Meine Internetseite www.momp.de ist wieder so wie vorher online...

  • Re: Meine Internetseite http://www.momp.de ist wieder so wie vorher online...


    Hallo Sascha,


    dazu

    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    (...) Ferner gibt es bei mir jetzt 1 Monat Rückgaberecht.


    Das Widerrufsrecht ist quasi bei mir von 14 Tagen auf 1 Monat erhöht worden. (...)

    hab' ich mal direkt eine Frage: Wie sieht's da bzgl. Kosten für Dich aus?


    Ich habe z. B. am 27.11.06 ein Samsung P310 bei Dir erworben[small]*[/small]. Gefällt mir nicht so richtig ... d. h. doch, ich könnte es Dir - theoretisch - zurücksenden, oder?


    [small]* Sieht optisch noch kpl. neuwertig aus.[/small]


    Hatte leider im Vorfeld keine Möglichkeit dies zu testen und das Telefon liegt mir nicht wirklich. Habe in der Vergangenheit nie das FernAbsG genutzt, da ich immer der Meinung bin, dass ein Händler ja nicht wirklich etwas dafür kann, dass der Kunde sich im Vorfeld nicht eingehend(er) informiert hat.


    Wie stehst Du denn generell einer Rücksendung gegenüber?


    Herzlichen Dank vorab und beste Grüße
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Da ich mich inzwischen leider gut damit auskenne (wir haben einen Mitbewerber aus einem anderen Segment der alle Register zieht / zog):


    § 13 Rücksendung von Waren Bei der Retournierung von Waren im Rahmen der Erhebung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen oder nach erfolgtem Widerruf ist das Paket ausreichend zu frankieren und zu versichern. Unfreie Pakete werden nicht angenommen. Nach Abwicklung bestehender Gewährleistungsansprüche sowie bei rechtswirksam erfolgtem Widerruf ersetzt momp.de die angefallenen Transportkosten. Auf Anfrage sendet momp.de vorab eine Paketmarke für den Rücktransport.


    Abmahnfähig. Bei Widerruf musst Du auch unfreie Pakete annehmen. Darfst aber die entstandenen Mehrkosten gegenrechnen.
    http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#60


    Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 16.11.2005, Az. 1 HK O 10897/05
    Landgericht Hamburg, Beschluss vom 04.07.2006, Az. 416 O 208/06


    Sonst sieht alles okay aus. Aber wer was abmahnen will, schafft es fast immer. (ob er dann damit vor einem Gericht durchkommt ist eine andere Baustelle ;) )

  • Laubi


    Grundsätzlich nimmt kein Händler gern was zurück. Wenn Ware neu und unbenutzt ist und man nen anderes Handy haben will usw. einige ich mich meist. Aber es ist ja schließlich das Recht eines jeden Kunden.


    www_sotel_de


    Ich leite das gerade mal an meinen Anwalt. Aber woher soll man wissen, von wem was ist und was drin ist? Ich habe in der Vergangenheit mal per unfrei leere Batterien bekommen oder leere Briefumschläge... :rolleyes:

  • In zwei Wochen kannst du deine Seite schon wieder überarbeiten, um die MwSt. Erhöhung zu integrieren. :mad:


    Trotz der Abmahnwelle wünsche ich dir weiterhin viel Glück und Erfolg! Bis zu nächsten VVL! :top:


    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Aber woher soll man wissen, von wem was ist und was drin ist? Ich habe in der Vergangenheit mal per unfrei leere Batterien bekommen oder leere Briefumschläge... :rolleyes:


    Tja, das ist ein echtes Problem. Auf jeden Fall darfst du dem Verbraucher keine Kosten für die Rücksendung auferlegen (=darf unfrei zurückschicken), außer du hast vertraglich gegenteiliges vereinbart! Du darfst dem Verbraucher aber nur die Versandkosten bei Bestellungen bis 40 Euro auferlegen, darüber musst du sie tragen und somit unfreie annehmen. Dieses muss auch klar aus deiner Widerrufsbelehrung hervor gehen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Unternehmers, also zu deinen Lasten und können zur Abmahnwelle führen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    In zwei Wochen kannst du deine Seite schon wieder überarbeiten, um die MwSt. Erhöhung zu integrieren. :mad:


    Trotz der Abmahnwelle wünsche ich dir weiterhin viel Glück und Erfolg! Bis zu nächsten VVL! :top:


    Ist ja nur der Text 16% auf 19%. Preise lasse ich alles so. Die MwSt. greift dann nur bei neuen Artikeln, Einkaufspreisänderungen und Provisionsänderungen. Ansonsten lasse ich alles brutto so zum Jahreswechsel.

