Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    1.) VK wurde über die Rechtslage informiert -> pampige Antwort
    2.) VK wurde die Rechtslage (§433 BGB) heute erklärt. Auch die Tatsache, dass man einen tadellosen Artikel erhalten will und der Aufpreis für einen versicherten Versand getragen wird. Fristsetzung für eine Reaktion bis Sonntag -> Reaktion steht aus
    Ein in Verzug setzen wird wohl schwierig, da noch keine Zahlung vom K geleistet wurde?!


    Ich würde mir den Ärger nicht antun. einfach Rot geben und gut ist. Um den VK zu ärgen evtl. in einer Woche nochmal günstig ersteigern und wieder Rot geben wenn er nciht liefert.
    Oder mir die Artikelnummer schicken dann helfe ich mit der nächsten roten. :D :top:

  • das wäre auch eine gute Strategie.
    In Verzug setzen auf Erfüllung des Kaufvertrages durch Herausgabe der Bankdaten zur Überweisung des Betrages meine ich.

  • Kann es sein, dass ebay Probleme mit den Benachrichtigungen hat?


    Gerade sind bei mir drei Auktionen ausgelaufen, ich habe aber nur zwei Mails bekommen. Die Tage hatte ich schonmal einen Verkauf ohne Benachrichtigung.


    Hat noch jemand ähnliche Probleme?

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Verkäufer in Verzug setzen über Nachrichtensystem, dann ab zum Anwalt ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    1.) VK wurde über die Rechtslage informiert -> pampige Antwort
    2.) VK wurde die Rechtslage (§433 BGB) heute erklärt. Auch die Tatsache, dass man einen tadellosen Artikel erhalten will und der Aufpreis für einen versicherten Versand getragen wird. Fristsetzung für eine Reaktion bis Sonntag -> Reaktion steht aus
    Ein in Verzug setzen wird wohl schwierig, da noch keine Zahlung vom K geleistet wurde?!


    Verkäufer wurde nun per Mail über das eBay-Nachrichtensystem und per Einwurf-Einschreiben eine Frist gesetzt:


    "Sehr geehrter [Verkäufer],


    hiermit setze ich Ihnen letztmalig bis zum 27.06.2013 Frist, mir den in der Auktion Nr. xxx für 2,00 EUR plus 2,00 EUR Versand ersteigerten Artikel in tadellosem Zustand zu liefern. Aufgrund des Verzugs, liegt das Transportrisiko bei Ihnen.
    Da Sie offensichtlich nicht bereit sind, unseren Kaufvertrag einzuhalten, mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch und werde Ihnen den Kaufpreis plus Versandkosten umgehend nach Erhalt der Ware überweisen.
    Sollte ich bis zu o.g. Datum keine Lieferung von Ihnen erhalten haben, wird die Angelegenheit zur Geltendmachung meines Schadens meinem Anwalt übergeben.


    Mit freundlichen Grüßen"



    Das Schreiben wurde am Dienstag zugestellt und seither Funkstille. Der Verkäufer scheint den Fall aussitzen zu wollen. Alleine schon deswegen wird auf den Kaufvertrag bestanden. Dem Verkäufer muss halt, wenn er mit Sicherheit einen höheren Auktionsbetrag erzielen will, einen höheren Startpreis ansetzen.
    Gibt es Probleme - wegen des geringen Betrages - einen Anwalt zu finden?

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Verkäufer wurde nun per Mail über das eBay-Nachrichtensystem und per Einwurf-Einschreiben eine Frist gesetzt:


    Das Schreiben wurde am Dienstag zugestellt und seither Funkstille.

    Du hast nun also auch nochmal 2,18 für ein unnützes Schreiben ausgegeben?
    Du musst das durch einen Gerichtsvollzieher oder Boten zustellen lassen. Alles andere ist Geldverschwendung weil du nicht nachweisen kannst was in dem Schreiben stand.
    Einwurfeinschreiben ist vollkommen wertlos, Der Briefträger quittiert nur das er das in Briefkasten eingeworfen hat. (das macht dieser aber schon morgens beim Sortieren) :D
    Für 4€ die du noch nichtmal bezahlt hast so einen Aufriss.
    Du kannst das Transportrisiko auch nicht einfach auf den VK abwälzen. Du hast unversicherten Versand gekauft und wirst diesen auch erhalten oder auch nicht. :D
    Bezahlt hast du ja auch noch nicht. Wenn Vorkasse vereinbart ist hast du das auch so zu leisten.


