Problem mit Schweizer Rechtssystem

  • Zitat

    Original geschrieben von Mastermaster
    Ich würde auch nicht zahlen...alleine aus dem Grund, dass in D offensichtlich nicht vollstreckt werden kann. Mein Gott, selbst wenn er mal durch die Schweiz muss, ist es immer nicht gesagt, dass er rausgezogen wird.


    Ich wohn an der Grenze und kenn die lieben Nachbarn ein bisschen...
    Manchmal... :mad: :rolleyes:
    Aber das ist was anderes... ;):D


    Wenn er dann nämlich doch kontrolliert wird, dann setzte sie ihn fest! Die parke die Karre auf dem Polizeihof und du wanderst in den Bau falls du nicht auf der Stelle zahlen kannst! das ist kein Witz, sondern leider bitter ernst! :(


    Meit Tipp:
    wenn du dir sicher bist daß du nicht in die Schweiz musst bis die Sache verjährt ist (da würd ich mich gaaaanz genau informieren wie das ist!), dann lass es drauf ankommen! Wenn du keinen besseren, kompetenteren, "billigen" Rat mehr bekommst, dann zahl.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Mein Bruder hat uns vor 6 Jahren in Zürich besucht und ist in der Stadt mit 80 (Nachts) statt 50 geblitzt worden. Er hat die 1200 CHF nicht bezahlt und steht immer noch auf der Fahndungsliste.
    Also, was Verjährungsfristen angeht....5 Jahre langen nicht, eher 10.

    Nicht alles, was aus China kommt, ist automatisch von schlechter Qualität!

  • Da hätte BB die 90 CHF nun auch nicht zu bezahlen brauchen... am Endergebnis ändert das ja jetzt nichts. :rolleyes:


    Die Schweiz scheint ja schlimmer zu sein als Österreich und Italien, oder täuscht der Eindruck?

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Der Eindruck täuscht....bei uns sind die Polizisten Nett, Freundlich und Hilfsbereit. Weisst Du auch warum? Weil Sie anständig bezahlt werden!
    Den Ablauf des Strafverfahrens und die Höhe der Strafe erstellt der Gesetzgeber und nicht der Polizist.
    Ich bin in 16 Jahren nicht einmal auf meine Vignette hin kontrolliert worden.

    Nicht alles, was aus China kommt, ist automatisch von schlechter Qualität!

  • Zitat

    Original geschrieben von exotic_mobiles
    Der Eindruck täuscht....bei uns sind die Polizisten Nett, Freundlich und Hilfsbereit. Weisst Du auch warum? Weil Sie anständig bezahlt werden!
    Den Ablauf des Strafverfahrens und die Höhe der Strafe erstellt der Gesetzgeber und nicht der Polizist.
    Ich bin in 16 Jahren nicht einmal auf meine Vignette hin kontrolliert worden.


    Ich bin bis jetzt fast immer auf meine Vignette kontrolliert worden.:confused:
    Das wird doch beim Grenzübergang immer nachgeschaut.

  • Nur um das für alle nochmal zu wiederholen: Die eigentliche Geldbuße für die 11km/h zu schnell habe ich bezahlt, weil ich diesen Fehler natürlich eingesehen habe. Nur sehe ich halt nicht ein, warum ich eine Gerichtsgebühr zahlen soll, weil ich eine Frist versäumt habe, über die ich nie informiert wurde. Es geht nicht um die 40 Euro, sondern ums Prinzip.


    Ich muss in absehbarer Zeit in der Tat nicht in die Schweiz. Und selbst wenn: Das Fahrzeug war damals wie gesagt ein Mietwagen, d.h. übers Kennzeichen bin ich nicht zu identifizieren. Ich war in der Vergangenheit durchaus desöfteren in der Schweiz. Es kam so gut wie nie vor, dass sich überhaupt mal jemand meinen Ausweis angeschaut hat, und wenn, dann halt auch wirklich nur angeschaut und mich gefragt, was ich in der Schweiz machen möchte - noch nie hat jemand meinen Namen in den Computer eingegeben. Und sicherlich gibt es neben mir noch zwei, drei andere Deutsche, die irgendwas (zu Recht oder zu Unrecht sei mal dahingestellt) nicht bezahlt haben; es wird also sicher nicht so sein, dass ein Grenzer meinen Namen liest, und es sofort "klick" macht - "Mensch, der BB007, der muss doch noch 60 Franken zahlen"... :D Und notfalls könnte ich den Betrag im Fall der Fälle natürlich auch gleich zahlen - die nehmen dort unten m.W. so ziemlich alles an Karten, was es gibt.


    Das Risiko scheint mir also extrem gering, und schlimmstenfalls müsste ich halt den Betrag einfach dann nachzahlen - und das ja wie gesagt auch nur, wenn ich tatsächlich in absehbarer Zeit in die Schweiz fahren würde, was extrem unwahrscheinlich ist.


