Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • das hoff ich auch


    hab dem verkäufer mal ne mail geschrieben...seine wohndaten usw sind auch korrekt...seltsam
    :confused:

  • Sagt mal, was ist eigentlich diese komische "eBayISAP.dll?"-Datei?


    Wenn ich auf Ebay umhersurfe, poppt diese Meldung ab und zu auf, mit der Frage zur anschließenden Installation (iirc kommt die Meldung nur, wenn man sich in "MeinEbay" befindet?). Bisher hab ich diese dann jedesmal weggedrückt.


    Jetzt hab ich mein E61 per WLAN zum ersten Mal zum laufen gebracht und auch da kam eben diese Meldung auch. Scheinbar wird diese Datei dann sofort installiert (?), jedenfalls ging plötzlich nix mehr und ich musste die Verbindung trennen.


    Kann mir jemand sagen, was es damit auf sich hat?


    PS: Wäre auch toll, wenn jemand was zu meiner vorhin geposteten Frage was wüsste:

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Eine Frage zu den Preisvorschlägen:


    Ich habe jetzt einen Preisvorschlag (Preis X) eines potentiellen Käufers bekommen, allerdings würde ich schon gern ein wenig mehr haben wollen. Hierfür kann der Verkäufer (also ich) ja einen Gegenvorschlag machen. Ich würde dann einen etwas höheren Preis (Preis Y) vorschlagen.


    Frage: Was ist, wenn der Käufer diesen Gegenvorschlag (Preis Y) ablehnt bzw. gar nicht antwortet? Kann ich dann sein ursprüngliches Angebot (Preis X) trotzdem noch annehmen oder ist dies nicht mehr möglich? Bei Ebay find ich zu dieser Frage leider keine Antwort...


    Danke. :)

  • So, ich habe an ein eBay-Mitglied meinen alten LCD-Fernseher an jemanden verkauft, allerdings nicht regulär über eBay.


    Die Person hat mir dann am 17.03.2007 eine Ankaufbestätigung zugefaxt, ausgestellt auf den Namen seiner Firma.
    Abholung wurde in dieser auf den 27.03.2007 fixiert.
    Einen Tag vorher verlegte der gute Mann den Termin auf den 29.03.2007.
    Da er aus Hamburg kommt und nicht genau wußte, wie lange die Fahrt zu mir dauert, nahm ich mir dafür einen Tag Urlaub.
    Nachdem ich 6,5 Stunden gewartet hatte, er sollte gegen Mittag ankommen, erreichte ich ihn abends am Telefon und er sagte mir, es täte ihm leid, aber mußte dringend nach Lissabon.
    Man kann sich dann melden, ich finde solch ein Verhalten super asozial, aber nun gut.
    Neuer Abholtermin ist der heutige Montag, 02.04.2007.
    Ein Telefonat mit dem guten Mann hat gerade ergeben, dass er geschäftlich verhindert ist, ich, heute wieder im Urlaub, habe ihm dann einmal gesagt, was ich von solch einem Verhalten halte! Und das ich die Sache unter Umständen meinem Anwalt übergebe, SB: 150 Euro :( Worauf er mich entgegnete, dann müßte ich 3 Monate auf mein Geld warten!
    Neuer Abholungstermin wäre Mittwoch, der 04.04.2007 und er würde dann auch einen Schnaps zusätzlich bezahlen.


    Da ich allerdings nicht gewillt bin, meinen Jahresurlaub dafür zu verplempern, würde ich das Gerät gern anderweitig veräußern.


    Darf ich das? Wie sieht denn dazu die rechtliche Lage aus? Ich möchte nicht noch am Ende auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagt werden.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Sag Ihm, daß der 4.4. seine Letzte Chance ist, das Teil abzuholen. Teile Ihm das unbedingt vorab mit, nicht erst, wenn er nicht kommt.
    Sag Ihm auch, daß im Falle des nichtabholens Schadenersatz für den sinnlos verbrauchten Urlaub fällig wird. Es gibt da IMHO einen bestimmten Betrag pro Urlaubstag, den man da geltend machen kann.
    Sag Ihm auch, daß im Falle des nichtabholens, der Kaufvertrag nichtig ist, und Du Deine Forderungen mittels Anwalt durchsetzt.
    Und dann natürlich das ganze auch so durchziehen, wie Du es sagst.


    PS: Für zwei vergeudete Tage, würde ich mich nicht mit einem Schnaps abspeisen lassen, da muß schon mehr dafür rumkommen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Eine Frage zu den Preisvorschlägen:


    Ich habe jetzt einen Preisvorschlag (Preis X) eines potentiellen Käufers bekommen, allerdings würde ich schon gern ein wenig mehr haben wollen. Hierfür kann der Verkäufer (also ich) ja einen Gegenvorschlag machen. Ich würde dann einen etwas höheren Preis (Preis Y) vorschlagen.


    Frage: Was ist, wenn der Käufer diesen Gegenvorschlag (Preis Y) ablehnt bzw. gar nicht antwortet? Kann ich dann sein ursprüngliches Angebot (Preis X) trotzdem noch annehmen oder ist dies nicht mehr möglich? Bei Ebay find ich zu dieser Frage leider keine Antwort...


    Mechanismus ist wie folgt: Angebot Käufer Preis X - Ablehnung Deinerseits; Neuangebot Preis Y von Dir - Annahme/Ablehnung durch den Käufer. Wenn er ablehnen sollte, wiederum Neuangebot durch Dich von Preis X - dann wiederum Annahme oder Ablehnung durch potentiellen Käufer möglich


    hth

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Mechanismus ist wie folgt: Angebot Käufer Preis X - Ablehnung Deinerseits; Neuangebot Preis Y von Dir - Annahme/Ablehnung durch den Käufer. Wenn er ablehnen sollte, wiederum Neuangebot durch Dich von Preis X - dann wiederum Annahme oder Ablehnung durch potentiellen Käufer möglich


    hth


    Danke, das heisst dann also, wenn er mein höheres Gegenangebot ablehnt, habe ich Pech und kann sein ursprüngliches (niedrigeres) Angebot im Nachhinein NICHT mehr akzeptieren, richtig?

  • @Steve2000
    Ich kann Dir das irgendwie nicht glauben. Ich bin als noch der meinung das Du ein 1.4. mit uns machst.


    Noe

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Ebay Verkauf


    Ich möchte ein Handy aus einer Vertragsverlängerung über ebay verkaufen.


    Wie sieht es da mit der Garantie aus ? Übernimmt der Käufer des Handys die 24 Monatsgarantie für das Gerät ? Was ist dafür auschlaggebend ? Braucht er meine Rechnung dafür ?


    Ich möchte natürlich nicht, dass jemand mit meinem Namen sozusagen irgendwelche Leistungen in Anpruch nimmt.


    Das Handy ist neu.


    Lg

    Errare humanum est,er ist zu bemitleiden,weil er selbstverschuldet in einem Irrtum steckt,und wenn er innerlich aufgewühlt ist,so verwehrt er sich selbst die einfache Ruhe

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