Kauf aus Ebay - Daten und Unterlagen vom Zoll verlangt

  • Re: Re: Kauf aus Ebay - Daten und Unterlagen vom Zoll verlangt



    Tolle Erklärung!
    Toller link! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Aber der Unterschied von 19% zu 7,6% ist schon krass, das reizt dann schon kreativ zu werden.


    Kleine Story nebenbei:
    Was meinst was die lieben Schweizer machen die hier in Grenznähe zu uns kommen und den Lidl/ Aldi usw. leerkaufen!?
    Die lassen sich am Deutschen Zoll die MwSt. erstatten, und wenn sie besonders clever sind zahlen sie dann nochnicht mal die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer! Macht pro Einkauf 16, bald 19% Rabatt!! :eek:
    Machen übrigens auch viele Deutsche so, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, und das auch noch ganz legal... :mad: :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • So, habe gerade mal dort angerufen, nachdem ich es heute nicht mehr hingeschafft habe:


    Es reicht ein Ebay-Ausdruck, weitere Unterlagen sind nicht erforderlich, es zählen die Versandkosten wie sie bei der Ebay-Auktion stehen, auch wenn ich mehr Versandkosten gezahlt habe, und für Privatpersonen fallen bis 20 Tage keine Lagerungskosten an! :)

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Kann mir jemand beim Import eines UMPCs weiterhelfen?
    Ich habe schon in der TARIC-Liste danach gesucht, aber dort nirgends einen Eintrag für Computer o.Ä. gefunden - würde gerne wissen, ob und welche Zollgebühren für das Gerät anfallen (Einfuhrsteuer ist ja klar).
    Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, Google spuckte leider auch keine brauchbaren Ergebnisse aus.
    Der Verkäufer kommt laut Ebay aus den USA, seinen Emails nach glaube ich aber, dass er aus Japan versendet (sind eh beides Länder, aus denen es keine Zollbefreiung gibt)...

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • "Computer" gibbet beim Zoll nicht, das sind "automatische Datenverarbeitungsmaschinen". :D


    Dein Gerät fällt unter die für Laptops gedachte Nummer 8471 3000 000 und ist vermutlich zollfrei.


    Für die Zollberechnung gilt das Ursprungsland-Prinzip, entscheidend ist wo das Gerät hergestellt wurde, nicht von wo es verschickt wird. Ich habe einfach mal China angenommen, wenn's von dort aus zollfrei ist dürfte es aus anderen Herstellungsländern auch zollfrei sein.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ah, vielen Dank - darauf bin ich irgendwie nicht gekommen. Bin nicht sicher, aber evtl. ist das Herstellungsland auch Japan, China kann aber auch sein, aber schon mal gut zu wissen, dass es wahrscheinlich zollfrei sein wird. :)
    Verdammt, die Einfuhrgebühr (137 EUR) habe ich wohl etwas unterschätzt, bzw. hatte sie beim Kauf nicht im Kopf, so wird das wohl wieder teurer als wenn ich es direkt aus D ersteigert hätte (wenn denn mal wieder eins aus D aufgetaucht wäre) - naja, bin ich selbst Schuld. :rolleyes:

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Versand in die Schweiz | Zoll ?


    Hallo,


    einer aus der Schweiz hat ein Handy welches ich bei eBay Angeboten habe ersteigert.
    Er schickte mir ne Mail mit der Bitte auf das Paket "Geschenk" raufzuschreiben "mit einem Wert von 50€".


    Falls es auffliegen sollte, dass es sich um eine Ware von 150€ handelt, würden mir dann Kosten für den Zoll anfallen??
    Und ich denke mal nicht, dass der Zoll auf sowas "reinfällt", dann würden ja alle Pakete aus Deutschland als Geschenk deklariert sein :D, wenn das so einfach wäre.


    Danke
    N°5

  • Re: Versand in die Schweiz | Zoll ?



    Ist eine Standartvorgehensweise, aber wie du schon so treffend bemerkt hast, so ganz doof sind die Herren in Grau ja auch nicht... :D
    Wenn du Glück hast wird es "durchgewunken", wenn nicht? Keine Ahnung was dann passiert

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hmm, also ich würd's nicht machen. Er war sich bei der Ersteigerung dieser Tatsache bewußt, warum solltest du nun also "das Risíko" einer falschen Angabe tragen?
    Siehe auf Seite 1, als der Versender dann extra keinen Absender drauf geschrieben hat.


    Genau aus solchen Gründen akzeptiere ich bei meinen Auktionen immer nur Bieter aus Deutschland...