    Das Einzige, was ich nochmal checken muss, ist, ob die tatsächlich keine Möglichkeit haben, hier was einzutreiben. In der FAQ im radarfalle-Forum steht nämlich geschrieben, dass es zw. der CH und D ein Polizeigesetz gibt. Aus §37 desselben geht hervor, dass die halt scheinbar doch Möglichkeiten haben, in D Amtshilfe zu bekommen. Inwieweit sich das mit der ansonsten ja weit verbreiteten Meinung deckt, die CH könne hier keine Bußgelder eintreiben, bzw. inwieweit dieser § überhaupt den hier in Frage stehenden Betrag abdeckt (bei dem es sich ja wie gesagt nicht um die eigentliche Geldbuße, sondern "nur" um eine Gerichtsgebühr handelt), wäre noch zu prüfen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat


    Hans-Jürgen Gebhardt vom Deutschen Anwaltverein:


    „Normalerweise, es gibt ja keine Grenzkontrollen mehr, geht man kein großes Risiko ein. Aber wenn man beispielsweise in der Schweiz ein Bußgeld bekommt und diesen nicht bezahlt steht man dort auf der Fahndungsliste. In der Schweiz sind die Grenzkontrollen nach wie vor sehr streng. Wird man dann erwischt, muss nachbezahlt werden. Unter Umständen sitzt man sogar einige Tage in Haft. Das Bußgeld muss dann anschließend trotzdem bezahlt werden., Das ist ja das Skandalöse in der Schweiz. In Italien wird sogar unter Umständen – was rechtswidrig ist – der Führerschein einbehalten.“


    Auch wenn zur Zeit ausländische Bußgeldbescheide von deutschen Behörden noch nicht vollstreckt werden können: Zahlen Sie. Das ist auf jeden Fall besser als wegen einer Lappalie die Beschlagnahme des Autos, Führerscheinentzug oder sogar Gefängnis zu riskieren.


    Quelle



    Zitat

    "Euro-Knöllchen" kommt spätestens ab 2007


    Für Verkehrssünder brechen spätestens ab 2007 europaweit schlechte Zeiten an. Denn dann tritt das "Euro-Knöllchen" in Kraft. Danach werden alle in einem EU-Land verhängten Geldstrafen und Geldbußen grundsätzlich gegenseitig anerkannt. Die neue Regelung gilt für Geldbußen und Geldstrafen von 70 Euro und mehr. Wer dann im EU-Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, wird in seinem Heimatland zur Kasse gebeten. Ersatzweise droht sogar eine Gefängnisstrafe. Darauf haben sich die europäischen Justizminister nach anderthalb-jährigen Verhandlungen in einem Rahmenbeschluss in Brüssel geeinigt. Die zukünftige europaweite Vollstreckung umfasst neben 39 Verkehrsdelikten auch Sachbeschädigung, Betrug und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Umweltrecht.


    Schweiz ist aber nicht in der Eu!



    Schau mal Bigblue dein Zwilling hat fast das gleiche erlebt: :)

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Anwalt,


    Sachlage:
    als wir gestern über die Grenze der Schweiz sind hat meine Freundin 6 Strafzettel der letzten 7 Monate erhalten. Tempoüberschreitung 2-8km/h.
    Wir sind im November 2005 in die Schweiz gezogen und haben die Strafzettel nicht erhalten, da diese noch an die alte Adresse geschickt wurden.
    Das teure sind also die Mahn/Verwaltungs/Gerichtsgebühren.


    Hier geht es weiter


    Zitat

    In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden.


    Quelle


    Vielleicht hilft dir das Ganze etwas weiter.

  • Nein, tut es nicht - ich erklärs - extra für Dich - zum dritten Mal: ES GEHT NICHT UM EINE GELDBUSSE!

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Weiß ich doch! Hättest du den Link genau gelesen. Der Mann hat fast das gleiche Problem!:


    Zitat:

    Zitat

    Ziel:
    Zahlung "nur" der Strafe ohne Mahn/Verwaltungs/Gerichtsgebühren oder nix.
    Frage:
    1 Was muss beim Einspruch beachtet/gemacht werden damit es zur Zielerreichung kommt?
    2 Was muss bei der Gerichtsverhandlung (falls es eine gibt) beachtet/gemacht werden damit es zur Zielerreichung kommt?
    3 Entstehen durch die Gerichtsverhandlung weitere Kosten?

  • also wenn du vorhast dort anzurufen und zu sagen, dass du das nicht zahlst und einfach nicht mehr in die schweiz fährst, würd ich um die dame noch zu ärgern etwas anhängen wie "die schweiz kann mich da am a*** lecken". :D


    aber mal ne andere frage: wie lange dauert es, bis ein bußgeldbescheid aus österreich nach deutschland kommt?

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

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