Nach Wechsel in Card S erhebt O2 55 Euro Gebühr

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    a) Schon mal unten auf die Rechnung geschaut? ;)
    b) Würde ich das frühestens nach vorherige Ankündigung und schriftlicher Einwendung gegen die Rechnung machen. Bringt sonst nur Ärger- Rücklastschriftgebühr etc pp


    Vielleicht kann jemand mit entsprechender praktischer Erfahrung ja sagen, ob bei einem Rechnungsguthaben und negativer Rechnungssumme, nicht doch eine Auszahlung stattfindet... Spätestens am Ende eines Vertrages müsste ja sowieso eine Auszahlung erfolgen.


    Ich habe schon schriftlich der Rechnung widersprochen, daraufhin reagierte O2 ja mit der "Gutschrift". Ankündigen werde ich alles weitere nur noch per Email, das muss reichen.

  • Habe Einspruch gegen 2*25€ Bereitstellunggebühr erhoben.
    Heute kam ein Brief bzgl. Gutschrift aus Kulanz.
    Die Abbuchung welche am 10.01. stattfinden sollte erfolgte nicht. Dafür haben sie dann heute korrekterweise 2,5€ abgebucht.


    Somit ist bei mir nun alles im grünen Bereich!

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Kann mir bitte jemand sagen, wie und auf welches Konto ich bei O2 einzahlen kann? Ich werde die Lastschrift zurückgehen lassen und muss das daher wissen, danke.


    Denke aber dran das dann direkt Rücklastschriftgebühr sowie die Kartensperre berechnet bekommst !!


    Glaube kaum das o2 einen noch anmahnt bevor die Karten gesperrt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Saheke72
    Denke aber dran das dann direkt Rücklastschriftgebühr sowie die Kartensperre berechnet bekommst !!


    Glaube kaum das o2 einen noch anmahnt bevor die Karten gesperrt werden.


    Eine Rücklastschriftgebühr können sie nur dann erheben, wenn dies mangels Deckung geschieht und wenn nicht gezahlt wird-beides ist in meinem Fall nicht der Fall.


    Kartensperre können sie mir auch nicht berechnen, zumal diese dann grundlos erfolgen würde und letztenendes nur O2 selber schadet, da ich ja kombiniert kündige und ein grundgebührfreier Vertrag nur dann nutzt, wenn sie den Kunden auch telefonieren lassen.


  • O2 hat heute die Rechnung eingezogen:


    Rechnungsbetrag - 50€ = Abbuchungsbetrag


    Hat also funktioniert. Nun bin ich auf die nächste Rechnung in 3 Wochen gespannt.

  • Hi Zusammen,


    ich habe heute auch Post von O2 bekommen. Leider wurde bei mir die 50,- nicht erstattet.


    Begründung: " Bei Vertragsabschluss wird auf die einmalige Gebühr hingewiesen. Diese Information können Sie auch der aktuellen Preisliste entnehmen."


    Komisch das ich am 26. Nov. noch den alten Genion-Card-Tarif abgeschlossen hab. Wer soll mich den da bitte auf die einmalige Gebühr hingewiesen haben?


    Hab gleich ein Antwortfax verfasst.


    Mal sehen was passiert.


    cu
    millerto

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Eine Rücklastschriftgebühr können sie nur dann erheben, wenn dies mangels Deckung geschieht und wenn nicht gezahlt wird-beides ist in meinem Fall nicht der Fall.


    Kartensperre können sie mir auch nicht berechnen, zumal diese dann grundlos erfolgen würde und letztenendes nur O2 selber schadet, da ich ja kombiniert kündige und ein grundgebührfreier Vertrag nur dann nutzt, wenn sie den Kunden auch telefonieren lassen.


    Ob Du kündigst oder nicht ist denen erstmal egal....


    Die Gebühr werden Sie erheben, immerhin hast Du nicht bezahlt !!

  • Kann man eigentlich die Aushändigung des Mitschnitts des Telefonats, bei dem der Wechsel vollzogen wurde, verlangen? Dann wäre ja ganz klar nachgewiesen, dass der Wechsel kostenlos sein muss.


    Grüße
    Rodelli, der immer noch auf die rechtliche Grundlage wartet :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Saheke72
    Ob Du kündigst oder nicht ist denen erstmal egal....


    Die Gebühr werden Sie erheben, immerhin hast Du nicht bezahlt !!


    Blödsinn-natürlich habe ich bezahlt, ich überweise zeitgleich den korrekten Betrag. Da können die Gebühren erheben, wie sie wollen, die zahl ich nicht und muss ich auch nicht.

  • Na da wäre ich mnir nicht so sicher.....


    Wenn Du die Lastschrift zurück buchen läßt hast Du nicht bezahlt !!


    Kläre am besten den Fall erstmal ab und wenn die rechnung in Ordnung ist und man Dir Geld zurück erstattet aufs Kundenkonto dann lasse es Dir aufs Girokonto überwiesen.


    o2 wird Dir mit Sicherheit eine Rücklastschriftgebühr berechnen, und wenn die nicht zahlen willst gehts es ans Inkasso weiter.

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