  • Ja, so gesehen hast du recht. Er wusste es vorher schon.
    Naja, es war eine Bitte von ihm, die ich nicht eingehen muss. Wenn jedoch für mich kein Riskio besteht, dann mache ich da auch eine Ausnahme.
    Ich werde Ihm sagen, dass, falls weitere Kosten anfallen sollten, er dann dafür selber aufkommen muss. Das Problem bei eBay ist wie immer: wem soll man da vertrauen?
    Kein Wunder, dass die Problemthreads über eBay soo lang sind :)

  • Du wirst keine Probleme bekommen weil Du einfach ein Paket in die Schweiz schickst. Dem deutschen Zoll ist es bei solchen geringen Warenwerten egal, eine Ausfuhranmeldung muß nur bei höheren Werten (ab 1000 EUR) gemacht werden.


    Wenn jemand Ärger machen könnte dann der Schweizer Zoll, der aber ja nicht auf dich in Deutschland zugreifen kann. Ein Problem bekommt dann eher der Warenempfänger, wobei ich das schweizerische Zollrecht nicht genau kenne und nicht weiß wie da die Regeln sind.


    In Deutschland ist es so dass der inländische Warenempfänger für der deutschen Zoll greifbar ist und daher als Zollbeteiligter und Zollverpflichteter gilt. Wenn man also eine falsch deklarierte Ware bekommt ist man dran.
    Es redet sich dann zwar jeder raus dass man ja nichts dafür könne was einem andere schicken und gerade bei echten Geschenken weiß man ja wirklich nicht was da kommt und wie das deklariert wurde; das ist einer der im Gesetz nicht wirklich erfassten Fälle, der Gesetzgeber geht immer von dem weit häufigeren Fall, nämlich gewerblichen Sendungen/Bestellungen, aus.


    Geschenke sind bei der Einfuhr nach Deutschland bis 45 EUR Warenwert zollfrei, wobei aber der wirkliche Wert zählt. "Proforma 1 EUR weil's ein Geschenk ist" zählt also nicht; ein Handy, das 150 EUR wert ist, muß auch bei einer kostenfreien Geschenklieferung mit seinem Wert von 150 EUR angemeldet werden. Außerdem darf ein Geschenk keinen offensichtlichen kommerziellen Wert haben, es muß von einer Privatperson an eine Privatperson geschickt werden (immer gut wenn an Weihnachten Präsente vom Geschäftspartner kommen oder Leute ihre Sendungen mit der Firmenpost versenden - das läßt der deutsche Zoll nicht als Geschenk gelten!) und solche Sendungen dürfen nur gelegentlich und nicht regelmäßig erfolgen.
    Es ist ein nach wie vor weit verbreiteter Irrtum zu glauben dass es reicht etwas als Geschenk zu deklarieren und dann alles mit Narrenfreiheit importieren zu können.


    Ansonsten erfassen die Behörden heute elektronisch anhand der Tracking-Nummern alle Sendungen und scannen die Begleitpapiere bzw. zu JEDER Sendung eine entsprechende Zollanmeldung oder Freischreibung.
    Wer also glaubt dass da heute noch Sachen durchrutschen weil der Zöllner irgenein Paket physisch übersieht macht sich die falsche Vorstellung dass da noch wie vor 30 Jahren von Hand jedes Paket durchgewunken würde...
    Der Zoll hat normalerweise JEDE (!!!) Sendung in der EDV und man sollte sich nicht einbilden dass da regelmäßig Sachen durchrutschen weil irgendwer zu schlampig arbeitet. Das verhindert schon das System.


    Äh, ich schweife ab... :D


    Also dir kann nix passieren, was dem Empfänger passieren könnte weiß ich nicht weil man dazu das Schweizer Recht kennen müßte. Allerdings glaube ich kaum dass der Zoll dort soviel blöder ist als hier und deswegen riskiert der Warenempfänger wahrscheinlich Ärger wenn das Geschenk nicht als solches durchgeht - und davon muß man eigentlich ausgehen.


    Du kannst also Geschenk draufschreiben oder es lassen. Der Käufer sollte sich nur darüber im Klaren sein dass ER Scherereien mit dem Zoll bekommt wenn die Sache auffliegt - und das ist wahrscheinlich. Der Zoll ist auch nicht blöd, in Zeiten von Ebay & Co. wird man immer gleich hellhörig wenn wieder mal ein "Geschenk" auf der Begleitdokumentation ausgewiesen wird. Und der Zoll kapiert auch ungefähr die Warenwerte, auch ein Nicht-Handy-Freak kann sehen ob ein Modell 150 EUR Marktwert hat oder nur 40 EUR...


    Dein Problem könnte nur sein wenn die Sendung - was relativ wahrscheinlich ist - festgehalten wird und nicht ankommt, der Käufer Dir unterstellt das Gerät gar nicht verschickt zu haben. Rechtlich kann er Dir zwar auch dann nichts weil da müßte er dich ja hier verklagen, aber der Ärger wäre ja trotzdem da. Dem guten Mann sollte also immerhin klar sein auf was er sich da einläßt und überlegen ob er das riskieren will. Wenn's Theater gibt ist es auch für dich blöd dich damit auseinander setzen zu müssen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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