Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Naja da seh ich eher schwarz.


    Ich mein richtig ran kommen wirst du an den Verkäufer aufgrund seines Sitzes eh nicht.


    Bleibt also, wie du sagst, Paypal.


    Paypal verlangt aber für den Käuferschutz eine Bearbeitungsgebühr von 25 $, also wenn der Verkäufer nicht freiwillig storniert, bleibt da auch nichts übrig. Würde den Betrag also abschreiben, ist ja zum Glück nicht so hoch.

    Hier stand eine Signatur.

  • So am Rande, alle bei Ebay verkauften Sennheiser aus China sind Fälschungen.


    Man merkt es meistens schon das die Fälschung kürzere kabel hat als das Original. Das Bild oder Logo an den Stöpseln sieht anders aus. Dann gabs noch paar Sachen, die mir nicht gerade einfallen.


    Ich habe 2 damals bestellt bei Unterschiedlichen Verk. Beide waren Fälschungen, habe es vor dem Bezahlen noch rechtzeitig gemerkt ( Google spuckt da viel zu aus) und habe storniert. Beide wollten das nicht, als ich dann schrieb, das ich Beweise hätte, das er Fälschungen verkauft, und ich das Anzeigen werden wegen Hählerei und Betrugs und auch bei Ebay anzeigen werde, willigte er ein.


    Ich habe dann bei jemanden bestellt, aus DE und der verkaufte ausschließlich IPodzubehör und das war keine Fälschung.


    Man Erkennt es auch alleine am Preis, ich meine 5€ für Sennheiser? Ich habe 18€ bezahlt. Man muss dort tierisch aufpassen.

    Samsung Galaxy S4 weiß

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Ohne jetzt diskriminierend sein zu wollen oder zu wissen, wo die deutsche Firma Sennheiser genau produziert: Du kaufst eine Markenware in China und gehst davon aus, dass sie original ist? Hmm...


    Ich muss zugeben das ich da ein wenig mehr naiv war. Aber die Aufschrift "GENUINE" und die positve Bewertung (ebenfalls deutsche Käufer/gleiches Produkt) haben mich anscheinend geblendet.


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Paypal verlangt aber für den Käuferschutz eine Bearbeitungsgebühr von 25 $, also wenn der Verkäufer nicht freiwillig storniert, bleibt da auch nichts übrig. Würde den 1Betrag also abschreiben, ist ja zum Glück nicht so hoch.


    War das nicht so, das man via Paypal bis 500 Eur abgesichert ist ohne Selbstbeteiligung? Wenn ich mich nicht irre, wurde auf der ebay Seite damit beworben.




    Edit:
    laut paypal

    Zitat


    4. Welche Fälle sind abgesichert? Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:


    [...]Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.[...]

    Chinese aus Bremen

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    War das nicht so, das man via Paypal bis 500 Eur abgesichert ist ohne Selbstbeteiligung? Wenn ich mich nicht irre, wurde auf der ebay Seite damit beworben.

    Genau das meinte ich mit Abzocker. Paypal ist einer der übelsten Drecksläden, die man hierzulande kennt.


    Vorne wird groß geworben von Sicherheit, geschützt und blablabla und hintenrum werden dann "Bearbeitungsgebühren" und Co. abgezweigt.


    Nie wieder Paypal. Zum Glück gibt es da ja andere Wege zu bezahlen. Zu eBay gibt es ja leider keine Alternative. :(

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05


    Sachmängelhaftung ist einwandfrei ausgeschlossen.


    Nö. :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Ich dachte auch immer daß Paypal Käuferschutz kostenlos ist, bis ich da mal durchgeklickt habe. Kurz vor der endgültigen Bestätigung kam dann der Hinweis, daß eine Bearbeitungsgebühr von 25 $ fällig wird.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Nö. :)

    Erwartet wirklich ein Gericht, dass ein Laie es so ausschließt, dass es komplett wasserdicht ist? Der Laie hat deutlich gemacht, was er will und das dürfte IHMO ausreichen.


    Aber poste doch noch einmal, wie es 100% perfekt ist. Ich müsste da selbst erst suchen.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Erwartet wirklich ein Gericht, dass ein Laie es so ausschließt, dass es komplett wasserdicht ist? Der Laie hat deutlich gemacht, was er will und das dürfte IHMO ausreichen.


    Aber poste doch noch einmal, wie es 100% perfekt ist. Ich müsste da selbst erst suchen.


    Ich spiele nicht auf die Auslegung Garantie zu Sachmängelhaftung an.


    Die Klausel von Stefanie75 stellt eine AGB dar, da für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte (Nachweis: Mehrfach in abgelaufenen Angeboten verwendet) Vertragsbedingung, dem Käufer einseitig gestellt und nicht individuell ausgehandelt.


    Die Klausel muss sich daher an den §§ 305ff. BGB messen lassen können.


    Die Klausel "Privatverkauf, daher keinerlei Garantie oder Rücknahme" versucht sämtliche Ansprüche des Käufers infolge von Sachmängeln auszuschließen, also auch solche, die Schadensersatzansprüche infolge von der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache darstellen und solche, die sonstige Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers sind.


    Das geht aber wegen § 309 Ziff. 7 litt. a, b BGB nicht.


    Und da AGB vorliegen, kann der Richter die verwendete Klausel auch nicht geltungserhaltend reduzieren. Also muss der Verkäufer 2 Jahre ab GÜ für Mängel haften.


    Ich würde einen Haftungsausschluss etwa so formulieren:


    Eine Haftung für Sachmängel ist augeschlossen; davon unberührt bleiben Ansprüche aus der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen sowie Ansprüche aus der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
    Sämtliche genannten Details zum Artikel stellen reine Eigenschaftsbeschreibungen aus Laiensicht dar, die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie für den Artikel wird ausdrücklich abgelehnt.



    Das geht jedoch nur bei gebrauchten Sachen und im Rahmen eines Kaufs der nicht Verbrauchsgüterkauf ist, und außerdem nur, wenn der Verkäufer wirklich nur reißerische Werbeanspreisungen verwendet, und nicht unzweifelhaft eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ein Bekannter möchte auf Ebay ein Handy per Sofortkauf loswerden. Da er noch nicht über genug Bewertungen verfügt ist SK aber noch nicht freigegeben für ihn. Da ich kürzlich schonmal ein Handy von ihm über meinen Account verkauft habe wollte er wissen ob ich das nicht nochmal machen könnte. Grundsätzlich hab ich ja nix dagegen, in dem jetzigen Fall ist es aber so das sich auf dem Handy Software befindet die man "normalerweise" käuflich erwerben muss... ich habe ihm schon gesagt das ich in dem Fall das das ganze über mich läuft die Software gerne gelöscht hätte um nicht hinterher evtl. Probleme zu bekommen. Er möchte das Programm aber drauflassen um einen höheren Preis erzielen zu können...


    Soll ich jetzt das Risiko eingehen das ein Käufer evtl. was unternehmen könnte (kann ich mir zwar nicht vorstellen aber man weiß ja nie) oder könnte ich in dem Fall darauf hinweisen das das ganze nur im Auftrag eines Dritten war ?

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