Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von henry1313
    Mit der Rücknahme habe ich auch prinzipiell kein Problem aber:


    - der will erst Kohle haben bevor er das Teil zurücksendet
    - 20 Euro Aufwandsentschädigung (frage mich für was?)
    - kann ich bestimmen mit welchem Paketdienst die Rücksendung erfolgen soll? Er will alleine dafür 10 Euro abkassieren.....


    Danke Euch :top:


    hmm, ohne jetzt die rechtliche Seite genau zu kennen, wenn mir so einer dann auch noch blöd kommt soll er bleiben wo der Pfeffer wächst! Die meisten drohen nur mit RA, Gericht und was weiß ich was, aber passieren tut in den seltensten Fällen wirklich was...


    Hast ihm mal ne freundliche Email geschrieben, daß es dir leid tut daß du das vergessen hast das dazu zu schreiben!? Vielleicht wäre er ja auch mit ner gewissen Entschädigungszahlung mit dem Gerät zufrieden? ;) So 20€ und er behält es?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Also ich habe Ihm freundlich angeboten den Artikel zurückzunehmen. Habe ich geschrieben sollte der Artikel Gebrauchsspuren aufweisen, würde ich diese vom Kaufpreis abziehen. Ehrlich gesagt bin ich auch nicht bereit auch nur einen Euro Preisnachlass anzubieten. Seine mails kann ich hier ja leider nicht veröffentlichen - oder darf man das? Er schreibt so dreist und unfreundlich, als wenn er denken würde, er wäre Gott.

  • Zitat

    Original geschrieben von henry1313
    Also ich habe ja nicht geschrieben, dass das Gerät neu ist. Habe lediglich geschrieben, dass ich das Gerät nicht benutzt habe. Ich selber kannte die Vorgeschichte des Gerätes ja nicht, da es ein Geschenk zum Fest war.


    Das musst du auch nicht dazuschreiben. Erwähnt werden muss, um Mängelansprüchen des Käufers zu entgehen, wenn es gebraucht ist, beschädigt ist, defekt ist, kurzum negativ von einer üblichen Beschaffenheit abweicht.


    Angenommen du kaufst ein Handy, der Verkäufer hat zur Beschreibung einfach die technischen Daten des Herstellers genutzt. Das Ding ist kaputt, der Verkäufer erzählt dir nun, er hätte ja nicht dazugeschrieben, dass es funktionsfähig sei. Würdest du dies hinnehmen?


    Aus dem etwas plumpen "nicht von mir benutzt" muss ein durchschnittlicher Käufer jedenfalls nicht herleiten, dass es refurbished, also bereits von jemand anderem benutzt worden ist. Vielmehr suggeriert dies, dass Neuware verkauft wird.



    Du bist gemäß der zwischen dir und ebay wirkenden AGB zu einer wahrheitsgemäßen Artikelbeschreibung verpflichtet, insbesondere zur zutreffenden Beschreibung der Artikelzustandes. Diese "Pflichten" wirken, wenn auch nur mittelbar im Wege der Auslegung, im Verhältnis Käufer zu dir.


    Um defintiv zu entscheiden, ob Sachmangel ja oder nein, müsste man die Vorgeschichte des Gerätes kennen. Ist es ein reiner Widerruf-Rückläufer, der nicht benutzt worden ist, wäre es wahrscheinlich keiner. Es gibt Rechtsprechung, dass eine geringe Nutzungsdauer (IIRC waren es bei einem Elektronikartikel 30 Minuten) nicht schädlich für eine Bezeichnung als "neu" ist. Apple wird dir aber kaum die Vorgeschichte mitteilen.



    Andererseits gibt es Rechtsprechung, die sogar eine Anfechtbarkeit aufgrund arglistiger Täuschung bejaht, wenn der Verkäufer nur einen vorhandenen Vorbesitzer nicht erwähnt hat.


    Ein pauschaler Aufwendungsersatz steht dem Käufer keinesfalls zu. Transportkosten hast du zu tragen, den Transportweg kannst du bestimmen. Wenn der Käufer beim Kaufvertrag vorleistungspflichtig war, ist er das bei der Rückabwicklung auch.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.




  • Hallo,


    danke für Deine Antwort ;)


    Werde dann die Rücknhme zu meinen Konditionen vorschlagen. Sprich Rücksednung mit dem von mir gewählten Paketdienst und Erstattung der Rücksendekosten. Was soll ich denn machen, wenn der Artikel nun Gebrauchsspuren aufweist?

  • Wenn die vom Käufer verursacht werden, Wertersatz für die Verschlechterung verlangen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ein pauschaler Aufwendungsersatz steht dem Käufer keinesfalls zu. Transportkosten hast du zu tragen, den Transportweg kannst du bestimmen. Wenn der Käufer beim Kaufvertrag vorleistungspflichtig war, ist er das bei der Rückabwicklung auch.


    Thanx :top:
    Das ist sicherlich auch für andere interessant!

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  • Morgen,
    was würdet Ihr von folgendem Sachverhalt halten. Ich habe am Montag den 15.01.2007 ein Silberbesteck bei Ebay für 150€ verkauft. Der Käufer hat sich seitdem nicht einmal gemeldet und das Geld ist auch nicht Eingegangen!


    Nun hat der Käufer bisher nur gute Bewertungen bekommen, was für mich zumeist ein gutes Zeichen ist. Soll ich noch ein paar Tage warten, oder meint Ihr ich sollte mich bereits jetzt schon an Ebay wenden?!?
    Ich habe den Käufer bereits eine Email geschickt warum er sich nicht meldet bzw warum ich noch kein Geld bekommen habe. Keine Antwort. Er könnte natürlich auch Krank sein oder verhindert, aber das wäre schon weit hergeholt.


    Was kann ich bei Ebay erreichen? Ich denke mal das ich höchstens die Gebühren erstattet bekomme. :confused:


    MfG

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zahlungserinnerung über ebay schicken.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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