    Du kannst nicht einfach die Vertragsbedingungen einseitig ändern. :rolleyes:
    Gib ihm ne Rote Bewertung und gut is.
    Bietet der VK kein Paypal an? Die Bankverbindung wird normalerweise im nachhinein direkt in der Kaufabwicklung angezeigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Du hast nun also auch nochmal 2,18 für ein unnützes Schreiben ausgegeben?
    Du musst das durch einen Gerichtsvollzieher oder Boten zustellen lassen. Alles andere ist Geldverschwendung weil du nicht nachweisen kannst was in dem Schreiben stand.

    Das ist doch Rechtstheorie 1. Semester. In der Praxis reicht das in 99,99% der Fälle aus. Woher soll denn der Empfänger ein anderes Schreiben herzaubern, das angeblich im Briefumschlag war? Oder war das Papier etwa sogar leer und es war kein Fenster-Briefumschlag?


    In der Theorie wird ja gerne stundenlang über Einwurf-Einschreiben vs. Gerichtsvollzieher diskutiert, in der Praxis ist das allerdings völlig latte.


    Zitat

    Du kannst das Transportrisiko auch nicht einfach auf den VK abwälzen.

    Kann er nicht? Seit wann kann er das beim offensichtlich gewerblichen VK nicht mehr?

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Das ist doch Rechtstheorie 1. Semester. In der Praxis reicht das in 99,99% der Fälle aus. Woher soll denn der Empfänger ein anderes Schreiben herzaubern, das angeblich im Briefumschlag war? Oder war das Papier etwa sogar leer und es war kein Fenster-Briefumschlag?


    In der Theorie wird ja gerne stundenlang über Einwurf-Einschreiben vs. Gerichtsvollzieher diskutiert, in der Praxis ist das allerdings völlig latte.


    Kann er nicht? Seit wann kann er das beim offensichtlich gewerblichen VK nicht mehr?


    Naja, diese Gewerbsmässigkeit müsste Metzger80 nachweisen oder irre ich mich? Das alles für 0€ verlust? Ich hätte eine Rote gegeben und gut ist.
    Evtl nach 7 Tage nochmal was billig ersteigert und wenn nicht neu geliefert wird wieder rot. Aber da wir nicht wissen wie häufig der Verkäufer diesen Artikel verkauft (evtl. Rückt Metzger ja ne Art. Nr raus.) ist die Diskussion eh müssig.

  • Es handelt sich um selbst gehäkelte Sachen, die zuhauf bei eBay verkauft werden.
    Bei über 1000 Bewertungen würde sich sicher das Finanzamt mal dafür interessieren.
    §1 HGB ist meiner Meinung nach eindeutig, wonach zum Gewerbe "jede selbstständige, erlaubte, auf gewisse
    Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit" gehört.
    Fristsetzung erfolgte per Einwurf-Einschreiben (ein normales Einschreiben wäre wahrscheinlich nicht angenommen worden) und über das eBay-Nachrichtenportal, wo der VK ja weiterhin aktiv ist. Da müßte ein Richter schon sehr weltfremd sein, wenn er die Zustellung nicht annehmen würde.
    Ich verstehe die Meinungen, die den Standpunkt vertreten, dass sich der Aufriss nicht lohnt und es sicherlich schlimmere Fälle gibt, aber in diesem Fall wurde, weil der VK Gebühren sparen wollte und eine Ein-Euro-Auktion gestartet hat, das Set für 85% unter dem Sofort-Kauf-Preis erworben.
    Ein weiteres großes Ärgernis ist die Tatsache, dass auf die Ablehnung des Kaufabbruches geantwortet wurde, dass es dem VK egal ist (ging nur um die Provisionen), man die Sachen ja abholen könne und die Sache für ihn erledigt sein. Seitdem stellt er sich tot.
    Mit Ablauf der Frist befindet sich der VK im Schuldnerverzug und hat ab diesem Zeitpunkt sämtliche zur Rechtsdurchsetzung erforderlichen Kosten zu tragen.
    Man schließt hier sicher mit Kanonen auf Spatzen, aber wenn der VK es nicht anders will und sich nicht mehr meldet - selbst Schuld!

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80


    Man schließt hier sicher mit Kanonen auf Spatzen, aber wenn der VK es nicht anders will und sich nicht mehr meldet - selbst Schuld!


    Wenn Du zuviel Zeit hast ist das ja kein Problem. Ich würde da eher mehrer Rote verteilen. :D

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