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Wie teuer sind die Kopfhörer denn im Handel?
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Wie teuer sind die Kopfhörer denn im Handel?
79euro und sind fast neu
Anfechten wegen Irrtum und gut ist würd ich sagen!
Hmm - doof. Ich würde sagen, da hast Du keine Chance.
Wenn's richtig teure Kopfhörer gewesen wären, so läge wohl ein offensichtlicher Irrtum vor. So vermutlich eher nicht.
Hast Du den Käufer mal angeschrieben und ihm die Sache nett und höflich erklärt?
Kannste mir noch sagen wie? Wie geht man da vor?
Edit: Ja das habe ich aber er besteht auf sein Kaufrecht. Jetzt droht er mir mit seinem Anwalt.
Vielen Dank :top:
So Pi.... kann ich ja gerade leiden, die dann immer sofort mit dem Anwalt drohen.
Ich denke, Du wirst ihm den Kopfhörer wohl oder übel überlassen müssen.
Bietet der Käufer denn auch selbst was auf eBay an? Bei solchen Jungs kaufe ich nämlich am liebsten. ![]()
EDIT: Oder DU lässt es einfach drauf ankommen und riskierst eine negative Bewertung.
schwer zu sagen, er hat schienbar mehrere accounts und das ist ein Kaufaccount von ihm... da er auch die sofortkäufe die neueingestellt sind sich gerne anschaut denk ich mal das er es öfters macht
Ich habe statt Startpreis fünf Euro irrtümlicherweise Sofortkauf für fünf Euro ausgewählt. Wegen dieses Irrtums bei der Abgabe meines auf Abschluss eines Kaufvertrags gerichteten Angebots fechte ich daher den geschlossenen Kaufvertrag unverzüglich an.
Entweder über das Nachrichtensystem von ebay nachweisbar an den Käufer abschicken bzw. per Post mit Zugangsnachweis. Auf weitere Diskussionen würde ich mich nicht einlassen.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
... Auf weitere Diskussionen würde ich mich nicht einlassen.
So ist es! :top:
Solche Pe*** die gleich mit dem Anwalt drohen würde ich auch schön im Regen stehen lassen!
Glaubst doch wohl selbst nicht, daß der wegen 5.- € zum Anwalt rennt!?
"Hunde die bellen...!"
Aussitzen und gut ist! :top:
Wobei man nicht vergessen sollte, dass der VK hier den Fehler gemacht hat.
"Aussitzen" ist mit der schlechteste Tip den man geben kann...
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