  • Hallo Sascha,


    noch zwei Anmerkungen:


    1. Die Widerrufsbelehrung muss sich DEUTLICH vom Rest der AGB hervorheben, das ist bei Dir nicht in ausreichendem Maße gegeben


    2. Du hast die Bagatellklausel nicht drin: Wenn der Wert der Ware 40 EUR übersteigt, trägst Du die Versandkosten.



    Gerade Punkt 2 führt dazu, dass Du den Kunden nicht ordnungsgemäß belehrt hast, dadurch die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Kunde ein quasi unendliches Widerrufsrecht hat. Punkt 1 ist eher als Abmahnungsfänger geeignet.


    Also besser ändern!


    Bezgl. der "Unfreien Sendungen" schließe ich mich sotel an: Das sollte da so nicht drin stehenbleiben, da es auch Ziel einer wettbewerbsrechtl. Abmahnung werden kann. Besser irgendwo außerhalb der Belehrung das Thema ansprechen. Das sicherste ist ohnehin die Musterbelehrung aus der BGBInfoVO.


    Gruß
    Flatty


  • Danke, erst mal. Werd das morgen noch mal ändern, aber der der mich abgemahnt hatte, hat das IMHO auch nicht so, aber ich da es ja wenig arbeit ist, passiert das morgen auch mit den anderen Änderungen.


    Zu 2) Ich trag doch immer die Versandkosten, egal welcher Wert. Das ist doch zugunsten des Kunden.


    Oder wie meinst Du das?





  • Einerseits scheint es sich schlicht um ein Vergessen zu handeln, der Teil "....oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache..." macht ja nur Sinn, wenn vorher nur Bezug auf die >40€-Regelung Bezug genommen wird.


    Andererseits findet sich unter § 13 Folgendes: "Nach Abwicklung bestehender Gewährleistungsansprüche sowie bei rechtswirksam erfolgtem Widerruf ersetzt momp.de die angefallenen Transportkosten."


    Da § 13 außerhalb der Widerrufsbelehrung steht, hilft das aber auch nichts mehr.



    Im Generellen stehen die AGB aber in Widerspruch zum angekündigten Rückgaberecht von 1 Monat. Ein Rückgaberecht parallel zum gesetzlichen Widerrufsrecht anzubieten macht keinen Sinn. Entweder oder. Dann muss ich aber das Widerrufsrecht auch wirksam ersetzen.


    Das geht auf keinen Fall, wenn der Verbraucher eine Rückversandkostentragunsgpflicht vertraglich auferlegt wird, auch nicht mit Bagatellklausel. Bei einem Rückgaberecht muss der Unternehmer immer die Rücksendekosten tragen, unabhängig vom Wert der zurückgegeben Sache oder vom Leistungszeitpunkt des Verbrauchers.


    sascha: Hat die AGB ein RA formuliert?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner


    Danke. Werde heute noch mal alles zusammenfassend ändern. Die AGB waren von einem Anwalt für einen anderen Kunden. Ich habe quasi vorgehabt, einiges kundenfreundlicher anzubieten.


    Es ging mir zu keinem Zeitpunkt darum die Rücksendekosten abzuschieben. Es steht ja dort, dass man eine Paketmarke bekommt. Mache ich ja immer so. Aber ich werde das heute noch mal ändern und heute abend dann geändert hochladen.

  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Danke. Werde heute noch mal alles zusammenfassend ändern. Die AGB waren von einem Anwalt für einen anderen Kunden. Ich habe quasi vorgehabt, einiges kundenfreundlicher anzubieten.


    In der heutigen Zeit würde ich da nicht unbedingt dran sparen. Jeder Geschäftsmann hat seine Vorstellungen, braucht also seine eigenen AGB.


    Ich verstehe den Hype um MediaMarkt und seine Abmahnungen auch nicht. Wer sich da wettbewerbswidrig verhält, muss eben abgemahnt werden (bzw. muss damit rechnen). Die 100 Euro muss man dann eben mal in die AGB pp. investieren, wenn es nur um eine kurze Prüfung geht. Wenn man da jedoch so spart, dass man sich einfach irgendwelche AGB zusammenflickt, dann darf man sich später auch nicht wundern.
    Hier geht es ja noch nicht einmal um Spezialwissen, sondern das "einfache Widerrufsrecht", das eigentlich jeder Internethändler peinlichst genau auf seiner Seite festzuhalten hat. ;)


    Wobei dann die Frage ist: was wurde da überhaupt überarbeitet, wenn nicht der Widerruf? :) Ging es seinerzeit denn nur um die MwSt?

    iPhone X 256GB

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