ZitatOriginal geschrieben von Metzger80
1.) VK wurde über die Rechtslage informiert -> pampige Antwort
2.) VK wurde die Rechtslage (§433 BGB) heute erklärt. Auch die Tatsache, dass man einen tadellosen Artikel erhalten will und der Aufpreis für einen versicherten Versand getragen wird. Fristsetzung für eine Reaktion bis Sonntag -> Reaktion steht aus
Ein in Verzug setzen wird wohl schwierig, da noch keine Zahlung vom K geleistet wurde?!
Ich würde mir den Ärger nicht antun. einfach Rot geben und gut ist. Um den VK zu ärgen evtl. in einer Woche nochmal günstig ersteigern und wieder Rot geben wenn er nciht liefert.
Oder mir die Artikelnummer schicken dann helfe ich mit der nächsten roten.
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