ZitatOriginal geschrieben von kues
a) Schon mal unten auf die Rechnung geschaut?
b) Würde ich das frühestens nach vorherige Ankündigung und schriftlicher Einwendung gegen die Rechnung machen. Bringt sonst nur Ärger- Rücklastschriftgebühr etc pp
Vielleicht kann jemand mit entsprechender praktischer Erfahrung ja sagen, ob bei einem Rechnungsguthaben und negativer Rechnungssumme, nicht doch eine Auszahlung stattfindet... Spätestens am Ende eines Vertrages müsste ja sowieso eine Auszahlung erfolgen.
Ich habe schon schriftlich der Rechnung widersprochen, daraufhin reagierte O2 ja mit der "Gutschrift". Ankündigen werde ich alles weitere nur noch per Email, das muss reichen.