Der Käufer kauft anscheinend viele Fahrräder zur Abholung in D, vllt hat er bloss keine offizielle Adresse in D....
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Naja, gibt einige im osten, wie Polen und Deinen, die kaufen alles mögliche, kommen dann mit nem Sammeltransporter und holen alles selbst ab, um es nach Osten zu transferieren und dort weiter zu verkaufen.
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so, neuer Käufer, andere Auktion, selbes Problem: :mad:
Käufer bietet, kann aber wohl die Artikelbeschreibung nicht richtig lesen, da er anscheinend nicht nur eine eklatante Rechtschreibschwäche hat.
Er meldet sich nun, um vom Kauf zurück zu treten, bietet als Ausgleich an die Ebay-Gebühren zu übernehmen.
Dazu brauche ich jetzt mal eine Empfehlung, schön wären entsprechende Erfahrungswerte, was soll ich tun?a) Kaufpreis und Abholung verlangen
oder
b) Ebay-Gebühren bekommen und nochmals einstellen, mit der Gefahr das ich ggfs. einen geringeren VK erziele.
oder
gibt es noch eine Möglichkeit c) ?
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Zitat
Original geschrieben von qwer640
so, neuer Käufer, andere Auktion, selbes Problem: :mad:
...b) Ebay-Gebühren bekommen und nochmals einstellen, mit der Gefahr das ich ggfs. einen geringeren VK erziele.
Da s sich ja um eine andere Auktion handelt ist dies sicherlich der einfachste Weg, verbunden mit dem geringsten Risiko, nämlich bei einem neuen Verkauf weniger zu erzielen.ZitatOriginal geschrieben von qwer640
...
Er meldet sich nun, um vom Kauf zurück zu treten, bietet als Ausgleich an die Ebay-Gebühren zu übernehmen.
Wie lange hat man Zeit einen unbezahlten Artikel zu melden? 30 Tage?
Dann schick ihm ne mail, er soll die Kosten übernehmen.
Hat er innerhalb der Frist bezahlt ist gut, tut ers nicht kannst immer noch einen unbezahlten Artikel melden.
Risiko wie oben + längere Dauer!
--> Möglichkeit b)( a) wär mir viiiiel zu stressig...)
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http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ShowCUPortal
Kannst es ja melden. Oder lieber nicht, möchte mal sehen, wer wieder mit akkuter Leseschwäche hier reinfällt








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Seit wann laufen die ebay-Auktionen anonym?
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schon lange, eifach mal die Ebay News lesen........................
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Hallo,
mal eine kurze Frage: Wie läuft das mit der Kostenrückerstattung im Falle der Rückgabe bei Mängeln und unvollständigen Lieferungen?
Ich habe bei eBay ein Geschenk gekauft, welches einen Defekt aufwies und gleichzeitig nicht komplett war. Da es wie gesagt ein Geschenk war und ich mich aufgrund der Verzögerung sowieso kurzfristig nach einer Alternative umsehen musste, habe ich auf komplette Rückgabe anstatt Umtausch gepocht.
Muss mir der Verkaufer (gewerblich, PowerSeller) nun auch das Porto zurückerstatten? Wenn ja, nur für die Rück- oder auch für die Hinsendung? Die Ware war im Übrigen teurer als 40 €.
Ich danke euch schonmal für eure aufschlussreichen Antworten!
LG
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@ qwer640
Ist zwar schon wieder ne weil her, aber vielleicht interessiert es ja jemanden)
Nach Auktionsende, wenn der Käufer zurück treten will, einfach Unstimmigkeit melden. Dort dann anklicken das er vom kauf zurück tritt und angeben aus welchem Grund. Dann bekommst man eine Email und der Käufer auch.
Auf diese muß er Käufer dann reagieren und schon bekommst du sofort die Gebühren wieder.
Hab gestern was verkauft, dann kam eine Email das der Käufer falsch gekuckt hat und dann hab ich es gleich so gemeldet und die Gebühren wurden sofort wieder gestrichen vom Verkäuferkonto.
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