Minijob im Privathaushalt - wer kennt sich aus?

  • Hallo!


    Möchte in meinem Haushalt (man, was bin ich faul! :D) eine Putzfee wirbeln lassen, da ich irgendwie immer Ausreden finde, diese unangenehme Arbeit zu verschieben... ;)


    Wie berechnet sich die Abgabe an die Bundesknappschaft?


    Bei http://www.minijob-zentrale.de habe ich folgende Angaben gefunden:


    Zitat

    Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf jeweils 5 Prozent. Hinzu kommen Umlagen zum Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 0,1 Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen.


    :confused:


    Was heißt das genau?


    Für jeden €, den die Putzfee bekommt, müssen je 0,05€ an Renten-&Krankenversicherung gezahlt werden, 0,001€ "Umlagen zum Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz", 0,016€ Unfallversicherung, und 0,02€ Pauschsteuer?


    D.h. jeder € für die Putzfee bedeutet eine Ausgabe von 0,137€ zusätzlich (also 13,7%)? Oder habe ich da einen :gpaul:?

  • Das ist so wohl korrekt.


    Bei Gewerblichen Aushilfverhältnissen entfällt die Pauschale Steuer, wenn eine Lohnsteuerkarte mit Lohnsteurklasse 1 vorgelegt wird. Ich weiß allerdings nicht, ob das für Aushilfen in Privathaushalten ebenso gilt.


    Gegenüber einem Gewerblichen Arbeitgeber sparst Du Dir immerhin die Hälfte der Lohnnebenkosten. Und für die 13,7% läßt Du die Putze dann einfach schneller wienern :D


    cu


    NoTeen


    [Edit] Hier findest Du noch mehr Infos.

  • Wenn die Putze privat (sehr unwahrscheinlich) oder auch gar nicht (schon möglich, aber schon dreist das auszunutzen) krankenversichert ist, also Hauptsache nicht gesetzlich, dann sparst du dir 5%. Der Arbeitgeber muss diese 5% nur dann zahlen, wenn es sich um einen gesetzlich Krankenversicherten handelt. Grundsätzlich sind Mini-Jobber nämlich versicherungsfrei, d.h. nicht pflichtversichert. Am besten du nimmst dir die Ehefrau/Tochter von einem Beamten auf Lebenszeit, da sie nicht gesetzlich krankenversichert sind sondern Beihilfeberechtigt sind, musst du die 5% auch nicht zahlen. Wenn dir die Putze 0,145 Euro pro einem Euro von ihrem Lohn wieder gibt = nicht ausgezahlt bekommt und du sie abführst, hat sie sogar volle Ansprüche in der Rentenversicherung.

  • Was ich in dem [URL=http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/DownloadCenter,N=12136-12128.html]tollen Heft[/URL] aber vermisse, wer haftet wie dafür, wenn der "Minijobber" einen weiteren 400 Euro Job verschweigt, oder einen weiteren anfängt. Das kann schnell ins Geld gehen.


    Und die Chance ist garnicht schlecht, da Deine Wohnung ja sicher nicht für 400 Euro groß ist. Außer vielleicht, es werden noch ein paar Sonderleistungen geordert. ;)

  • Hier sind nochmal fein säuberlich alle Infos aufgelistet, die für Dich interessant sein könnten. Die steuerliche Absetzbarkeit macht die Lohnnebenkosten (fast) wieder wett.


    Das "heimliche" Hinzuverdienen würde ich durch eine Angabe im Arbeitsvertrag oder einem Einstellungsbogen (wenn Du einen Vordruck benötigst, PN genügt) direkt unterbinden. Übersteigt der Arbeitnehmer dann doch die Verdienstgrenze, kann man ihm aufgrund seiner falschen Angaben anschließend haftbar machen (wobei Recht haben und Recht bekommen - natürlich - wieder zwei Paar Stiefel sind).


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Was ich [...]vermisse, wer haftet wie dafür, wenn der "Minijobber" einen weiteren 400 Euro Job verschweigt, oder einen weiteren anfängt. Das kann schnell ins Geld gehen.

    Natürlich erst einmal der Arbeitgeber gegenüber der Bundesknappschaft (aber wie oben bereits erwähnt kannst du das vom Arbeitnehmer ggf. einfordern), denn er hat die Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt. Aber auch der Arbeitnehmer zumindest für seinen Teil und evtl. die Steuern, denn bei einem nicht Mini-Job müssen ganz normal Sozialbeiträge vom Arbeitnehmer und ggf. Steuern gezahlt werden. Das kann man den Mini-Jobbern ruhig sagen, dann überlegen die es sich zwei mal!


    Ach ja und ob oder ob der Mini-Jobber dich dann nicht "hintergeht" mit weiteren Mini-Jobs fällt wohl unter allgemeines Lebensrisiko, denn schließlich könnte die Putze dich auch prima beklauen/ausspionieren usw.. No risk, no fun! :D

  • Warum denn überhaupt den Stress und das Risiko?


    Such Dir einfach eine, die das auf selbstständiger Basis (also auf Rechnung) macht und gut is. Die nennen sich i.d.R. dann aber nicht Putzfrau sondern Haushaltshilfe... ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Na, da wünsch ich aber dann schon mal vorsorglich viel Spass mitm Finanzamt von wegen Scheinselbstständigkeit, mitm Zoll wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, nicht Anmeldens einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, usw.


    Dank Subsidärhaftung trägst die Verantwortung für nicht bezahle Beiträge Du!
    Wenn einen die am Wickel haben dann gehts vorwärts, das kann ich garantieren!


    So wie TM das machen will, ist es der einfachste, sauberste (...mehrdeutig :D) Weg!
    Ruf doch mal bei der Bundesknappschaft an. Die können Dir Rechtssicher weiterhelfen.


    Vielleicht reicht Dir ja auch [URL=http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/8__download__center/1__d__fuer__an/broschueren/PDF-minijobs__in__privathaushalten,property=Download.pdf]Diese![/URL] Brochure, ebenfalls von der Knappschaft rausgegeben, schon aus, um dich zu Informieren.


    Grüße
    Charlie


    [edit]
    Ups, übsersehen, den Link zum Heft hat senderlisteffm schon gepostert!
    [/edit]

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Danke erstmal für die vielen Antworten! :top:
    Habe gestern Abend doch noch jemanden bei der Knappschaft erreicht - in der Tat sind es 13,7% Nebenkosten, die zu tragen sind.
    Bin also nun auf der Suche nach Personal. :)


    Interessant scheint mir persönlich auch das Angebot einer Gebäudereinigungsfirma, die auch Unterhaltsreinigung anbietet - kostet zwar 17€ netto die Stunde, da sind aber sämtliche Reinigungsmittel, Materialien usw. im Preis inbegriffen. Und einer Firma würde ich lieber einen Wohnungs-Schlüssel geben als einer Privatperson...


    Naja, vielleicht findet sich ja auch eine zuverlässige und vertrauenswürdige Privatperson. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Natürlich erst einmal der Arbeitgeber gegenüber der Bundesknappschaft


    Dachte ich es mir doch, daß es genau gleich ist, wie bei gewerblichen Arbeitgebern.


    Und die Sozialversicherungen schreiben immer gleich so unangenehme Briefe! Bei den Privatleuten brauchen sie noch nicht mal eine Zwangsvollstreckung androhen, wenn sie eh eine Einzugsermächtigung haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!