Hallo!
Möchte in meinem Haushalt (man, was bin ich faul! :D) eine Putzfee wirbeln lassen, da ich irgendwie immer Ausreden finde, diese unangenehme Arbeit zu verschieben... ![]()
Wie berechnet sich die Abgabe an die Bundesknappschaft?
Bei http://www.minijob-zentrale.de habe ich folgende Angaben gefunden:
ZitatDie Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf jeweils 5 Prozent. Hinzu kommen Umlagen zum Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 0,1 Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen.
:confused:
Was heißt das genau?
Für jeden €, den die Putzfee bekommt, müssen je 0,05€ an Renten-&Krankenversicherung gezahlt werden, 0,001€ "Umlagen zum Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz", 0,016€ Unfallversicherung, und 0,02€ Pauschsteuer?
D.h. jeder € für die Putzfee bedeutet eine Ausgabe von 0,137€ zusätzlich (also 13,7%)? Oder habe ich da einen :gpaul:?