Re: Re: Kauf aus Ebay - Daten und Unterlagen vom Zoll verlangt
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von enrico
Also als Rechnung reicht denen auch ein Ebay Ausdruck, aus dem klar der Kaufpreis hervorgeht und das du der Käufer bist.
Sonst fällt meines Wissens eigentl. nur 16% Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt.) an. Das Handy ist nicht zollpflichtig (im Gegensatz zu z.B. Tabak).
Bevor du denen also irgendwas von Geschenk erzählst würde ich einfach das bißchen zahlen.
Falls du es allerdings doch versuchst: http://zoll.de/c0_reise_und_po…chenksendungen/index.html
Das Handy darf also einen Wert von 45€ nicht überschreiten. Das es dies tut finden auch die Zöllner leicht raus.
Tolle Erklärung!
Toller link! :top:
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Aber der Unterschied von 19% zu 7,6% ist schon krass, das reizt dann schon kreativ zu werden.
Kleine Story nebenbei:
Was meinst was die lieben Schweizer machen die hier in Grenznähe zu uns kommen und den Lidl/ Aldi usw. leerkaufen!?
Die lassen sich am Deutschen Zoll die MwSt. erstatten, und wenn sie besonders clever sind zahlen sie dann nochnicht mal die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer! Macht pro Einkauf 16, bald 19% Rabatt!! :eek:
Machen übrigens auch viele Deutsche so, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, und das auch noch ganz legal... :mad: ![]()