@ R.U.S.:
Erstens mußte man sich auch dort registrieren. Zweitens bleibt der Grundgedanke des Urteils durch die hier vereinbarten Nutzungsbedingungen unberührt. Sie führen m.E. lediglich dazu, daß der Bereich der Willkür an anderer Stelle beginnt.
ZitatSicherlich darf der Betreiber eines öffentlichen Forums sein Hausrecht nicht willkürlich ausüben.
Nichts anderes habe ich geschrieben. Dein Beitrag widerspricht meinem in keiner Weise. Es stellt selbstverständlich keine Willkür dar, wenn sich die TT-Moderatoren innerhalb der Regeln bewegen, die jeder von uns bei seiner Registrierung akzeptiert hat. Nochmals: Ich wollte mit meinem obigen Beitrag keinerlei Kritik an der hiesigen Moderation üben oder ihr gar Willkür unterstellen (was ich m.E. schon oben hinreichend deutlich gemacht habe).