geht das, sofern es sich nicht um einen Kauf- oder Werkvertrag über eine neu hergestellte/herzustellende Sache handelt.