Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich schon wieder,


    habe gestern bei ebay etwas versteigert. Heute sagt der Käufer, dass es ein Versehen war und das er sich das Angebot nicht durchgelesen hatte. Jetzt will er zurücktreten.


    Kann ich irgendetwas unternehmen, damit ich eine Art Entschädigung erhalte. Das häuft sich bei mir in letzter Zeit und ich fühle mich ziemlich verarscht, immer die Artikel neu einstellen zu müssen.

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • theoretisch einklagbar, praktisch wird das nicht lohnen.


    ich teile dem käufer in diesem fall immer mit, dass ein rücktritt nicht möglich ist und starte den ganz normalen "artikel nicht bezahlt"-vorgang. evtl. lenkt der käufer dann doch noch ein und wenn nicht, erhalte ich meine gebühren zurück und sein ebay-interner "nicht-bezahlt-counter" wird hochgezählt.

  • Habe jetzt einfach an den unterlegenen ein Angebot geschickt. Der Aufwand lohnt sich nicht. Man kann ja nicht mal mehr eine negative Bewertung für solche Sachen geben.


    Also gibt es intern einen Nicht-bezahlt-Counter? Aber selbst wenn, was soll großartig passieren, ebay schickt ne Ermahnung raus, das wars. Die interessiert auch nix, wie ich schon oft bemerkt habe.

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilo Die interessiert auch nix, wie ich schon oft bemerkt habe.


    Richtig. Weil ebxx lediglich die Plattform stellt, und für die Abwicklung Käufer und Verkäufer selbst verantwortlich sind. Einfordern und Klagen muss man schon selbst.


    Außerdem ist jeder gesperrte ebxx-Benutzer einer weniger, der Geld in die Kasse spült.


    Gruß Jörg

  • zumindest wenn er das regelmäßig so macht, geht bei ebay irgendwann ein lämpchen an und sie kümmern sich dann auch durchaus um den vogel.
    von daher finde ich es schon wichtig, dass es gemeldet wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Also gibt es intern einen Nicht-bezahlt-Counter? Aber selbst wenn, was soll großartig passieren,


    Der kann wenn man das einstellt nach 2-3x nichtbezahlen nicht mehr bei anderen bieten wenn die Das so eingestellt haben.

  • Ja mei, und dann eröffnet er halt einen neuen Account. Oder geht das inzwischen nicht mehr? Früher zumindest konnte man zig Accounts haben und wenn einer der Accounts 2 Ermahnungen hatte, hat man ihn eben gelöscht und den nächsten genommen.


    Ergo: Interessiert keinen, ob da nun eine Ermahnung von ebay kommt oder nicht. Käufer sind unantastbar bei ebay. ;)

  • Hallo leute,
    ich habe da ein Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen?


    Bei eBay einen iPhone 64GB Verkaufen wollen, allerdings musste ich die AUktion vorzeitig beenden.


    Nun habe ich heute am 25.03. die folgende e-Mail erhalten.


    Sehr geehrter Herr (mein echter Nachname stand hier),


    ich war am 9.3.2013 Höchstbietender für das iPhone 5 64GB mit der Artikelnummer: EDIT


    Ich habe im Rahmen einer Rechtsberatung festgestellt, daß auch bei vorzeitiger Beendigung des Angebotes ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande kommt.


    Im gegenständlichen Fall ist zwischen Ihnen und mir ein Kaufvertrag über das iPhone 5 zustande gekommen.


    Ich bitte Sie um Ihre Bankverbindung, um meine Pflicht aus dem Kaufvertrag zu erfüllen und Ihnen den ausstehenden Betrag in Höhe vo 147,- Euro überweisen zu können.


    Hierfür setze ich eine Frist bis zum 8.4.2013.


    Sollten in der Frist die angeforderten Daten nicht übermittelt werden,übergebe ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur weiteren Klärung.


    Mfg


    Hat er tatsächlich recht?
    Das kann ich mir kaum vorstellen. Leider habe ich keinen Rechtschutz, also wollte ich schauen ob ihr mir vielleicht mehr dazu wisst?


    Denn wäre die Auktion zuende gegangen, hätte ich, wie ihr wisst mind. 600 EUR für das iPhone bekommen und keine 147 EUR.


    Danke

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